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OLG Nürnberg, 28.05.2018 - 2 Ws 304/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Unterschrift, Anforderungen, Beschlüsse
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die unleserliche Unterschrift unter einem Beschluss?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.12.2017 - IX ZB 101/15
Vergütung des Insolvenzverwalters: Kürzung der Mindestvergütung im Wege eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2018 - 2 Ws 304/18
Der Senat erachtet es allerdings für angezeigt, darauf hinzuweisen, dass bei der Unterzeichnung von Beschlüssen die an die für die Leistung einer Unterschrift allgemein aufgestellten Erfordernisse (vgl. etwa BGH Rpfleger 2018, 225, juris Rn. 7;… OLG Nürnberg - 2. Strafsenat - NStZ-RR 2007, 151 juris Rn. 11) eingehalten werden sollten. - OLG Düsseldorf, 05.11.1998 - 1 Ws 545/98
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2018 - 2 Ws 304/18
Das gilt auch für Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer (…vgl. OLG Hamm JMBl NW 1978, 70 juris Rn. 5), selbst wenn - wie hier nach der gesetzlichen Vorschrift des § 78b Abs. 1 Nr. 2 GVG - nur ein Richter zur Entscheidung berufen ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 96, 204). - BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84
Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2018 - 2 Ws 304/18
Diese Vorschrift ist hierauf auch nicht entsprechend anwendbar (vgl. RGSt 43, 217, 218; BGH, Urteil vom 14.02.1985 - 4 StR 731/84, NStZ 1985, 492; … - RG, 03.02.1910 - III 1038/09
1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2018 - 2 Ws 304/18
Diese Vorschrift ist hierauf auch nicht entsprechend anwendbar (vgl. RGSt 43, 217, 218; BGH, Urteil vom 14.02.1985 - 4 StR 731/84, NStZ 1985, 492; …
- OLG Nürnberg, 21.09.2018 - 1 Ws 359/18
Nutzung von privaten Computern durch Anstaltsinsassen
Der 2. Strafsenat hat hierzu im Beschluss vom 28.05.2018 (Az.: 2 Ws 304/18) bereits ausgeführt, dass anders als bei Urteilen gemäß § 275 Abs. 2 StPO das Gesetz die Unterzeichnung von Beschlüssen nicht vorschreibt.