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   OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23   

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https://dejure.org/2023,3645
OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23 (https://dejure.org/2023,3645)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.02.2023 - 3 W 290/23 (https://dejure.org/2023,3645)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 3 W 290/23 (https://dejure.org/2023,3645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Sachgerechte Prozessführung - Wegfall der Dringlichkeitsvermutung bei Nichtbegründung einer sofortigen Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschluss im Verfügungsverfahren

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2, 569, 571, 572, 940
    Kein Verfügungsgrund bei Nichtbegründung einer sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Verfügungsantrags

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mangels Begründung der Beschwerde

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht: Ausbleibende Begründung sofortiger Beschwerde und Verfügungsgrund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Fehlende Beschwerdebegründung ist dringlichkeitsschädlich!

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sofortige Beschwerde des Antragstellers ohne Begründung lässt Dringlichkeit für einstweilige Verfügung entfallen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Ohne Beschwerdebegründung fehlt die Dringlichkeit! (IBR 2023, 1022)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 722
  • MIR 2023, Dok. 026
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 11 W 13/13

    Zur Dringlichkeitsschädlichkeit eines Terminverlegungsantrags sowie der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23
    Es entspricht daher einer sachgerechten Prozessführung, dem Rechtsmittelgericht gegenüber zeitnah zum Ausdruck zu bringen, aus welchen Gründen die Entscheidung angefochten wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2013 - 11 W 13/13, juris-Rn. 20).

    Insbesondere bei einem Rechtsmittelführer, der den Weg des einstweiligen Verfügungsverfahrens eingeschlagen hat, legt eine sachgerechte Prozessführung es nahe, die Beschwerdebegründung innerhalb der Beschwerdefrist oder jedenfalls im engen zeitlichen Zusammenhang mit ihr einzureichen (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2013 - 11 W 13/13, juris-Rn. 20).

  • OLG München, 30.06.2016 - 6 U 531/16

    Verkaufsaktion für Brillenfassungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23
    Ihm ist es daher jedenfalls zuzumuten, eine eingelegte Berufung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG München, Urteil vom 30.06.2016 - 6 U 531/16, juris-Rn. 95) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschluss v. 25.07.2019, 4 U 1087/19, juris-Rn. 2).
  • KG, 20.09.2016 - 5 W 147/16

    Selbstwiderlegung im Beschwerdeverfahren - Lauterkeitsrechtliches Eilverfahren:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23
    Dies setzt in aller Regel - angesichts der vorangegangenen ablehnenden Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts - eine Beschwerdebegründung voraus (KG Berlin, Beschluss vom 20.09.2016 - 5 W 147/16, juris-Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23
    Eine Dringlichkeitsvermutung besteht für die geltend gemachten Ansprüche nicht, weshalb der Erlass einer vollstreckbaren Entscheidung aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens einer besonderen Rechtfertigung bedarf (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.10.2018 - 3 W 1932/18, juris-Rn. 15 - CurryWoschdHaus).
  • KG, 04.04.2008 - 5 W 51/08

    Zurückhalten der Beschwerdebegründung im markenrechtlichen Eilverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23
    Dieser Möglichkeit des schnellstmöglichen Erreichens des Rechtsschutzziels hat sich die Antragstellerin begeben, indem sie dem Landgericht die Gründe ihrer Beschwerde vorenthalten hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 04.04.2008 - 5 W 51/08, juris-Rn. 7).
  • OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22

    Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23
    Daher besteht der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsgrund nicht, wenn der Antragsteller mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt und damit selbst zu erkennen gibt, dass es ihm mit der Durchsetzung seiner Ansprüche nicht eilig ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.10.2022 - 3 U 2178/22, juris-Rn. 10 - Kontolöschung).
  • OLG München, 16.09.2021 - 29 U 3437/21

    Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23
    Gleiches gilt für einen Terminsverlegungsantrag (OLG München, Beschluss vom 16.09.2021 - 29 U 3437/21 Kart, juris-Rn. 8).
  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19

    Namentliche Erwähnung eines Angeklagten in einer Berichterstattung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23
    Ihm ist es daher jedenfalls zuzumuten, eine eingelegte Berufung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG München, Urteil vom 30.06.2016 - 6 U 531/16, juris-Rn. 95) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschluss v. 25.07.2019, 4 U 1087/19, juris-Rn. 2).
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