Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 3123/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Honoravereinbarung mit einem Zahnarzt; Abschluss einer Individualvereinbarung; Verstoß gegen tragende Grundgedanken der Gebührenordnung für Zahnärzte; Pauschale Einordnung von ärztlichen Leistungen in besondere Bewertungsgruppen ohne Differenzierung nach ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Zahnärztekammer Nordrhein , S. 28 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 2 GOZ - Abweichende Vereinbarung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 30.08.1993 - 2 O 1234/93
- OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 3123/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.05.1991 - I ZR 207/89
Fachliche Empfehlung I - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 3123/93
Zu diesen tragenden Grundgedanken gehört die Unterscheidung in § 5 Abs. 2 GOZ zwischen durchschnittlichen Leistungen und solchen, die aufgrund besonderer Umstände eine höhere Vergütung rechtfertigen (vgl. BGH NJW 92, 747; Wezel-Liebold, Handkommentar zu GOÄ , Anm. zu § 5 GOÄ ).Jede formularmäßige Abweichung von diesen Leitlinien bedarf deshalb der Rechtfertigung durch besondere Interessen des Zahnarztes (vgl. BGH NJW 92, 747).
Dieser ist der pauschalen Regelung durch AGB entzogen (vgl. BGH NJW 92, 747).
- BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91
Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 3123/93
Die Tatsache, daß dort - wie im Streitfall - die vereinbarten Gebührensätze handschriftlich eingefügt wurden, ist rechtlich unerheblich (vgl. BGH NJW 92, 746).Diese pauschale Einordnung von ärztlichen Leistungen in besondere Bewertungsgruppen ohne Differenzierung nach dem Einzelfall ist unzulässig und benachteiligt den Patienten in unangemessener Weise (vgl. BGH NJW 92, 746).
- BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90
Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 3123/93
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, liegt ein derartiges Aushandeln nur dann vor, wenn der Verwender den in seinen AGB enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt", also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen beeinflussen zu können (vgl. BGH NJW 91, 1678; 92, 1107; 2283; 2759).So hat es der BGH für eine Individualvereinbarung nicht ausreichen lassen, daß eine gesetzesfremde Eigenverkaufsklausel in einem Maklervertrag lediglich der Höhe nach zur Disposition gestellt wurde (vgl. BGH NJW 91, 1678).
- OLG Karlsruhe, 12.03.1990 - 17 W 10/90
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 3123/93
Der Grundgedanke dieser Bestimmung ist im Rahmen des § 91 a ZPO entsprechend anwendbar (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 90, 978;… Thomas-Putzo a.a.O., RZ 48 zu § 91 a ZPO ). - BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90
Voraussetzungen des Aushandelns
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 3123/93
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, liegt ein derartiges Aushandeln nur dann vor, wenn der Verwender den in seinen AGB enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt", also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen beeinflussen zu können (vgl. BGH NJW 91, 1678; 92, 1107; 2283; 2759).