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   OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94   

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OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94 (https://dejure.org/1995,4247)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.03.1995 - 7 UF 4166/94 (https://dejure.org/1995,4247)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. März 1995 - 7 UF 4166/94 (https://dejure.org/1995,4247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stufenklage; Unterbrechung der Verjährung; Stillstand des Prozesses; Nichtbetrieb; Prozesshandlung; Auskunftserteilung; Zugewinnausgleichsanspruch; Ausgleichsforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 209 Abs. 1, § 211 Abs. 2, § 1378 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BGB § 209 Abs. 1, § 211 Abs. 2, § 1378 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1091
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 104/87

    Begriff des Stillstands und des Weiterbetreibens eines Prozesses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94
    Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen betont, es sei Zweck der Bestimmung eine Umgehung der Verjährungsvorschriften zu verhindern; eine Verjährung könne durch Rechtsgeschäfte weder ausgeschlossen noch erschwert werden; eine Verjährung könne auch nicht dadurch ausgeschlossen werden, einen Prozeß zwar zu beginnen, dann aber nicht mehr zu betreiben; die Anwendung des § 211 II 1 BGB sei daher auf Fallgestaltungen zu beschränken, in denen die Partei "ohne triftigen Grund" untätig bleibe (vgl. BGH, NJW-RR 1994, Seite 889 für den Fall, daß der Verfahrensstillstand durch das Gericht herbeigeführt wurde, BGH, NJW 1987, Seite 371 , BGH, NJW-RR 1988, Seite 279, auch BAG, NJW 1990, S. 2578).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 20.10.1987, NJW-RR 1988, Seite 279, herausgehoben, daß dieser "triftige Grund" im Interesse der Rechtssicherheit aus nach außen erkennbar werdenden Umständen des Prozeßstillstandes und nicht aus innerlich gebliebenen Motiven der Parteien deutlich werden müsse.

    Zwar ist richtig, daß der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen betont hat, daß die Voraussetzungen dieser Norm nicht mit einem engen Maßstab gemessen werden dürfen, BGHZ 73, S. 8, BGH VersR 1966, Seite 36, BGH NJW-RR 1994, 514 , BGH NJW-RR 1988, Seite 279.

    Der Senat sieht sich in dieser Auslegung durch das Urteil des BGH vom 20.10.1987, NJW-RR 1988, Seite 279, 280, bestätigt.

    Daß in dem Schreiben des Antragsgegnervertreters vom 23.03.1994 und der darin mitgeteilten Ankündigung einer Bezifferung kein Weiterbetreiben im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB erblickt werden kann, hat der Bundesgerichtshof für einen ähnlich gelagerten Fall einer Ankündigung mit Urteil vom 20.10.1987, NJW-RR 1988, Seite 279, ausgesprochen.

  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94
    So habe der BGH in NJW-RR 1994, Seite 514, darauf abgestellt, ob die Partei erkennen lasse, daß sie gewillt sei, den Prozeß fortzuführen.

    Dies sei in der zitierten Rechtsprechung des BGH, NJW-RR 1994, Seite 514, mit der Neuberechnung einer Forderung erfolgt, nachdem bereits ein bezifferter Klageantrag bestellt war.

    Zwar ist richtig, daß der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen betont hat, daß die Voraussetzungen dieser Norm nicht mit einem engen Maßstab gemessen werden dürfen, BGHZ 73, S. 8, BGH VersR 1966, Seite 36, BGH NJW-RR 1994, 514 , BGH NJW-RR 1988, Seite 279.

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89

    Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94
    Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen betont, es sei Zweck der Bestimmung eine Umgehung der Verjährungsvorschriften zu verhindern; eine Verjährung könne durch Rechtsgeschäfte weder ausgeschlossen noch erschwert werden; eine Verjährung könne auch nicht dadurch ausgeschlossen werden, einen Prozeß zwar zu beginnen, dann aber nicht mehr zu betreiben; die Anwendung des § 211 II 1 BGB sei daher auf Fallgestaltungen zu beschränken, in denen die Partei "ohne triftigen Grund" untätig bleibe (vgl. BGH, NJW-RR 1994, Seite 889 für den Fall, daß der Verfahrensstillstand durch das Gericht herbeigeführt wurde, BGH, NJW 1987, Seite 371 , BGH, NJW-RR 1988, Seite 279, auch BAG, NJW 1990, S. 2578).
  • BGH, 17.06.1992 - IV ZR 183/91

    Verjährungsunterbrechung bei Stufenklage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94
    Im Falle einer Stufenklage gerät der Prozeß hinsichtlich der Leistungsstufe nicht allein dadurch in Stillstand, daß nur die Auskunftsstufe betrieben wird oder ein Auskunftstitel vorliegt (vgl. BGH, NJW 1992, Seite 2563, 2564; BGH NJW 1975, 1409, 1410); dies geschieht vielmehr erst, wenn nach Erledigung der vorangehenden Stufe die Leistungsstufe nicht weiter verfolgt, wird (MK, von Feldmann, § 211 Rdnr. 6).
  • BGH, 14.05.1975 - IV ZR 19/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Stufenklage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94
    Im Falle einer Stufenklage gerät der Prozeß hinsichtlich der Leistungsstufe nicht allein dadurch in Stillstand, daß nur die Auskunftsstufe betrieben wird oder ein Auskunftstitel vorliegt (vgl. BGH, NJW 1992, Seite 2563, 2564; BGH NJW 1975, 1409, 1410); dies geschieht vielmehr erst, wenn nach Erledigung der vorangehenden Stufe die Leistungsstufe nicht weiter verfolgt, wird (MK, von Feldmann, § 211 Rdnr. 6).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78

    Begriff der Förderung des Prozesses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94
    Zwar ist richtig, daß der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen betont hat, daß die Voraussetzungen dieser Norm nicht mit einem engen Maßstab gemessen werden dürfen, BGHZ 73, S. 8, BGH VersR 1966, Seite 36, BGH NJW-RR 1994, 514 , BGH NJW-RR 1988, Seite 279.
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 120/85

    Nichtbetreiben eines Prozesses durch Untätigbleiben der Parteien

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94
    Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen betont, es sei Zweck der Bestimmung eine Umgehung der Verjährungsvorschriften zu verhindern; eine Verjährung könne durch Rechtsgeschäfte weder ausgeschlossen noch erschwert werden; eine Verjährung könne auch nicht dadurch ausgeschlossen werden, einen Prozeß zwar zu beginnen, dann aber nicht mehr zu betreiben; die Anwendung des § 211 II 1 BGB sei daher auf Fallgestaltungen zu beschränken, in denen die Partei "ohne triftigen Grund" untätig bleibe (vgl. BGH, NJW-RR 1994, Seite 889 für den Fall, daß der Verfahrensstillstand durch das Gericht herbeigeführt wurde, BGH, NJW 1987, Seite 371 , BGH, NJW-RR 1988, Seite 279, auch BAG, NJW 1990, S. 2578).
  • BGH, 13.04.1994 - VIII ZR 50/93

    Beendigung der Verjährungsunterbrechung bei Prozeßstillstand

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94
    Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen betont, es sei Zweck der Bestimmung eine Umgehung der Verjährungsvorschriften zu verhindern; eine Verjährung könne durch Rechtsgeschäfte weder ausgeschlossen noch erschwert werden; eine Verjährung könne auch nicht dadurch ausgeschlossen werden, einen Prozeß zwar zu beginnen, dann aber nicht mehr zu betreiben; die Anwendung des § 211 II 1 BGB sei daher auf Fallgestaltungen zu beschränken, in denen die Partei "ohne triftigen Grund" untätig bleibe (vgl. BGH, NJW-RR 1994, Seite 889 für den Fall, daß der Verfahrensstillstand durch das Gericht herbeigeführt wurde, BGH, NJW 1987, Seite 371 , BGH, NJW-RR 1988, Seite 279, auch BAG, NJW 1990, S. 2578).
  • OLG Jena, 22.04.2005 - 1 WF 455/04

    Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich bei Stufenklage;

    Im Falle einer Stufenklage liegt ein Stillstand durch Nichtbetreiben vor, wenn der Anspruch nach Erledigung der vorangegangenen Stufe nicht weiterverfolgt wird (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 204, Rdnr. 47; OLG Nürnberg, NJW-RR 1995, 1091).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener

    Zwar reicht dazu jede Prozeßhandlung aus, die erkennbar auf die Beendigung des Stillstands ausgerichtet und tatsächlich geeignet ist, den Prozeß wieder in Gang zu setzen, wobei ein nicht zu enger Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH NJW 1971, 751; NJW 1979, 809; NJW-RR 1988, 279; NJW-RR 1994, 514; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1091).

    Die Kläger wiesen damit nur auf die unterlassene Beifügung bestimmter - lesbarer - Unterlagen zum Schriftsatz vom 19. Juli 1997 hin; dies hatte keine prozessualen Wirkungen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 279 unter 3.; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1091), welche das Verfahren in ein anderes Stadium bringen sollten.

  • OLG Celle, 24.10.2006 - 10 UF 53/06

    Verjährung von Zugewinnausgleichsansprüchen; Verjährungsunterbrechende Wirkung

    Insbesondere die Erhebung der Stufenklage ist geeignet, die Verjährung gemäß § 209 Abs. 1 BGB a.F. zu unterbrechen (OLG Nürnberg, NJW-RR 1995, 1091f.).
  • OLG Nürnberg, 16.10.2009 - 5 U 773/09

    Verjährungshemmung für eine Arzthonorarforderung durch gerichtliche

    Gleiches gilt für die bloße Ankündigung, den Prozess weiterbetreiben zu wollen (OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1091; Staudinger/Peters a.a.O.).
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