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   OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21   

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https://dejure.org/2021,51775
OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21 (https://dejure.org/2021,51775)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.10.2021 - 7 UF 856/21 (https://dejure.org/2021,51775)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - 7 UF 856/21 (https://dejure.org/2021,51775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VersAusglG § 3 Abs. 1; FamFG § 114 Abs. 4 Nr. 3; ZPO § 261 Abs. 2
    Versorgungsausgleich: Ende der Ehezeit bei zunächst unwirksamer Rücknahme des Scheidungsantrages und Heilung der Unwirksamkeit erst nach Stellung des Gegenantrages

  • rewis.io

    Zum Ehezeit-Ende bei Rücknahme des Scheidungsantrags bei unterlassener Zustellung des Gegenantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Ehezeit-Ende bei Rücknahme des Scheidungsantrags bei unterlassener Zustellung des Gegenantrags

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Teilanfechtung eines Versorgungsausgleichs; Zur Ehescheidung führender Scheidungsantrag

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich und das Ende der Ehezeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21
    Die Rechtsstellung eines Versorgungsträgers ist in den Fällen einer unrichtigen Beurteilung der gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen von § 18 VersAusglG beeinträchtigt (vgl. BGH, FamRZ 2013, 612 Rn. 20).
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16

    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21
    Das Beschwerdegericht ist nicht darauf beschränkt zu überprüfen, ob eine Ermessensüberschreitung des Familiengerichts vorliegt, sondern es hat sein Ermessen selbst auszuüben (BGH FamRZ 2017, 97 Rn. 8).
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 664/14

    Versorgungsausgleich: Heranziehung des BilMoG-Zinssatzes als

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21
    Auf Anrechte "gleicher Art" i.S.d. § 18 Abs. 1 VersAusglG ist Abs. 2, der den Ausschluss einzelner geringwertiger Anrechte regelt, schon nicht anwendbar (vgl. BGH FamRZ 2016, 1654, Rn. 34).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21
    Die Teilanfechtung des Versorgungsausgleichs ist zulässig (vgl. BGH FamRZ 2016, 794; BGH FamRZ 2011, 547).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21
    Die Teilanfechtung des Versorgungsausgleichs ist zulässig (vgl. BGH FamRZ 2016, 794; BGH FamRZ 2011, 547).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21
    Maßgeblich ist hierbei, ob der zweite Scheidungsantrag noch im Rahmen des auf den ersten Antrag anhängig gewordenen Scheidungsverfahrens gestellt worden ist oder ein neues Verfahren in Gang gesetzt hat (vgl. BGH FamRZ 1983, 38).
  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 650/80

    Versorgungsausgleich - Ehezeitende - Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21
    Wird der ursprüngliche Scheidungsantrag in der mündlichen Verhandlung nicht mehr gestellt, die Ehe aber - in demselben anhängigen Verfahren - auf einen Antrag des Gegners geschieden, verbleibt dies ohne Auswirkungen auf die Ehezeit (vgl. BGH FamRZ 1982, 153).
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