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   OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17   

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https://dejure.org/2018,22397
OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17 (https://dejure.org/2018,22397)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17 (https://dejure.org/2018,22397)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. April 2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17 (https://dejure.org/2018,22397)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung, Fortsetzungstermin

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 216, § 218, § 228 Abs. 1, § 229 Abs. 1, § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Erforderlichkeit eines erneuten Hinweises auf die Folgen unentschuldigten Ausbleibens in der Ladung zu einem Fortsetzungstermin nach § 329 Abs. 1 StPO nF

  • verkehrslexikon.de

    Berufungsverwerfung des säumigen Angeklagten in einem Fortsetzungstermin

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verwerfung der Berufung des Angeklagten wegen unentschuldigter Abwesenheit in einem Fortsetzungstermin

  • rewis.io

    Erforderlichkeit eines erneuten Hinweises auf die Folgen unentschuldigten Ausbleibens in der Ladung zu einem Fortsetzungstermin nach § 329 Abs. 1 StPO nF

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung; Fortsetzungstermin; unentschuldigtes Ausbleiben; Termin; Belehrung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Verwerfung der Berufung des Angeklagten wegen unentschuldigter Abwesenheit in einem Fortsetzungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 18.03.1975 - RReg. 5 St 78/75

    Verwerfung der Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17
    Dies entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung zur erneuten Ladung bei einer Terminsverlegung (vgl. BayObLGSt 1975, 30, 32 f.; OLG Schleswig SchlHA 2005, 263; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 380 juris Rn. 10; OLG Koblenz NJW 1981, 2074).

    Danach muss der Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens in der Ladung zu dem Termin enthalten sein, in dem die Berufung verworfen wird (BayObLGSt 1975, 30, 31).

    Vorausgesetzt wäre nämlich, dass dieser über die in Bezug genommene Ladung überhaupt noch verfügt, was nicht ohne weiteres in jedem Fall unterstellt werden kann (vgl. BayObLGSt 1975, 30, 32 f.; OLG Koblenz NJW 1981, 2074).

  • OLG Koblenz, 05.02.1981 - 1 Ss 46/81
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17
    Dies entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung zur erneuten Ladung bei einer Terminsverlegung (vgl. BayObLGSt 1975, 30, 32 f.; OLG Schleswig SchlHA 2005, 263; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 380 juris Rn. 10; OLG Koblenz NJW 1981, 2074).

    Vorausgesetzt wäre nämlich, dass dieser über die in Bezug genommene Ladung überhaupt noch verfügt, was nicht ohne weiteres in jedem Fall unterstellt werden kann (vgl. BayObLGSt 1975, 30, 32 f.; OLG Koblenz NJW 1981, 2074).

  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17
    Ein Ausbleiben ist dann genügend entschuldigt, wenn es an einer ordnungsgemäßen Ladung mangelte (so die Begründung des Gesetzgebers, BT-Drucks. 18/3462, S. 69 unter Hinweis auf OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 174, 175 und BGHSt 24, 143, 149 = juris Rn. 20) und dies ursächlich für das Nichterscheinen des Angeklagten war (SK-StPO/Frisch, a.a.O. § 329 Rn. 16; BeckOK-StPO/Eschelbach § 329 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 210/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17
    Sie entspricht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, da der Angeklagte die wesentlichen Tatsachen, auf die er die Unzulässigkeit der Verwerfung stützt, vorgetragen hat und diese sich zudem aus den tatsächlichen Feststellungen des Urteils selbst ergeben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VRS 97, 139 juris Rn. 17; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2010, 287 juris Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17
    Sie entspricht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, da der Angeklagte die wesentlichen Tatsachen, auf die er die Unzulässigkeit der Verwerfung stützt, vorgetragen hat und diese sich zudem aus den tatsächlichen Feststellungen des Urteils selbst ergeben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VRS 97, 139 juris Rn. 17; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2010, 287 juris Rn. 4).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 240/91

    Anwesenheitspflicht und Anwesenheitsrecht des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17
    Dies würde im Einklang damit stehen, dass die Vorschriften über die Förmlichkeit der Ladung (§ 216 StPO) und die Einhaltung der Ladungsfrist (§ 217 StPO) nur für den ersten Hauptverhandlungstag gelten (BGHSt 38, 271 juris Rn. 18) und der Angeklagte im Falle seiner Anwesenheit zum Fortsetzungstermin durch dessen Verkündung, also mündlich geladen werden kann (§ 35 Abs. 1 StPO; vgl. hierzu nur BGH NStZ 1988, 421 juris Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl., § 229 Rn. 12; BeckOK-StPO/Ritscher, § 216 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ss 288/08

    Wiedereinsetzung; Belehrung, Kausalität, Ursächlichkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17
    Dies entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung zur erneuten Ladung bei einer Terminsverlegung (vgl. BayObLGSt 1975, 30, 32 f.; OLG Schleswig SchlHA 2005, 263; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 380 juris Rn. 10; OLG Koblenz NJW 1981, 2074).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 3 Ws 391/03

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17
    Ein Ausbleiben ist dann genügend entschuldigt, wenn es an einer ordnungsgemäßen Ladung mangelte (so die Begründung des Gesetzgebers, BT-Drucks. 18/3462, S. 69 unter Hinweis auf OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 174, 175 und BGHSt 24, 143, 149 = juris Rn. 20) und dies ursächlich für das Nichterscheinen des Angeklagten war (SK-StPO/Frisch, a.a.O. § 329 Rn. 16; BeckOK-StPO/Eschelbach § 329 Rn. 26).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17
    Dies würde im Einklang damit stehen, dass die Vorschriften über die Förmlichkeit der Ladung (§ 216 StPO) und die Einhaltung der Ladungsfrist (§ 217 StPO) nur für den ersten Hauptverhandlungstag gelten (BGHSt 38, 271 juris Rn. 18) und der Angeklagte im Falle seiner Anwesenheit zum Fortsetzungstermin durch dessen Verkündung, also mündlich geladen werden kann (§ 35 Abs. 1 StPO; vgl. hierzu nur BGH NStZ 1988, 421 juris Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl., § 229 Rn. 12; BeckOK-StPO/Ritscher, § 216 Rn. 1).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

    aaa) Zwar gehört zu einer ordnungsgemäßen Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung, die - wie bereits ausgeführt - Voraussetzung für die Verwerfung seiner Berufung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ist, auch der nach § 323 Abs. 1 Satz 2 StPO erforderliche Hinweis auf die - im konkreten Fall in Betracht kommenden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 Ws 81 + 82/18 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 323 Rn. 3; KK-StPO/Paul, a. a. O., § 323 Rn. 4) - Folgen seines Ausbleibens (vgl. OLG Oldenburg StraFo 2009, 114 - juris Rn. 10; StraFo 2009, 336 f. - juris Rn. 7; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17, juris Rn. 15 ff.; KK-StPO/Paul, a. a. O., § 329 Rn. 3; SK-StPO/Frisch, § 329 Rn. 15).
  • LG Magdeburg, 09.08.2022 - 26 Qs 33/22

    Bußgeldverfahren - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Erkrankung

    Die Verwerfung des Einspruchs setzt voraus, dass der Betroffene ordnungsgemäß zur Hauptverhandlung geladen und über die Möglichkeit der Einspruchsverwerfung ohne sachliche Überprüfung der Beschuldigung bei Nichtbefolgen der Anwesenheitspflicht entsprechend des § 74 Abs. 3 OWiG aufgeklärt wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1992, 377; OLG Jena, Beschluss vom 8. Juli 2003 - 1 Ss 292-293/02, BeckRS 2003, 18038; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. April 2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17, BeckRS 2018, 15856; Senge, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl. 2018, OWiG § 74 Rn. 27; Krenberger/Krumm, 7. Aufl. 2022, OWiG § 74, Rn. 17 f.).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 53 Ss 44/19

    Zulässigkeit der Verwerfung der Berufung des Angeklagten trotz dessen Erscheinens

    Entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft vertretenen Auffassung ergibt sich aus der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschl. v. 30. April 2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17, in Juris), der zugrunde lag, dass ein Verwerfungsurteil gegen den in einem Fortsetzungstermin nicht erschienenen Angeklagten ergangen war, nichts anderes.
  • OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 2 Ss 22/19
    Entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft vertretenen Auffassung ergibt sich aus der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschl. v. 30. April 2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17, in Juris), der zugrunde lag, dass ein Verwerfungsurteil gegen den in einem Fortsetzungstermin nicht erschienenen Angeklagten ergangen war, nichts anderes.
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