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   OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02   

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https://dejure.org/2002,4798
OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02 (https://dejure.org/2002,4798)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.11.2002 - 13 U 323/02 (https://dejure.org/2002,4798)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. November 2002 - 13 U 323/02 (https://dejure.org/2002,4798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkvertragliche Haftung des Unternehmers ; Arbeiten an einem Bauwerk ; Reinigung von Fliesen nach einem Brandschaden; Verwendung eines falschen Reinigungsmittels nach einem Brandschaden; Durchführung repräsentativer Vorversuche; Schadensersatzforderung wegen mangelhaft ...

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 633; ; BGB § 635 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 633 § 635 (a.F.)
    Werkvertragliche Haftung für Mangelfolgeschäden an Fliesen nach unsachgemäßer Reinigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für falsches Reinigungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Materialfehler: Unternehmer haftet für Lieferantenverschulden - auch ohne eigenes Verschulden! (IBR 2003, 469)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 666
  • BauR 2003, 1779 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 09.12.1996 - 93 O 111/96

    Haftet Unternehmer für seinen Baumateriallieferanten?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Deshalb erscheint es angesichts der einer Garantiehaftung gleichkommenden Einstandspflicht des Werkunternehmers nur interessengerecht, Untauglichkeit und sonstige - in den vorgelagerten Produktionsstufen verschuldete - Mängel des bezogenen Materials unabhängig von eigenem Verschulden dem Verantwortungsbereich des Unternehmers zuzuweisen (Wolf ZIP 1998, 1657, 1661; anderer Ansicht: OLG Celle NZBau 2000, 145; LG Berlin NJW-RR 1997, 1176; Waas VersR 1999, 1202; vgl. auch OLG Karlsruhe ZIP 1998, 1689).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 88/93

    Beweislast für Verschulden - Beweislastumkehr - Herrschafts- und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Zweifel gehen zu ihren Lasten, weil der Unternehmer gemäß den Grundsätzen der Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen fehlendes Vertretenmüssen, insbesondere auch die Beachtung der ihn treffenden Prüfungs- und Hinweispflicht beweisen muß (BGH VersR 1995, 805; OLG Naumburg BauR 2000, 274).
  • OLG Naumburg, 26.11.1999 - 6 U 1476/97

    Wie muss der Trittschallschutz von Geschossdecken geplant werden?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Zweifel gehen zu ihren Lasten, weil der Unternehmer gemäß den Grundsätzen der Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen fehlendes Vertretenmüssen, insbesondere auch die Beachtung der ihn treffenden Prüfungs- und Hinweispflicht beweisen muß (BGH VersR 1995, 805; OLG Naumburg BauR 2000, 274).
  • BGH, 23.01.2002 - X ZR 184/99

    Begriff der Arbeiten an einem Bauwerk; Formularmäßige Abkürzung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Darunter sind nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen, sondern auch solche, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, sofern, die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGH NJW-RR 2002, 664, 665).
  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 305/90

    Nachträglicher Einbau einer Alarmanlage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Dem Begriff "Arbeiten an einem Grundstück" unterfallen nicht nur Arbeiten an Grund und Boden, also Erdarbeiten; vielmehr sind hierunter auch Arbeiten an einem auf dem Grundstück errichten Gebäude zu verstehen, beispielsweise der nachträgliche Einbau einer Alarmanlage (BGH NJW-RR 1991, 1367 = LM § 638 BGB Nr. 74).
  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 85/91

    Notlandeschaden als Mangelfolgeschaden nach fehlerhaftem Einbau einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Die Annahme des engen Zusammenhangs zwischen Mangel und Folgeschaden ist hier deshalb berechtigt, weil die Schäden an Gegenständen, nämlich Fliesen, eintraten, auf die die mangelhafte Werkleistung, also die Reinigung, unmittelbar einwirkte; auch besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Mangel der Reinigungsleistung und dem Schaden an den Fliesen (BGH NJW 1993, 923 = LM § 635 BGB Nr. 99 Bl. 2).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 31/96

    Haftet der Unternehmer für fehlerhafte Betonlieferung?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Deshalb erscheint es angesichts der einer Garantiehaftung gleichkommenden Einstandspflicht des Werkunternehmers nur interessengerecht, Untauglichkeit und sonstige - in den vorgelagerten Produktionsstufen verschuldete - Mängel des bezogenen Materials unabhängig von eigenem Verschulden dem Verantwortungsbereich des Unternehmers zuzuweisen (Wolf ZIP 1998, 1657, 1661; anderer Ansicht: OLG Celle NZBau 2000, 145; LG Berlin NJW-RR 1997, 1176; Waas VersR 1999, 1202; vgl. auch OLG Karlsruhe ZIP 1998, 1689).
  • OLG Celle, 26.05.1999 - 16 U 231/98

    Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln nach Ablauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
    Deshalb erscheint es angesichts der einer Garantiehaftung gleichkommenden Einstandspflicht des Werkunternehmers nur interessengerecht, Untauglichkeit und sonstige - in den vorgelagerten Produktionsstufen verschuldete - Mängel des bezogenen Materials unabhängig von eigenem Verschulden dem Verantwortungsbereich des Unternehmers zuzuweisen (Wolf ZIP 1998, 1657, 1661; anderer Ansicht: OLG Celle NZBau 2000, 145; LG Berlin NJW-RR 1997, 1176; Waas VersR 1999, 1202; vgl. auch OLG Karlsruhe ZIP 1998, 1689).
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