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   OLG Nürnberg, 30.09.2021 - 15 W 3528/21   

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https://dejure.org/2021,56122
OLG Nürnberg, 30.09.2021 - 15 W 3528/21 (https://dejure.org/2021,56122)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.09.2021 - 15 W 3528/21 (https://dejure.org/2021,56122)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. September 2021 - 15 W 3528/21 (https://dejure.org/2021,56122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1105 Abs. 1
    Für nur abstrakt mögliche Fälle übernommene Verpflichtung zur Wiedererrichtung einer Schallschutzmauer kein zulässiger Inhalt einer Reallast

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1105
    Wiederkehrende Leistungspflicht als Voraussetzung einer Reallast

  • notar-drkotz.de

    Voraussetzung Reallast - wiederkehrende Leistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes Belastung eines Grundstücks durch eine Reallast Einmalig zu entrichtende Leistung kein Gegenstand einer Reallast Begriff der wiederkehrenden Leistungen Vereinbarungen in Bezug auf eine Schallschutzmauer

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes Belastung eines Grundstücks durch eine Reallast Einmalig zu entrichtende Leistung kein Gegenstand einer Reallast Begriff der wiederkehrenden Leistungen Vereinbarungen in Bezug auf eine Schallschutzmauer

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12

    Vertrag über die Übergabe von Grundbesitz gegen persönliche Versorgung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2021 - 15 W 3528/21
    Eine einmalig zu entrichtende Leistung kann grundsätzlich nicht Gegenstand einer Reallast sein (BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 95/12 -, juris Rn. 7).
  • OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18

    Privatrechtliche Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2021 - 15 W 3528/21
    Denn die Herstellungspflicht wird dadurch nicht zu einer unselbständigen Nebenkomponente der Instandhaltungspflicht, weshalb sich die Frage nicht stellt, ob dingliche Rechte auch zur Sicherung von - außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs liegenden - Nebenleistungen begründet werden können (OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 34 Wx 202/18 -, juris Rn. 60).
  • OLG Köln, 19.12.1990 - 2 Wx 23/90

    Ablösung der Reallast durch einmalige Zahlung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2021 - 15 W 3528/21
    Zwar muss es sich bei den "wiederkehrenden Leistungen" nach § 1105 Abs. 1 BGB nicht um ständig oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen handeln (OLG Köln, Beschluss vom 19.12.1990 - 2 Wx 23/90 -, juris Rn. 24).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in NotBZ 2022, 73 veröffentlicht ist, meint, der Antrag sei nicht auf die Eintragung einer Reallast mit einem gesetzlich zulässigen Inhalt gerichtet.
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