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   OLG Naumburg, 02.09.2013 - 12 Wx 41/13   

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https://dejure.org/2013,43512
OLG Naumburg, 02.09.2013 - 12 Wx 41/13 (https://dejure.org/2013,43512)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.09.2013 - 12 Wx 41/13 (https://dejure.org/2013,43512)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. September 2013 - 12 Wx 41/13 (https://dejure.org/2013,43512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 13 Abs 2 GBO, § 22 GBO, § 848 Abs 2 S 2 ZPO
    Grundbuchverfahren: Eintragung einer Sicherungshypothek nach Vollziehung eines gepfändeten Eigentumsverschaffungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs an einem Grundstück nach Eigentumsübergang auf den Schuldner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22; ZPO § 848 Abs. 2 S. 2
    Rechtsfolgen der Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs an einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2014, 256
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 336/00

    Löschung des Widerspruchs bei Unrichtigkeit des Grundbuchs - Fehlen

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.2013 - 12 Wx 41/13
    Zur Löschung des Widerspruchs auf Beschwerde genügt, dass die Voraussetzungen für die Eintragung des Amtswiderspruchs nicht vorgelegen haben (OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 230; Meikel/Streck, Rn. 96 zu § 53 GBO), also wenn etwa dem eingetragenen Berechtigen ein Berichtigungsanspruch gem. § 894 BGB nicht zusteht (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 412) oder bei der Eintragung des von dem Widerspruch betroffenen Rechts eine Gesetzesverletzung nicht vorgefallen ist (Demharter, Rn. 41 zu § 53 GBO).
  • OLG Jena, 28.09.1995 - 6 W 73/95

    Pfändung des Auflassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.2013 - 12 Wx 41/13
    Sie stellt eine Grundbuchberichtigung im Sinne des § 22 GBO dar (OLG Jena DNotZ 1997, 158, 161) und kann entweder durch eine Berichtigungsbewilligung des Sequesters, aber auch auf Antrag des Pfandrechtsgläubigers als Begünstigter im Sinne von § 13 Abs. 2 GBO und den Nachweis der Unrichtigkeit erfolgen (Beck'scher Online-Kommentar/Riedel, Rn. 29 ff. zu § 848 ZPO).
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