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OLG Nürnberg, 29.11.2019 - 8 U 3746/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
VGB 2008 § 14 Nr. 1b
Beschränkung der Leistungsansprüche aus einer Wohngebäudeversicherung bei Unverhältnismäßigkeit der Kosten - rewis.io
Beschränkung der Leistungsansprüche aus einer Wohngebäudeversicherung bei Unverhältnismäßigkeit der Kosten
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 11.09.2019 - 3 O 618/18
- OLG Nürnberg, 29.11.2019 - 8 U 3746/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Ansbach, 11.09.2019 - 3 O 618/18
Wohngebäudeversicherung - Reparaturkosten nach Hagelschäden
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2019 - 8 U 3746/19
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 11.09.2019, Az. 3 O 618/18 Ver, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert. - OLG Hamm, 04.11.2015 - 20 U 51/15
Höhe der Entschädigung in der Gebäudeversicherung
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2019 - 8 U 3746/19
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis bei der Auslegung von AVB abzustellen ist, wird dieser Bestimmung entnehmen, dass seine Leistungsansprüche auf einen Ausgleich für eine verbleibende Wertminderung beschränkt sein sollen, wenn ausnahmsweise die Kosten der Beseitigung einer Substanzbeeinträchtigung der versicherten Sache so außer jedem Verhältnis zur Schwere der Beeinträchtigung stehen, dass ein nicht versicherter Gebäudeeigentümer vernünftigerweise keine Schadensbeseitigung vornehmen würde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 4. November 2015 - 20 U 51/15 - r+s 2016, 184, juris Tz. 22 ff.; LG Düsseldorf, Urteil vom 28. September 2010 - 11 O 614/03 - juris). - OLG Hamm, 15.06.2015 - 20 U 79/15
Bereicherungsanspruch; Abrechnung; Korrektur
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2019 - 8 U 3746/19
2) Ungeachtet dessen weist das Landgericht zu Recht darauf hin, dass das Abrechnungsschreiben eines Versicherers und die darauf basierende Zahlung eines Geldbetrags ohne Vorliegen besonderer Anhaltspunkte kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 20 U 79/15 - r+s 2016, 358 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 28.09.2010 - 11 O 614/03
Versicherungsnehmer kann nicht die Kosten für die komplette Neuverfliesung eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2019 - 8 U 3746/19
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis bei der Auslegung von AVB abzustellen ist, wird dieser Bestimmung entnehmen, dass seine Leistungsansprüche auf einen Ausgleich für eine verbleibende Wertminderung beschränkt sein sollen, wenn ausnahmsweise die Kosten der Beseitigung einer Substanzbeeinträchtigung der versicherten Sache so außer jedem Verhältnis zur Schwere der Beeinträchtigung stehen, dass ein nicht versicherter Gebäudeeigentümer vernünftigerweise keine Schadensbeseitigung vornehmen würde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 4. November 2015 - 20 U 51/15 - r+s 2016, 184, juris Tz. 22 ff.; LG Düsseldorf, Urteil vom 28. September 2010 - 11 O 614/03 - juris).