Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 29.05.2001 - 3 U 337/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberschutz; Sammelwerk; Aufklärungsbogen; Kleine Münze; Schöpferische Leistung; Anforderungen an die Individualität
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Stufenaufklärung nach Weissauer
- Judicialis
UrhG § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 20.12.2000 - 3 O 8029/98
- OLG Nürnberg, 29.05.2001 - 3 U 337/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 771
- GRUR 2002, 607
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79
WK-Dokumentation
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2001 - 3 U 337/01
Die bei der behaupteten Umsetzung der Konzeption entfalteten klägerischen Maßnahmen beinhalten jedoch keine derartige individuelle schöpferische Leistung, die über den geistigen Gehalt der einzelnen Blätter hinaus ginge und der Gesamtheit der Blätter einen neuen geistigen Gehalt verleihen würden (vgl. dazu BGH GRUR 1982, 37 - WK-Dokumentation;… Haberstumpf a.a.O., RdNr. 165).
- LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19
Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig
Der Gesamtheit der Elemente muss ein neuer geistiger Gehalt verliehen werden (OLG Nürnberg GRUR 2002, 607, 608 - Merkblätter für Patienten).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg, GRUR 2002, 607, 608. Darin hat das OLG zwar festgestellt, dass bei einem Sammelwerk üblicherweise der Urheber als Herausgeber bezeichnet werde.
Die verschiedenen Bedeutungsinhalte des Begriffs "Herausgeber" verböte die Annahme eines Verkehrsverständnisses im Sinne einer Gleichsetzung mit "Urheber" (OLG Nürnberg, GRUR 2002, 607, 608 - Merkblätter für Patienten).
- LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/1
Beteiligung, Auslegung, Verwertungsgesellschaft, Urheberrecht, Leistungen, …
Der Gesamtheit der Elemente muss ein neuer geistiger Gehalt verliehen werden (OLG Nürnberg GRUR 2002, 607, 608 - Merkblätter für Patienten).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg, GRUR 2002, 607, 608. Darin hat das OLG zwar festgestellt, dass bei einem Sammelwerk üblicherweise der Urheber als Herausgeber bezeichnet werde.
Die verschiedenen Bedeutungsinhalte des Begriffs "Herausgeber" verböte die Annahme eines Verkehrsverständnisses im Sinne einer Gleichsetzung mit "Urheber" (OLG Nürnberg, GRUR 2002, 607, 608 - Merkblätter für Patienten).