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   OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18   

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OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18 (https://dejure.org/2020,50236)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.04.2020 - 9 UF 177/18 (https://dejure.org/2020,50236)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. April 2020 - 9 UF 177/18 (https://dejure.org/2020,50236)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1585b Abs. 3; VersAusglG § 20, § 22, § 25, § 51, § 27; FamFG § 68 Abs. 3 S. 2, § 111 Nr. 7; SGB X § 103 Abs. 1, § 104 Abs. 1; SGB XII § 2, § 19, § 61, § 95
    Versorgungsausgleich - verlängerter schuldrechtlicher Ausgleich eines zu Unrecht schuldrechtlich ausgeglichenes Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1908
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 340/11

    Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung nach Gesetzesänderung:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH XII ZB 340/11, recherchiert in juris, FamRZ 2013, 1548) entschieden, dass Rentenanrechte, die dem Wertausgleich bei der Scheidung nach §§ 9-19 VersAusglG unterfallen, nicht Gegenstand von Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß §§ 20 ff VersAusglG sein können - ebenso wenig sei das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG eröffnet - und dass dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich weder eine generelle Auffangfunktion noch die Aufgabe einer Fehlerkorrektur unter Durchbrechung der Rechtskraft zukommt.

    Hierzu entschied der Bundesgerichtshof, dass die Rechtskraft der fehlerhaften Entscheidung dem späteren schuldrechtlichen Ausgleich nicht entgegensteht, auch wenn diesem an sich keine generelle Auffangwirkung zukomme (BGH), denn die Verneinung der Auffangwirkung habe - wie der Bundesgerichtshof zuvor entschieden hat (BGH FamRZ 2013, 1548; FamRZ 2014, 1614) - Bedeutung für im Ausgangsverfahren vergessene, übersehene und verschwiegene Anrechte.

    Der verfahrensgegenständliche Sachverhalt ist ebenso wenig wie der Entscheidung BGH, Az. XII ZB 167/15 beurteilte Fall mit der Situation des vergessenen, übersehenen oder verschwiegenen Anrechts vergleichbar, in der der Bundesgerichtshof (FamRZ 2013, 1548) die nachträgliche Durchführung des schuldrechtlichen Ausgleichs verneint hat.

  • BGH, 30.11.2016 - XII ZB 167/15

    Versorgungsausgleich: Rechtskraftwirkung einer Entscheidung zum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18
    In einem der hiesigen Fallgestaltung ähnlichen Sachverhalt hat der Bundesgerichtshof (BGH XII ZB 167/15, recherchiert in juris, FamRZ 2017, 197) schließlich konstatiert, dass auch bei einer fehlerhaften Versorgungsausgleichsentscheidung des Amtsgerichts keine über die mit der Entscheidung getroffene Aussage hinausgehende Rechtskraft folgt.

    Der verfahrensgegenständliche Sachverhalt ist ebenso wenig wie der Entscheidung BGH, Az. XII ZB 167/15 beurteilte Fall mit der Situation des vergessenen, übersehenen oder verschwiegenen Anrechts vergleichbar, in der der Bundesgerichtshof (FamRZ 2013, 1548) die nachträgliche Durchführung des schuldrechtlichen Ausgleichs verneint hat.

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18
    In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit bedarf es für den Verzicht auf die Verhandlung keines vorherigen Hinweises an die Beteiligten (BGH FamRZ 2017, 1668).

    Es kann daher sogar gegen den Willen eines Beteiligten ohne erneuten Erörterungstermin entschieden werden (BGH FamRZ 2017, 1668).

  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 410/12

    Versorgungsausgleich bei Ehescheidung: Voraussetzungen einer bewussten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18
    Hierzu entschied der Bundesgerichtshof, dass die Rechtskraft der fehlerhaften Entscheidung dem späteren schuldrechtlichen Ausgleich nicht entgegensteht, auch wenn diesem an sich keine generelle Auffangwirkung zukomme (BGH), denn die Verneinung der Auffangwirkung habe - wie der Bundesgerichtshof zuvor entschieden hat (BGH FamRZ 2013, 1548; FamRZ 2014, 1614) - Bedeutung für im Ausgangsverfahren vergessene, übersehene und verschwiegene Anrechte.
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 98/16

    Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Antragsberechtigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18
    Der Erstattungsanspruch muss gegenüber demjenigen Sozialleistungsträger bestehen, demgegenüber der Sozialhilfeträger die Sozialleistung feststellen lassen will (BGH XII ZB 98/16).
  • AG Ansbach, 29.12.2017 - 2 F 807/17

    Abänderung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ansbach vom 29.12.2017 (Az: 2 F 807/17) aufgehoben.
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 136/16

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch ein beauftragtes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18
    Eine zweite mündliche Verhandlung ist bei Tatsachenentscheidungen dann entbehrlich, wenn ohne eigene Tatsachenermittlungen aufgrund der Aktenlage entschieden werden kann (BGH FamRZ 2017, 478; BT-Drucksache 16/6308, S. 207).
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