Rechtsprechung
OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14 (VA), 8 UF 110/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 67 Abs 1 FamFG, § 147 FamFG
Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses: Auslegung des erklärten Rechtsmittelverzichts als umfassender Verzicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang eines im Anschluss an die Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich
- Wolters Kluwer
Keine Beschwerde gegen Versorgungsausgleichsentscheidung bei vorherigem Rechtsmittelverzicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang eines im Anschluss an die Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich
- rechtsportal.de
FamFG § 67 Abs. 1
Umfang eines im Anschluss an die Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
FamFG § 67 Abs. 1
Umfang eines im Anschluss an die Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Oberlandesgericht Naumburg , S. 26 (Leitsatz)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auslegung eines in erster Instanz unmittelbar nach Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auslegung eines in erster Instanz unmittelbar nach Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts
Verfahrensgang
- AG Weißenfels, 08.04.2014 - 5 F 197/13
- OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14 (VA), 8 UF 110/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 774
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80
Beurteilung von Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14
Die Erklärung des Rechtsmittelverzichts gegenüber dem Gericht ist eine Verfahrenshandlung, deren Inhalt und Tragweite vom Senat aus der gebotenen objektiven Sicht (BGH, FamRZ 1981, 947; FamRZ 1986, 1089) zu beurteilen ist, wobei die wechselseitigen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen sind. - BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83
Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14
Außerdem enthält das Protokoll gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i. V. m. § 162 Abs. 1 S. 1 ZPO den Vermerk, dass die Aufzeichnungen insoweit vorgelesen und genehmigt worden sind, ohne dass dies indessen Voraussetzung für die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts wäre (BGH, FamRZ 1984, 372). - BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 75/85
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Anfechtbarkeit von Prozesshandlungen …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14
Die Erklärung des Rechtsmittelverzichts gegenüber dem Gericht ist eine Verfahrenshandlung, deren Inhalt und Tragweite vom Senat aus der gebotenen objektiven Sicht (BGH, FamRZ 1981, 947; FamRZ 1986, 1089) zu beurteilen ist, wobei die wechselseitigen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen sind. - BGH, 11.10.2006 - XII ZR 79/04
Lebenslange Unscheidbarkeit der Ehe nach kirchlichem Recht kann im Einzelfall mit …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14
Die Beschwerde der Antragstellerin ist unzulässig, weil der von ihr erklärte Rechtsmittelverzicht wirksam ist, § 67 Abs. 1 FamFG und sich offensichtlich auf sämtliche Teile der Verbundentscheidung bezieht (BGH, NJW-RR 2007, 145).