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   OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97   

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OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97 (https://dejure.org/1997,3059)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.06.1997 - 7 UF 1117/97 (https://dejure.org/1997,3059)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - 7 UF 1117/97 (https://dejure.org/1997,3059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Rechtsfolgen einer Doppelehe im IPR: Kumulative Anknüpfung und der Grundsatz des "ärgeren Rechts"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer von Staatsangehörigen verschiedener Länder geschlossenen Ehe bei Fortbestehen einer früher geschlossenen Ehe eines Ehegatten; Anwendung des Heimatrechts bei Fragen zur Wirksamkeit einer Ehe ; Grundsätzliche Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Erhebung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Erhebung einer Ehenichtigkeitsklage wegen Doppelehe durch die Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    EheG §§ 5, 20,23,24, EGBGB Art. 13 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 2
  • FamRZ 1998, 1109
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85

    Zulässigkeit der von dem Staatsanwalt und dem Ehegatten der früheren Ehe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97
    Das Gebrauchmachen von der eingeräumten Klagebefugnis durch die Staatsanwaltschaft kann sich allerdings als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn "vom Standpunkt eines billig und gerecht denkenden Betrachters dem öffentlichen Interesse einer Nichtigerklärung der Doppelehe kein wesentliches Gewicht mehr beigemessen werden kann" (vgl. BGH FamRZ 1994, 498, 499, vgl. auch BGH FamRZ 1986, 879 ff. und BGH FamRZ 1975, 332 ff.).

    Der BGH hat allerdings in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1986 (FamRZ 1986, 879, 880) die Auffassung vertreten, daß eine - jedenfalls nach Erhebung der Nichtigkeitsklage erfolgte - Scheidung der ersten Ehe der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage nicht entgegenstehe.

    b) Allerdings kann im Fall der Eingehung einer Ehe entgegen § 5 Ehegesetz auch nach der Scheidung der ersten Ehe ein öffentliches Interesse daran bestehen, nicht diejenigen vermögensrechtlichen Beziehungen bestehen zu lassen, die durch gesetzwidriges Handeln (Eingehen der Doppelehe) entstanden sind, sondern diejenigen herbeizuführen, die in diesem Fall dem Gesetz entsprechen (vgl. BGH FamRZ 1986, 879, 880).

    d) Bei seiner Entscheidung, ob er von der ihm in § 24 Ehegesetz eingeräumten Klagebefugnis Gebrauch machen will und kann, hat der Staatsanwalt grundsätzlich auch den Schutzgedanken des Art. 6 Abs. 1 GG zu beachten (vgl. BGH FamRZ 1986, 879, 880).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.1992 - 2 UF 80/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97
    Die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgebliche Fragen, ob die am 25. Dezember 1993 in Warschau geschlossene Ehe der Beklagten im Hinblick auf ein mögliches Fortbestehen der ersten Ehe des Beklagten zu 2) unwirksam war und welche rechtlichen Folgen eine eventuell gegebene Unwirksamkeit hat, sind gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBGB nach den Heimatrechten der Staaten zu beurteilen, denen jeder Verlobte im Zeitpunkt der Eheschließung angehörte (vgl. etwa OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 815 und BGH, FamRZ 1976, 337).

    Der vom BGH dargestellte umfassende Zweck der Nichtigkeitsklage sowie das Fehlen einer dem Art. 13 § 3 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches entsprechenden gesetzlichen Regelung im deutschen Recht sprechen allerdings dafür, das Vorliegen einer Scheidung der ersten Ehe auch vor Erhebung der Nichtigkeitsklage als solches und allein nicht als einen Grund für die Unzulässigkeit der Klage anzusehen (so wohl auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 815).

    Nach herrschender Meinung (vgl. etwa Palandt/Diederichsen, Art. 13 EGBGB Rn 14 m. w. N. sowie OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 815) wird insoweit grundsätzlich auf das "ärgere" Recht abgestellt.

  • BGH, 07.04.1976 - IV ZR 70/74

    Scheidung einer türkischen Ehe - Internationale Zuständigkeit eines deutschen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97
    Die Frage, welches Recht für die gegenüber beiden Beklagten notwendig einheitlich (vgl. BGH FamRZ 1976, 336, 337) zu treffende Entscheidung anzuwenden ist, kann damit allenfalls noch insoweit relevant sein, als zu klären ist, ob die Klage als unzulässig (so unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung wohl nach deutschem Recht) oder aber als unbegründet (so möglicherweise nach polnischem Recht) abzuweisen ist.
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97
    Im übrigen ist der Senat der Auffassung, daß unter Anwendung der Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seiner - vom BGH in seinem Urteil vom 18. Juni 1986 zur Begründung herangezogenen - Entscheidung vom 30. November 1982 (vgl. FamRZ 1983, 251 ff.) zur Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG aufgestellt hat, auch die Ehe der Beklagten in den Schutzbereich dieser Norm fällt.
  • BGH, 26.02.1975 - IV ZR 33/74

    Zurückweisung einer Revision - Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch einen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97
    Das Gebrauchmachen von der eingeräumten Klagebefugnis durch die Staatsanwaltschaft kann sich allerdings als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn "vom Standpunkt eines billig und gerecht denkenden Betrachters dem öffentlichen Interesse einer Nichtigerklärung der Doppelehe kein wesentliches Gewicht mehr beigemessen werden kann" (vgl. BGH FamRZ 1994, 498, 499, vgl. auch BGH FamRZ 1986, 879 ff. und BGH FamRZ 1975, 332 ff.).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZR 140/92

    Rechtsfolgen neuer Eheschließung des irrtümlich für tot erklärten Ehegatten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97
    Das Gebrauchmachen von der eingeräumten Klagebefugnis durch die Staatsanwaltschaft kann sich allerdings als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn "vom Standpunkt eines billig und gerecht denkenden Betrachters dem öffentlichen Interesse einer Nichtigerklärung der Doppelehe kein wesentliches Gewicht mehr beigemessen werden kann" (vgl. BGH FamRZ 1994, 498, 499, vgl. auch BGH FamRZ 1986, 879 ff. und BGH FamRZ 1975, 332 ff.).
  • OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09

    Rücknahme von wegen Verstoßes gegen das Verbot von Doppelehen rechtswidrig

    (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 30.6.1997 - 7 UF 1117/97, juris).
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2003 - 2 UF 51/03

    Aufhebung der zwischen einer Deutschen und einem pakistanischen Staatsangehörigen

    Für die Frage, ob ein Mangel bei der Eheschließung die Wirksamkeit berührt und Aufhebbarkeit (Anfechtbarkeit, Vernichtbarkeit oder absolute Nichtigkeit) Folge des Mangels ist, ist gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBGB auf die Heimatrechte der Staaten abzustellen, denen jeder Verlobte zum Zeitpunkt der Eheschließung angehörte (vgl. BGH FamRZ 1991, 300, 302; 1997, 542, 543; OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, 2 ff; OLG Koblenz, IPrax 1996, 278, 279; OLG Oldenburg, IPrax 2001, 143; Gerhardt/ Rausch, FA-FamR, 4. Aufl. Kap. 15 Rdnrn. 54 und 59).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2019 - 5 UF 172/18

    Unwirksamkeit einer algerischen Minderjährigenehe

    Insoweit ist nämlich für Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB abzustellen, wonach für den Fall, dass die betreffende Person auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, diese Rechtsstellung in Ansehung der Frage der Anwendung des Heimatrechts Vorrang hat (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1998, 1109).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug

    vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 30. Juni 1997 7 UF 1117/97 -, juris.
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