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   OLG Nürnberg, 29.09.2020 - 15 W 1774/20   

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https://dejure.org/2020,48101
OLG Nürnberg, 29.09.2020 - 15 W 1774/20 (https://dejure.org/2020,48101)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.09.2020 - 15 W 1774/20 (https://dejure.org/2020,48101)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. September 2020 - 15 W 1774/20 (https://dejure.org/2020,48101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WEG aF § 10 Abs. 3, § 15, § 5 Abs. 4; BGB § 877, § 876
    Zustimmung von Drittberechtigten zur Einräumung von dinglichen Sondernutzungsrechten

  • notar-drkotz.de

    Grunddienstbarkeit - Zustimmung bei Begründung von Sondernutzungsrechten an Stellplätzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmung Dritter zur Einräumung von dinglichen Sondernutzungsrechten nötig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2020 - 15 W 1774/20
    Eine Entscheidung in der Sache kann der Senat nicht treffen, weil Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die Zwischenverfügung und nicht das Eintragungsersuchen selbst ist (BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZB 152/12).
  • OLG Hamm, 10.01.1989 - 15 W 347/88

    Zustimmung dinglich Berechtigter zur Grundbucheintragung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2020 - 15 W 1774/20
    In solchen Fällen ist in Anwendung der §§ 877, 876 BGB auch die Zustimmung der Dritten zu der Änderung erforderlich (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 1989, 15 W 347/88).
  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.09.2020 - 15 W 1774/20
    Auch insoweit kommt es nur darauf an, ob ein grundbuchmäßiges Recht rechtlich beeinträchtigt wird oder werden kann (BGH, Beschluss vom 14.06.1984 - V ZB 32/82).
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