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   OLG Nürnberg, 26.05.2009 - 1 St OLG Ss 76/09   

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https://dejure.org/2009,12574
OLG Nürnberg, 26.05.2009 - 1 St OLG Ss 76/09 (https://dejure.org/2009,12574)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.05.2009 - 1 St OLG Ss 76/09 (https://dejure.org/2009,12574)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 1 St OLG Ss 76/09 (https://dejure.org/2009,12574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zustellung eines Bußgeldbescheids: Wirksame Ersatzzustellung durch Einwurf in einen nicht abschließbaren Briefkasten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschaffenheit des Briefkastens für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung

  • Judicialis

    ZPO § 180 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 180 S. 1
    Anforderungen an die Beschaffenheit des Briefkastens für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kaputter Briefkasten schützt nicht vor Bußgeldbescheid!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksame Zustellung trotz defekten Briefkastens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Defekter Briefkasten als Ausrede für mangelnde Zustellung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Defekter Briefkasten als Ausrede mangelnder Zustellung?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ersatzzustellung gemäß § 180 Satz 1 ZPO bei beschädigtem Briefkasten

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2229
  • MDR 2009, 1064
  • FamRZ 2009, 1609
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Darmstadt, 15.08.2003 - 3 Qs 522/03

    Voraussetzung für eine wirksame Ersatzzustellung; Einrichtung zum Postempfang

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.05.2009 - 1 St OLG Ss 76/09
    b) Entgegen der Auffassung der Revision und der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung des LG Darmstadt NStZ 2005, 164 ist gleichwohl nicht in allen Fällen, in denen eine Ersatzzustellung durch Einlegen in einen nicht abschließbaren Briefkasten vorgenommen wird, von deren Unwirksamkeit auszugehen.
  • VG Göttingen, 31.08.2011 - 3 A 164/09

    Amerikanischer Briefkasten; Briefkasten; Zuordnung; Klagefrist; Postzustellung;

    Eine Ersatzzustellung gemäß § 180 Satz 1 ZPO (i. V. m. § 3 Verwaltungszustellungsgesetz) kann durch Einlegen in den Briefkasten auch dann wirksam vorgenommen werden, wenn der Briefkasten mangels Verschließbarkeit zwar objektiv unsicher, dieser Umstand für den Postzusteller allerdings nicht erkennbar ist oder der Postzusteller davon ausgehen durfte, dass mangels auf einen entgegenstehenden Willen des Adressaten hindeutende Umstände eine Ersatzzustellung gemäß § 180 ZPO objektiv statthaft ist (wie OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.05.2009 - 1 St OLG Ss 76/09 -, NJW 2009, 2229 f. = Juris, Rn. 14 - 19).

    Das OLG Nürnberg (Beschluss vom 26.05.2009 - 1 St OLG Ss 76/09 -, NJW 2009, 2229 f. = Juris, Rn. 14 - 19) hat dazu ausgeführt:.

  • VG Berlin, 27.07.2022 - 12 K 417.21

    Schriftform des Widerspruchs: Erhebung eines Widerspruchs per E-Mail mit

    Ebenso unerheblich ist es, wenn nach den äußeren Umständen zwar Bedenken gegen die Sicherheit der Empfangsvorrichtung vorgebracht werden könnten, diese aber nicht derart gewichtig sind, als dass die Annahme gerechtfertigt wäre, der Adressat bewerte diese nicht als sicher (OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 St OLGs 76/09 - NJW 2009, 2229, 2229 f.; VG Göttingen, Urteil vom 31. August 2011 - 3 A 164/09 - juris Rn. 31).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2011 - 4 U 173/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung einer Kaffeerösterei mit dem Hinweis

    Dabei ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt abzustellen (BGH NJW 2009, 2229 - 2231).
  • VG Köln, 09.08.2023 - 8 K 3820/20
    vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 St OLG Ss 76/09 -, juris, Rn. 15.
  • AG Hamm, 21.06.2011 - 20 F 107/10

    Auslandsadoption, Anerkennung, Türkei, Nichtbeachtung HAÜ

    Bei Adoptionsentscheidungen bedeutet dies, dass durchaus und selbstverständlich die durch Zeitablauf gewachsene Bindung des Kindes zu den Adoptiveltern zu berücksichtigen ist (OLG Köln, FamRZ 2009, Seite 1609).
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