Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6239
OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08 (https://dejure.org/2009,6239)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.04.2009 - 14 U 1037/08 (https://dejure.org/2009,6239)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. April 2009 - 14 U 1037/08 (https://dejure.org/2009,6239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages: Angemessene Frist bei Einstellung der Zinszahlungen; Bezifferung des Restschuldbetrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages durch den Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers innerhalb angemessener Frist; Anwendung des § 626 Abs. 2 BGB direkt oder entsprechend bei der einzelfallabhängigen Bestimmung der Frist; Pflicht zur Bezifferung ...

  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 3; ; BGB § 498 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 3; BGB § 498 Abs. 1 S. 1
    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 498 Abs. 1 Satz 1, § 314 Abs. 3, § 626 Abs. 2
    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags wegen Zahlungsverzugs in angemessener Frist

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Angemessene Frist zwischen Kündigungsandrohung und Kündigung; Angabe der "fiktiven" Restschuld für den Fall des Kündigungsauspruchs in der Kündigungsandrohung erforderlich?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1801
  • MDR 2009, 737
  • WM 2009, 1744
  • WM 2009, 1745
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.07.1999 - 11 U 21/99

    Inhalt der Anforderung zur Restschuld-Zahlung nach § 12 VerbrKrG

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    Hiermit ist nicht vereinbar, § 626 Abs. 2 BGB trotzdem zum Maßstab oder als Anhaltspunkt für die Angemessenheit heranzuziehen (so Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearbeitung 2004, § 498 BGB Rn. 23 und OLG Köln, Urteil vom 21.7.1999, Az. 11 U 21/99, VersR 2001, 1118/1119, Rn. 14 nach juris).

    Der Darlehensgeber ist also nicht zu einer u. U. komplizierten Berechnung der Restschuld bei noch bestehender Ungewissheit, ob es überhaupt zur Kündigung kommt, gezwungen (OLG Köln, Urteil vom 21.7.1999, Az. 11 U 21/99, VersR 2001, 1118/1119, Rn. 10 u. 11 nach juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 2.6.2003, Az. 15 U 29/03, DAR 2003, 460/461, Rn. 5 nach juris; Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearbeitung 2004, § 498 BGB Rn. 18) Soweit das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 17.01.1995 (Az. 24 U 81/94, WM 1995, 1530, 1532) zur gleich lautenden Vorschrift im Verbraucherkreditgesetz in einem nicht entscheidungserheblichen obiter dictum eine andere Ansicht vertreten hat, geschah dies ohne weitere Begründung und mit der einschränkenden Formulierung, dass "(aber streitig) wohl zusätzlich die im Kündigungsfall verlangte Restschuld zu benennen" sei.

  • OLG Oldenburg, 02.06.2003 - 15 U 29/03

    Schadensersatzanspruch nach vorzeitiger Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzug

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    Der Darlehensgeber ist also nicht zu einer u. U. komplizierten Berechnung der Restschuld bei noch bestehender Ungewissheit, ob es überhaupt zur Kündigung kommt, gezwungen (OLG Köln, Urteil vom 21.7.1999, Az. 11 U 21/99, VersR 2001, 1118/1119, Rn. 10 u. 11 nach juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 2.6.2003, Az. 15 U 29/03, DAR 2003, 460/461, Rn. 5 nach juris; Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearbeitung 2004, § 498 BGB Rn. 18) Soweit das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 17.01.1995 (Az. 24 U 81/94, WM 1995, 1530, 1532) zur gleich lautenden Vorschrift im Verbraucherkreditgesetz in einem nicht entscheidungserheblichen obiter dictum eine andere Ansicht vertreten hat, geschah dies ohne weitere Begründung und mit der einschränkenden Formulierung, dass "(aber streitig) wohl zusätzlich die im Kündigungsfall verlangte Restschuld zu benennen" sei.
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    § 626 Abs. 2 BGB ist hier nicht anzuwenden, da es sich bei dieser starren Ausschlussfrist um eine Sonderregelung für Dienstverträge handelt, die sich nicht auf andere Vertragsverhältnisse übertragen lässt (BGH, Urteil vom 26.09.1996, Az. I ZR 194/95, BGHZ 133, 331 ff., Rn. 30 u. 43 nach juris).
  • BGH, 12.07.1984 - III ZR 32/84

    Voraussetzungen der vorzeitigen Rückforderung eines Darlehens - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    Dies gilt auch für Darlehensverträge (BGH, Beschluss vom 12.7.1984, Az. III ZR 32/84, WM 1984, 1273, Rn. 3 nach juris).
  • OLG Dresden, 29.08.2006 - 8 U 1112/06

    Kündigung; Dauerschuldverhältnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    Unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und darauf an, ob infolge zögerlichen Verhaltens des Kündigenden schutzwürdige Belange des Kündigungsgegners beeinträchtigt sind, etwa weil dieser auf den unveränderten Fortbestand des Darlehensvertrages vertraut hat und vertrauen durfte (OLG Dresden, Urteil vom 29.8.2006, Az. 8 U 1112/06, Rn. 3 u. 4 nach juris und Staudinger/Kessal-Wulf, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1995 - 24 U 81/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
    Der Darlehensgeber ist also nicht zu einer u. U. komplizierten Berechnung der Restschuld bei noch bestehender Ungewissheit, ob es überhaupt zur Kündigung kommt, gezwungen (OLG Köln, Urteil vom 21.7.1999, Az. 11 U 21/99, VersR 2001, 1118/1119, Rn. 10 u. 11 nach juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 2.6.2003, Az. 15 U 29/03, DAR 2003, 460/461, Rn. 5 nach juris; Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearbeitung 2004, § 498 BGB Rn. 18) Soweit das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 17.01.1995 (Az. 24 U 81/94, WM 1995, 1530, 1532) zur gleich lautenden Vorschrift im Verbraucherkreditgesetz in einem nicht entscheidungserheblichen obiter dictum eine andere Ansicht vertreten hat, geschah dies ohne weitere Begründung und mit der einschränkenden Formulierung, dass "(aber streitig) wohl zusätzlich die im Kündigungsfall verlangte Restschuld zu benennen" sei.
  • OLG Brandenburg, 26.04.2019 - 4 U 63/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    dd) Die Richtigkeit der vorstehenden Bewertung zeigt zudem ein Vergleich mit den in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Beendigung von Dauerschuldverhältnisses durch andere Gestaltungsrechte - als durch Widerruf - angestellten Überlegungen zur (noch) zulässigen Zeit, die ein danach Berechtigter bewusst zuwarten darf, bevor dem Gegner, der mit der Vertragsbeendigung bereits rechnen muss, dagegen die Berufung auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) zugestanden wird; diese Zeiträume werden jedenfalls wesentlich kürzer als auf - die bis zur weiteren Rechtsverfolgung seitens der Klägerin hier in Rede stehenden - 2 Jahre und 3 Monate bemessen (vgl. insbesondere zu Darlehensverträgen OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2009 - 14 U 1037/08, juris Rn. 26 f.; OLG Dresden, Urteil vom 29.08.2006 - 8 U 1112/06, juris Rn. 4; jeweils mwN).
  • KG, 12.05.2010 - 24 U 43/09

    Immobilienfinanzierungskredit: Außerordentliches Kündigungsrecht der Bank bei

    Welche Frist angemessen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen, wobei gemäß § 242 BGB die beiderseitigen Interessen abzuwägen sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 2009, 737 Rdn.26 nach juris; JurisPK/Weth, 4.Aufl., § 314 Rdn.36, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 10 U 73/10
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist eine fristlose Kündigung zwar nicht innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, insbesondere ist die Zweiwochenfrist nach § 626 II BGB nicht allgemein anwendbar ( OLG Nürnberg MDR 2009, 737 juris-Rn 26 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht