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OLG Nürnberg, 28.12.2006 - 10 WF 1526/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkürzung der Trennungzeit vor einer Scheidung wegen der Offenbarung der Homosexualität des Ehepartners nach langjähriger Ehe; Mögliche Benachteiligungen durch die Homosexualität des Ehepartners
- Judicialis
BGB § 1565 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1565 Abs. 2
Während der Ehe offen zu Tage getretene Homosexualität als unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auch bei Homosexualität keine vorzeitige Scheidung!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Coming-out" eines Ehemannes rechtfertigt keine Härtefall-Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Homosexuelle Neigung des Ehemanns: Keine sofortige Scheidung - Homosexualität keine "unzumutbare Härte" iSd. § 1565 Abs. 2 BGB
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 17.11.2006 - 204 F 1951/06
- OLG Nürnberg, 28.12.2006 - 10 WF 1526/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2052
- MDR 2007, 662
- FamRZ 2007, 1885
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 13.03.1996 - 27 WF 17/96
Homosexueller Partner im Trennungsjahr - § 1565 Abs. 2 BGB, keine Unzumutbarkeit, …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.12.2006 - 10 WF 1526/06
Das Oberlandesgericht Köln hat schon mit Beschluss vom 13.3.1996 (FamRZ 1997, Seite 24) dargelegt, dass eine gleichgeschlechtliche Beziehung (dort: zwischen zwei Frauen) allein nicht ausreicht, eine unzumutbare Härte im Sinn des § 1565 Abs. 2 BGB zu bejahen.