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   OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12 (Hs)   

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OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12 (Hs) (https://dejure.org/2013,19972)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.08.2013 - 2 U 151/12 (Hs) (https://dejure.org/2013,19972)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. August 2013 - 2 U 151/12 (Hs) (https://dejure.org/2013,19972)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Bodengebundener Rettungsdienst

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 284 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 97 Abs 7 GWB
    Schadensersatz wegen fehlerhaften Ausschreibungsverfahrens: Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei Verfahrensmängeln; erstattungsfähige Kosten bei einem Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens; Ersatz vergeblicher Aufwendungen zur Vorbereitung der Leistungsausführung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen vergeblicher Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem später aufgehobenen Vergabeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 26 Nr. 1 lit. d
    Aufhebung der Ausschreibung wegen Mängeln bei der Fertigung der Eingangsvermerke auf den Angeboten; Umfang von Schadensersatzansprüchen eines Bieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eingangsvermerk unzureichend: Bieter erhält Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bieter hat bei Vergabeaufhebung wegen fehlendem Eingangsvermerk und Kennzeichnung der Angebotsbestandteile Anspruch auf Schadensersatz

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Fehler im Vergabeverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eingangsvermerk unzureichend: Bieter erhält Schadensersatz! (VPR 2013, 124)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eingangsvermerk unzureichend: Bieter erhält Schadensersatz! (IBR 2013, 761)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 328
  • VergabeR 2014, 85
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
    (1) Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen zur Vorbereitung der Leistungsausführung vor dem Vertragsschluss setzt - unabhängig davon, ob die Vertragsanbahnung in einem formellen Verfahren, wie hier, oder in sonstiger Weise erfolgt war - jeweils voraus, dass der Vertragsschluss zwischen den Parteien als sicher anzunehmen war, die eine Partei, hier die Klägerin, ihre Aufwendungen gerade im Vertrauen hierauf vornahm und die andere Partei, hier die Beklagte, den Vertragsschluss ohne triftigen Grund verhindert hat (vgl. BGH, Urteil v. 29.03.1996, V ZR 332/94, NJW 1996, 1884; Urteil v. 22.02.2006, XII ZR 48/03, NJW 2006, 1693 - in juris Tz. 9 f.).

    Hierin lag kein Verstoß der Beklagten gegen die Verpflichtung zu redlichem Verhalten, was regelmäßig die Feststellung eines vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens erforderte (vgl. BGH, Urteil v. 29.03.1996, V ZR 332/94, a.a.O.).

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
    Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur solche Mängel, die die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Vergabe des Auftrags selbst ausschließen (vgl. BGH, Urteil v. 12.06.2001, X ZR 150/99 "Verschrottung von U-Bahn-Waggons", VergabeR 2001, 293 zu § 26 Abs. 1 lit. d) VOL/A 1992 ; Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10 "Friedhofserweiterung", VergabeR 2013, 208; vgl. auch Portz in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 2. Aufl. 2011, § 17 Rn. 38 m.w.N.).

    eine Bindung des öffentlichen Auftraggebers an die Vergabe mit Gesetz und Recht nicht zu vereinbaren wäre und andererseits von den Bietern im Hinblick auf die Schwere des Fehlers erwartet werden kann, dass sie auf diese rechtlichen und tatsächlichen Bindungen des Ausschreibenden Rücksicht nehmen (vgl. BGH, Urteil v. 12.06.2001, X ZR 150/99, a.a.O.).

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
    Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur solche Mängel, die die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Vergabe des Auftrags selbst ausschließen (vgl. BGH, Urteil v. 12.06.2001, X ZR 150/99 "Verschrottung von U-Bahn-Waggons", VergabeR 2001, 293 zu § 26 Abs. 1 lit. d) VOL/A 1992 ; Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10 "Friedhofserweiterung", VergabeR 2013, 208; vgl. auch Portz in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 2. Aufl. 2011, § 17 Rn. 38 m.w.N.).

    Soweit der Bundesgerichtshof die Vorschrift über die Aufhebungsgründe nach ihrem Sinn und Zweck dahin auslegt, dass ein schwerwiegender Grund nur dann die Aufhebung rechtfertigen kann, wenn er erst nach Beginn der Ausschreibung eingetreten ist oder dem Ausschreibenden jedenfalls vor dem Verfahrensbeginn nicht bekannt sein konnte (so schon BGH, Urteil v. 25.11.1992, VIII ZR 170/91, BGHZ 120, 281 zu § 26 Nr. 1 VOL/A ; Urteil v. 08.09.1998, X ZR 48/97, BGHZ 139, 259 zu § 26 VOB/A ; Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10, a.a.O.), liegen diese Voraussetzungen hier vor.

  • OLG Naumburg, 31.03.2008 - 1 Verg 1/08

    Urkalkulation in verschlossenem Umschlag als wesentlicher Angebotsteil im Sinne

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
    Der unzureichende Vermerk über den rechtzeitigen Eingang eines Angebotes sowie die unterlassene Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile der eingegangenen Angebote, auch des Angebots der Klägerin, bei der Angebotseröffnung hatte zur Folge, dass nicht gewährleistet war, dass die bei der Prüfung und Wertung der Angebote zugrunde liegenden Unterlagen tatsächlich alle rechtzeitig und mit dem bei der Prüfung festgestellten Inhalt vorgelegen haben (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 31.03.2008, 1 Verg 1/08 "Betriebsführung AZV II", VergabeR 2008, 971).

    Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Bieter (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 31.03.2008, 1 Verg 1/08, a.a.O.).

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
    Der Senat kann im Rahmen des Berufungsverfahrens über die Erstattungsfähigkeit einzelner Schadenersatzpositionen entscheiden, auch wenn das Landgericht in seinem Grundurteil eine solche Entscheidung nicht getroffen hat, weil die Parteien diese Frage zum Gegenstand des Berufungsverfahrens gemacht haben und eine (Teilend-)Entscheidung hierüber zulässig und sachdienlich ist (vgl. BGH, Urteil v. 05.03.1993, V ZR 87/91, NJW 1993, 1793).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
    Der Umstand, dass nicht alle Einzelforderungen der Klägerin begründet sind, steht dem Erlass des Grundurteils nicht entgegen und führt hier zur teilweisen Abweisung der Klage hinsichtlich der unbegründeten Schadenersatzpositionen im Wege des Teilurteils (vgl. BGH, Urteil v. 24.01.1984, VI ZR 37/82, BGHZ 89, 383; Urteil v. 29.01.2004, I ZR 162/01, NJW-RR 2004, 1034; vgl. auch Musielak in: MüKo-ZPO, 4. Aufl. 2013, § 304 Rn. 11 und 26 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
    Soweit der Bundesgerichtshof die Vorschrift über die Aufhebungsgründe nach ihrem Sinn und Zweck dahin auslegt, dass ein schwerwiegender Grund nur dann die Aufhebung rechtfertigen kann, wenn er erst nach Beginn der Ausschreibung eingetreten ist oder dem Ausschreibenden jedenfalls vor dem Verfahrensbeginn nicht bekannt sein konnte (so schon BGH, Urteil v. 25.11.1992, VIII ZR 170/91, BGHZ 120, 281 zu § 26 Nr. 1 VOL/A ; Urteil v. 08.09.1998, X ZR 48/97, BGHZ 139, 259 zu § 26 VOB/A ; Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10, a.a.O.), liegen diese Voraussetzungen hier vor.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
    Soweit der Bundesgerichtshof die Vorschrift über die Aufhebungsgründe nach ihrem Sinn und Zweck dahin auslegt, dass ein schwerwiegender Grund nur dann die Aufhebung rechtfertigen kann, wenn er erst nach Beginn der Ausschreibung eingetreten ist oder dem Ausschreibenden jedenfalls vor dem Verfahrensbeginn nicht bekannt sein konnte (so schon BGH, Urteil v. 25.11.1992, VIII ZR 170/91, BGHZ 120, 281 zu § 26 Nr. 1 VOL/A ; Urteil v. 08.09.1998, X ZR 48/97, BGHZ 139, 259 zu § 26 VOB/A ; Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10, a.a.O.), liegen diese Voraussetzungen hier vor.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
    aa) Die Vorschrift über die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Ausschreibung ist eine bieterschützende Norm (vgl. nur BGH, Beschluss v. 18.02.2003, X ZB 43/02, BGHZ 154, 32 zu § 26 VOB/A 2000 ).
  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 162/01

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12
    Der Umstand, dass nicht alle Einzelforderungen der Klägerin begründet sind, steht dem Erlass des Grundurteils nicht entgegen und führt hier zur teilweisen Abweisung der Klage hinsichtlich der unbegründeten Schadenersatzpositionen im Wege des Teilurteils (vgl. BGH, Urteil v. 24.01.1984, VI ZR 37/82, BGHZ 89, 383; Urteil v. 29.01.2004, I ZR 162/01, NJW-RR 2004, 1034; vgl. auch Musielak in: MüKo-ZPO, 4. Aufl. 2013, § 304 Rn. 11 und 26 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 48/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters wegen Um- und Rückbaukosten;

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

  • VK Sachsen, 20.12.2012 - 1/SVK/036-12

    Angebote vermischt: Schwerer Dokumentationsmangel, Aufhebung zwingend!

  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Nur wenn solche begründbaren Zweifel bestünden und es sich zudem um tragende Teile des Angebots als solchem handeln würde, also gerade nicht bloß wie hier um Eignungsnachweise, wäre die Antragsgegnerin gehindert gewesen, die Referenz zu berücksichtigen und eine Aufhebung des Verfahrens in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 U 151/12 -, juris Rn. 42).
  • BGH, 31.01.2017 - X ZR 93/15

    Kreisstraßenbewirtschaftung - Vergabeverfahren: Verpflichtung des öffentlichen

    Es trifft zwar zu, dass innerbetriebliche Personalkosten für die Angebotserstellung nach allgemeinen Grundsätzen des deutschen Schadensrechts (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212 ff. = NJW 1987, 50) lediglich in engen Grenzen als Vermögensschaden anerkannt werden, nämlich nur unter der weiteren Voraussetzung, dass der Bieter die mit der Angebotserarbeitung oder Teilnahme am Vergabeverfahren befassten Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und er in diesem Fall Gewinne erzielt hätte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. April 1977 - V ZR 236/74, NJW 1977, 1446; KG, Urteil vom 14. August 2003 - 27 U 264/02, NZBau 2004, 167, 169; vgl. hierzu auch OLG Naumburg, Urteil vom 1. August 2013 - 2 U 151/12).
  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

    Dies gelte umso mehr, als den Beklagten durch den Diebstahl dieses angeblich einen Prototypen darstellenden und ein Betriebsgeheimnis verkörpernden Motors ein nachhaltiger Schaden entstanden sei (Neuaufbau, Beeinträchtigung in der Entwicklung und Verwertung), den die Beklagte Ziff. 1 in einem Parallelverfahren (LG Stuttgart zunächst 39 O 109/10 KfH, dann 41 O 16/11 KfH) geltend gemacht hat, welches ebenfalls in der Berufung vor dem Senat geführt wurde (2 U 151/12 ) und nach einer Entschuldigung durch den Geschäftsführer der Klägerin, Herrn B., einer der dortigen Beklagten, im Wege eines Vergleichs (Zahlung eines Entschädigungsbetrages) seine Erledigung gefunden hat.

    Dazu zählt die durch den Geschäftsführer der hiesigen Klägerin, Herrn B., im Schadensersatzprozess 2 U 151/12 vorgebrachte Entschuldigung für diesen kriminellen Vorgang, eine Geste, welcher auch der hiesige Beklagtenvertreter die Aufrichtigkeit nicht absprechen wollte.

  • OLG Naumburg, 27.11.2014 - 2 U 152/13

    Tischlerarbeiten - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Aufhebung der Ausschreibung

    b) Als erstattungsfähig sind danach lediglich die Fahrkosten, die für die Wahrnehmung des Aufklärungsgesprächs notwendig waren, anzusehen (vgl. auch OLG Naumburg, Urteil v. 01.08.2013, 2 U 151/12 "ergänzende Rettungsdienstleistungen", VergabeR 2014, 85).
  • VK Niedersachsen, 18.11.2015 - VgK-42/15

    Unzulässigkeit der Nachprüfung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens zur

    Soweit in der Literatur und vom OLG Naumburg in seiner Entscheidung vom 01.08.2013 (Az.: 2 U 151/12) festgestellt werde, dass bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnung der Angebote ein ordnungsgemäßer Wettbewerb nicht mehr gegeben und daher die Ausschreibung aufzuheben sei, träfe dies nur auf Vergabeverfahren zu, in denen mindestens zwei Bieter ein Angebot abgegeben hätten.

    Die von der Antragstellerin aber auch von der Antragsgegnerin benannte Entscheidung des OLG Naumburg (OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 151/12) passt auf den hier zu entscheidenden Streit nicht vollständig, da das OLG Naumburg bereits über einen Anspruch auf Schadensersatz zu entscheiden hatte.

  • VK Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 3 VK LSA 54/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unzureichender Eingangsvermerk sowie Unterlassen

    Die Durchführung der Vergabe auf der Grundlage der Wertung von Angeboten, für die nach Ablauf der Angebotsfrist Manipulationen nicht ausschließbar sind, ist mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Auftragsvergabe nicht zu vereinbaren (OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 151/12).
  • VK Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - 1 VK LSA 12/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auftragsvergabe für konzernverbundene Unternehmen

    Schließlich soll gewährleistet sein, dass mit dem Namenszeichen eine konkrete Person die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des gefertigten Vermerks und die Authentizität der Posteingänge übernimmt und im Bedarfsfalle hierfür auch in Verantwortung genommen werden kann (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 31.03.2008, 1 Verg 1/08; OLG Naumburg, Beschl. v. 27.05.2010, 1 Verg 1/10 und OLG Naumburg, Beschl. v. 01.08.2013, 2 U 151/12).
  • VK Sachsen-Anhalt, 16.03.2017 - 1 VK LSA 23/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berechtigtes Interesse bei einem

    Der nach der Regelung des § 14 EG Abs. 1 Satz 2 VOB/A durch den Auftraggeber auf den verschlossenen Umschlägen der eingegangenen Angebote aufzubringende Eingangsvermerk hat nach ständiger Rechtsprechung (OLG Naumburg, Beschlüsse vom 31.03.2008, Az: 1 Verg 1/08 und 27.05.2010, Az: 1 Verg 1/10 und Urteil vom 01.08.2013, Az: 2 U 151/12) das Eingangsdatum, die Eingangsuhrzeit und das Namenskürzel desjenigen zu umfassen, der die entsprechenden Eintragungen vorgenommen hat.
  • OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15

    Schadensersatz wegen der Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten im

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 01.08.2013 (2 U 151/12 (Hs) "bodengebundener Rettungsdienst", VergabeR 2014, 85) ausgeführt, dass Kosten zur Vorbereitung des Angebots i.S. von § 126 Abs. 1 GWB a.F. (entspricht § 181 Abs. 1 GWB n.F.) die zur Erstellung des konkreten Angebots erforderlichen Sach- und Materialkosten sowie die Kosten für Vor-Ort-Besichtigungen oder für Verhandlungen mit Nachunternehmern im Hinblick auf das konkrete Vergabeverfahren sein können.
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