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   OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19   

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OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19 (https://dejure.org/2020,42667)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.11.2020 - 11 W 4194/19 (https://dejure.org/2020,42667)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. November 2020 - 11 W 4194/19 (https://dejure.org/2020,42667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1310, § 1592 Nr. 1; EGBGB § 3 Abs. 1; EheG § 15a; PStG § 48, § 51; AEUV Art. 21; GG Art. 6 Abs. 1
    Statthafter Berichtigungsantrag zur Namensführung - Kollision mit Europarecht bei hinkendenem Namen

  • rewis.io

    Statthafter Berichtigungsantrag zur Namensführung - Kollision mit Europarecht bei hinkendenem Namen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 493
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 82/84

    Familienrechtlicher Status eines Kindes nach französischem Recht; Beurteilung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
    Auch für den Familiennamen ist die Ehelichkeit oder Nichtehelichkeit eines Kindes dabei grundsätzlich in selbstständiger Anknüpfung zu beurteilen (BGH FamRZ 1986, 984; Hausmann in Staudinger, BGB, Bearb. 2019, Art. 10 EGBGB Rn. 137; a. A. Mäsch in BeckOK-BGB, Stand 01.08.2020, Art. 10 EGBGB Rn. 11; Lipp in MüKo-BGB, 8. Aufl., Art. 10 EGBGB Rn. 38).

    Der Bundesgerichtshof (FamRZ 1986, 984 juris Rn. 8) begründet die (ausnahmsweise) selbstständige Anknüpfung mit dem Hinweis darauf, die Rechtsprechung zur unselbständigen Anknüpfung baue darauf auf, dass der Status bereits feststehe.

  • EuGH, 14.10.2008 - C-353/06

    DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
    Voraussetzung ist das Vorliegen objektiver Gründe sowie die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, d. h. die Beeinträchtigung der Freizügigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem vom nationalen Recht verfolgten Zweck stehen (EuGH FamRZ 2008, 2089 "Grunkin Paul" Rn. 29; EuGH FamRZ 2011, 1486 "Sayn-Wittgenstein" Rn. 81).

    Dieses Prinzip liegt der Entscheidung des EuGHs in Sachen "Grunkin Paul" (FamRZ 2008, 2089) zugrunde.

  • BGH, 22.01.1965 - IV ZB 441/64

    Eheschließung griechischer Staatsangehöriger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
    Die Vorfrage, ob zwischen den Eltern des Kindes eine Ehe besteht, ist jedoch nach dem sich aus Art. 13 EGBGB a. F. ergebenden Eheschließungsstatut zu entscheiden, also selbstständig anzuknüpfen (BGH FamRZ 1965, 311 juris Rn. 16).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Lehre in der Rechtsprechung (BGH FamRZ 1965, 311 juris Rn. 16; KG BeckRS 2019, 2327 Rn. 27; OLG Hamburg FamRZ 2014, 1563; OLG Hamm FamRZ 2007, 656; OLG Frankfurt StAZ 1977, 312 juris Rn. 13; Andrae, Internationales Familienrecht, 4. Aufl., § 7 Rn. 24; § 1 Rn. 107; Heiderhoff in BeckOK-BGB, Stand 01.08.2020, Art. 19 EGBGB Rn. 40; Helms in MüKo-BGB, 8. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 51).

  • EuGH, 08.06.2017 - C-541/15

    Freitag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
    Eine Abweichung zwischen den beiden Namen, die für dieselbe Person verwendet werden, kann nämlich zu Missverständnissen und Nachteilen führen (EuGH FamRZ 2017, 1175 "Freitag" Rn. 36; FamRZ 2016, 1239 "Bogendorff von Wolffersdorff" Rn. 37; BGH FamRZ 2019, 613 Rn. 21) Aus hinkender Namensführung erwüchsen zwangsläufig Nachteile, sobald es im täglichen Leben darum gehe, die Identität im öffentlichen oder privaten Bereich nachzuweisen.

    Aus unionsrechtlicher Sicht ist es nämlich grundsätzlich unerheblich, nach welcher nationalen Bestimmung oder nach welchem innerstaatlichen Verfahren der Betroffene die seinen Namen betreffenden Rechte geltend machen kann (EuGH FamRZ 2017, 1175 "Freitag" Rn. 41).

  • OLG Frankfurt, 12.04.2012 - 5 UF 66/11

    Kindesunterhalt: Anwendung deutschen Rechts auf Vorfrage der Abstammung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
    Bei starkem internationalen Bezug, etwa im Rahmen der Anwendung des Haager Unterhaltsprotokolls geht auch die deutsche überwiegende Meinung von einer unselbständigen Anknüpfung der Vorfragen aus (BGH NJW 1976, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 757; OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 1477; Palandt/Thorn, BGB, 79. Aufl., Art. 1 HUntProt Rn. 9; Henrich/Althammer in Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl., HUP Rn. 7; Staudinger in MüKo-BGB, 8. Aufl., Art. 11 HUP Rn. 27; a. A. Solomon, Festschrift Spellenberg, S. 355, 367).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
    Den Grundsatz der Unveränderlichkeit von Familiennamen lässt das Unionsrecht als Rechtfertigungsgrund nicht gelten (EuGH FamRZ 2004, 173 "Garcia Avello" Rn. 42; Mankowski StAZ 2014, 97, 109).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.1983 - 2 WF 21/83
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
    Bei starkem internationalen Bezug, etwa im Rahmen der Anwendung des Haager Unterhaltsprotokolls geht auch die deutsche überwiegende Meinung von einer unselbständigen Anknüpfung der Vorfragen aus (BGH NJW 1976, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 757; OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 1477; Palandt/Thorn, BGB, 79. Aufl., Art. 1 HUntProt Rn. 9; Henrich/Althammer in Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl., HUP Rn. 7; Staudinger in MüKo-BGB, 8. Aufl., Art. 11 HUP Rn. 27; a. A. Solomon, Festschrift Spellenberg, S. 355, 367).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2008 - C-353/06

    Grunkin und Paul - Unionsbürgerschaft - Verbot der Diskriminierung aus Gründen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
    Bei Rn. 31 heißt es: "So berechtigt diese Gründe, die für die Anknüpfung der Bestimmung des Namens einer Person an deren Staatsangehörigkeit angeführt werden, ... verdient es doch keiner von ihnen, ..., dass er ... die Weigerung der zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats rechtfertigen könnte, den Nachnamen eines Kindes anzuerkennen, der bereits in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt und eingetragen wurde ..." (hierzu bereits Senat FamRZ 2015, 1655; noch stärker wird dieses Prinzip in den Schlussanträgen der Generalanwältin in der Sache Grunkin-Paul betont, vgl. StAZ 2008, 274 Rn. 51, 77, 80, 91).
  • BGH, 09.01.2019 - XII ZB 188/17

    Anspruch auf Eintragung einer im Wege einer unter englischem Recht ("deed poll")

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
    Eine Abweichung zwischen den beiden Namen, die für dieselbe Person verwendet werden, kann nämlich zu Missverständnissen und Nachteilen führen (EuGH FamRZ 2017, 1175 "Freitag" Rn. 36; FamRZ 2016, 1239 "Bogendorff von Wolffersdorff" Rn. 37; BGH FamRZ 2019, 613 Rn. 21) Aus hinkender Namensführung erwüchsen zwangsläufig Nachteile, sobald es im täglichen Leben darum gehe, die Identität im öffentlichen oder privaten Bereich nachzuweisen.
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1821/02

    Verfassungsmäßigkeit einer Namenserteilung; Möglichkeit einer Namensänderung nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19
    Nach dem möglicherweise im Wege der Anpassung zur Anwendung kommenden deutschen Recht ist die Möglichkeit der Einbenennung eines volljährigen Kindes seit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz mit Wirkung vom 01.07.1998 entfallen (Art. 224 § 3 Abs. 1 S. 2 EGBGB, § 1617a Abs. 2 BGB, zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG FamRZ 2008, 496).
  • OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines

  • KG, 26.02.2019 - 1 W 561/17

    Anerkennung eines ausländischen Urteils über Bestätigung einer Ehe

  • OLG Frankfurt, 25.08.1977 - 20 W 566/77

    Berichtigung eines Sterbebuches; Eheschließung von Ausländern; Anweisung an einen

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99

    Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung

  • OLG Hamburg, 14.04.2014 - 2 W 17/11

    Personenstandsverfahren: Anwendbares Recht bei Berichtigung eines

  • EuGH, 22.12.2010 - C-208/09

    Ein Mitgliedstaat darf es aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung ablehnen, den

  • OLG Nürnberg, 02.06.2015 - 11 W 2151/14

    Keine Wahl eines Namens mit Adelsbezeichnung

  • EuGH, 02.06.2016 - C-438/14

    Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in

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