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   OLG Naumburg, 02.09.2010 - 1 U 37/10   

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https://dejure.org/2010,72724
OLG Naumburg, 02.09.2010 - 1 U 37/10 (https://dejure.org/2010,72724)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.09.2010 - 1 U 37/10 (https://dejure.org/2010,72724)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. September 2010 - 1 U 37/10 (https://dejure.org/2010,72724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 6 EEG 2004, § 21 Abs 1 EEG 2004, § 1 EEG 2009, § 23 Abs 2 EEG 2009, § 23 Abs 5 S 1 Nr 2 EEG 2009
    Erneuerbare Energien: Zusätzliche Förderung nach dem EEG 2009 bei Modernisierung einer Wasserkraftanlage

  • Clearingstelle EEG

    EEG 2004 § 21; EEG 2004 § 6; EEG 2009 § 23
    Modernisierung einer Wasserkraftanlage und Nachweis durch Bescheinigung eines Umweltgutachters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hagen, 26.11.2009 - 10 O 57/09

    (Lauf-) Wasserkraftanlage, Modernisierung, guter ökologischer Zustand,

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.2010 - 1 U 37/10
    Diesem Gesetzeszweck entspricht es aber, dass unter dem Begriff der Modernisierung nicht nur solche Maßnahmen subsumiert werden, die zu einer Optimierung der Energieproduktion selbst führen, sondern auch solche, die allein eine Verbesserung der Ökologie zum Ziel haben, ohne dabei die Effizienz der Anlage zur Stromerzeugung wesentlich zu steigern (vgl. zu § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004: LG Hagen, Urteil vom 26. November 2009, 10 O 57/09 zitiert nach juris).

    Dementsprechend kann es keinen Zweifeln begegnen, dass die Errichtung der Fischaufstiegsanlage aus dem Jahre 2004 eine förderungswürdige Modernisierung im Sinne der Vorschrift darstellte (vgl. ebenso: LG Hagen, Urteil vom 26. November 2009, 10 O 57/09 zitiert nach juris), da sie die insoweit gebotenen ökologischen Kriterien der Verbesserung des Niveaus der Umgebungsökologie zu erfüllen vermochte.

    Dabei ist allerdings nicht schon jede positive Veränderung ausreichend, erforderlich ist vielmehr eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem vorherigen Zustand (vgl. LG Hagen, Urteil vom 26. November 2009, 10 O 57/09, ZUR 2010, 162 - 163 zitiert nach juris; Müller in Danner/Theobald, Energierecht, Bearbeitung April 2006, § 6 EEG 2004, Rdn. 32 m.w.N.; Leitfaden für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Stand Juli 2005).

  • LG Konstanz, 25.09.2006 - 5 O 253/06
    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.2010 - 1 U 37/10
    Über das Ausmaß der ökologischen Verbesserungen hat nach § 23 Abs. 5 S. 2 EEG 2009 vielmehr die Wasserbehörde oder aber der Umweltgutachter zu entscheiden, denen insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. hierzu: LG Konstanz, Urteil vom 25. September 2006, 5 O 253/06, ZUR 2007, 101 - 102 zitiert nach juris; Salje, Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009, 5. Aufl., § 23 EEG 2009, Rdn. 45; Müller in Danner/Theobald, Energierecht, Bearbeitung April 2006, § 6 EEG 2009, Rdn. 50).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2022 - 3 U 384/20

    Nachweis der Voraussetzungen der erhöhten Einspeisevergütung

    Im Rahmen eines Rechtsstreits über die erhöhte Einspeisevergütung nach § 23 Abs. 5 EEG in der Fassung vom 11. August 2010 unterliegt das Gutachten eines Umweltgutachters zum Vorliegen der Voraussetzungen keiner gerichtlichen Plausibilitätskontrolle (entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2018 - I-30 U 4/18; OLG Dresden, Urteil vom 3. Juli 2012 - 9 U 1568/11; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. September 2010 - 1 U 37/10; OLG München, Urteil vom 25. April 2012 - 3 U 891/11; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2020 - 4 U 18/20 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 U 219/20; Anschluss BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - IX ZB 5/21).(Rn.70) (Rn.72).

    Zwar entspricht diese Auffassung der von mehreren Obergerichten vertretenen Ansicht, dass einerseits dem Netzbetreiber kein eigenes Prüfungsrecht in Ansehung der Bewirtschaftungsziele zukomme, sondern der Umweltgutachter (bzw. die Wasserbehörde) über das Ausmaß der ökologischen Verbesserungen zu entscheiden habe, wobei ihm ein weiter Beurteilungsspielraum zustehe (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. September 2010 - 1 U 37/10 -, juris, Rn. 52 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Februar 2021 - 5 U 183/20, S. 19); dass aber andererseits unabhängig von der Frage, ob die Regelbeispiele des § 23 Abs. 5 S. 2 EEG 2009 eine widerlegliche Vermutung dafür begründen, dass der ökologische Zustand durch die Maßnahme verbessert wird (so z.B. Clearingstelle EEG, Votum 2013/21 vom 10.06.2013, Rn. 45 - abrufbar unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ sites/default/files/Votum_2013_21.pdf), der Nachweis nicht durch irgendeine Bescheinigung erbracht werden könne.

    Vielmehr unterliege diese einer eingeschränkten gerichtlichen Plausibilitätsprüfung dahingehend, ob sie objektiv nachvollziehbar, in sich widerspruchsfrei und vollständig ist sowie gutachterlich die Umstände darlegt, aus denen sich eine wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustandes im Vergleich zum vorherigen Zustand ergibt (OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2018 - I-30 U 4/18 -, juris; OLG Dresden, Urteil vom 3. Juli 2012 - 9 U 1568/11 -, juris Rn. 17; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. September 2010 - 1 U 37/10 -, juris; OLG München, Urteil vom 25. April 2012 - 3 U 891/11 -, juris, juris Rn. 23; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2020 - 4 U 18/20 -, juris, Rn. 37; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 U 219/20 -, juris, Rn. 17).

  • VG Köln, 18.10.2018 - 13 K 6520/16
    Dies zeigen auch deutlich die von der Beklagten benannten zivilgerichtlichen Entscheidungen der Oberlandesgerichte, in denen auch Gutachten von Umweltgutachtern (auch des Klägers) nach § 23 Abs. 5 EEG 2009 umstritten waren, vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 2. September 2010 - 1 U 37/10 - OLG München, Urteil vom 22. Mai 2010 - 3 U 891/11 -, OLG Dresden, Urteil vom 3. Juli 2012 - 9 U 1268/11 -, jeweils juris, sowie - plastisch - die jüngst von der Beklagten übersandte Entscheidung des OLG Hamm vom 26. September 2018 - I-30 U 4/18 -, S. 2 und 9.
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2021 - 4 U 219/20

    Erneuerbare Energien: Anforderungen und gerichtliche Überprüfung der

    Ein solches gerichtliches Prüfungsrecht ist obergerichtlich anerkannt (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2020 - 4 U 18/20 - dort II. 2.; OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2018 - I-30 U 4/18 -, juris Rn. 34; OLG Dresden, Urteil vom 3. Juli 2012 - 9 U 1568/11 -, juris Rn. 17; OLG München, Urteil vom 25. April 2012 - 3 U 891/11 -, juris Rn. 23; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. September 2010 - 1 U 37/10 -, juris Rn. 52).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2020 - 4 U 18/20

    Erneuerbare Energien: Anforderungen und gerichtliche Überprüfung der Bescheidung

    Die Bescheinigung muss bestimmten Mindestanforderungen genügen, insbesondere muss sie objektiv nachvollziehbar, in sich widerspruchsfrei und vollständig sein sowie gutachterlich die Umstände darlegen, aus denen sich eine wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustandes im Vergleich zum vorherigen Zustand ergibt (OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2018 - I-30 U 4/18 -, juris Rn. 34; OLG Dresden, Urteil vom 03. Juli 2012 - 9 U 1568/11 -, juris Rn. 17; OLG München, Urteil vom 25. April 2012 - 3 U 891/11 -, juris Rn. 23; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02. September 2010 - 1 U 37/10 -, juris Rn. 52).
  • VG Köln, 18.10.2018 - 13 K 6516/16
    Dies zeigen auch deutlich die von der Beklagten benannten zivilgerichtlichen Entscheidungen der Oberlandesgerichte, in denen auch Gutachten von Umweltgutachtern (auch des Klägers) nach § 23 Abs. 5 EEG 2009 umstritten waren, vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 2. September 2010 - 1 U 37/10 - OLG München, Urteil vom 22. Mai 2010 - 3 U 891/11 -, OLG Dresden, Urteil vom 3. Juli 2012 - 9 U 1268/11 -, jeweils juris, sowie - plastisch - die jüngst von der Beklagten übersandte Entscheidung des OLG Hamm vom 26. September 2018 - I-30 U 4/18 -, S. 2 und 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2022 - 21 A 4325/18

    Aufsichtsmaßnahme gegen einen Umweltgutachter wegen der mangelnden Qualität der

    Zum Ersten kann aus der vom Kläger zitierten Rechtsprechung, OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2018 - I-30 U 4/18 - OLG Naumburg, Urteil vom 2. September 2010 - 1 U 37/10 -, jeweils juris, soweit sie die Erfüllung gewisser Mindestanforderungen verlangt, nicht geschlossen werden, es komme auf die fachliche/inhaltliche Richtigkeit der Bescheinigung gar nicht an.
  • OLG Stuttgart, 05.02.2021 - 5 U 183/20

    Erneuerbare Energien: Vergütungsanspruch für Stromeinspeisung aus einer

    Wenn man die gerichtliche Überprüfbarkeit der Bescheinigung unterstellt und die in der Bescheinigung zu beantwortende Frage, ob ein guter ökologischer Zustand erreicht oder eine wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustands gegeben ist, einem Beurteilungsspielraum des Gutachters unterliegt, kann die gerichtliche Überprüfung diesbezüglich nur als Plausibilitätsprüfung ausgestaltet sein (in den bisher zu dieser Frage veröffentlichten Gerichtsentscheidungen wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Bescheinigung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Überzeugungskraft gerichtlich überprüfbar ist, vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 02.09.2010 - 1 U 37/10; OLG Dresden, Urt. v. 03.07.2012 - 9 U 1568/11; OLG Hamm, Beschl. v. 26.09.2018 - 30 U 4718; die Clearingstelle zum EEG hat in ihrem als Anlage K 8 vorgelegten Votum 2010/18 eigene "formale Mindestanforderungen" formuliert).
  • VG Freiburg, 23.10.2012 - 5 K 1193/11

    Ableitungsbeschränkung einer Wasserkraftanlage an einem Wehr -

    Auf eine Verbesserung der Anlage im Sinne einer Effizienzsteigerung durch die Modernisierungsmaßnahme soll es deshalb nicht ankommen (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.09.2010 - 1 U 37/10, juris Rn. 34, zur Wiederherstellung und Erhaltung der Funktionalität einer Fischaufstiegstreppe).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 183/20
    Wenn man die gerichtliche Überprüfbarkeit der Bescheinigung unterstellt und die in der Bescheinigung zu beantwortende Frage, ob ein guter ökologischer Zustand erreicht oder eine wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustands gegeben ist, einem Beurteilungsspielraum des Gutachters unterliegt, kann die gerichtliche Überprüfung diesbezüglich nur als Plausibilitätsprüfung ausgestaltet sein (in den bisher zu dieser Frage veröffentlichten Gerichtsentscheidungen wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Bescheinigung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Überzeugungskraft gerichtlich überprüfbar ist, vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 02.09.2010 - 1 U 37/10; OLG Dresden, Urt. v. 03.07.2012 - 9 U 1568/11; OLG Hamm, Beschl. v. 26.09.2018 - 30 U 4718; die Clearingstelle zum EEG hat in ihrem als Anlage K 8 vorgelegten Votum 2010/18 eigene "formale Mindestanforderungen" formuliert).
  • VG Köln, 30.10.2014 - 13 K 4937/12

    Voraussetzungen für die Stromvergütung einer Wasserkraftanlage

    So soll über das Ausmaß der ökologischen Verbesserungen nach § 23 Abs. 5 Satz 2 EEG 2009 die Wasserbehörde oder aber der Umweltgutachter allein entscheidungsbefugt sein, denen insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. September 2010 - 1 U 37/10 -, juris Rn. 52 m. w. Nachw.
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