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   OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14 (VA), 8 UF 110/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40527
OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14 (VA), 8 UF 110/14 (https://dejure.org/2014,40527)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.09.2014 - 8 UF 110/14 (VA), 8 UF 110/14 (https://dejure.org/2014,40527)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. September 2014 - 8 UF 110/14 (VA), 8 UF 110/14 (https://dejure.org/2014,40527)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 67 Abs 1 FamFG, § 147 FamFG
    Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses: Auslegung des erklärten Rechtsmittelverzichts als umfassender Verzicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines im Anschluss an die Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer

    Keine Beschwerde gegen Versorgungsausgleichsentscheidung bei vorherigem Rechtsmittelverzicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang eines im Anschluss an die Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de

    FamFG § 67 Abs. 1
    Umfang eines im Anschluss an die Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 67 Abs. 1
    Umfang eines im Anschluss an die Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 26 (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines in erster Instanz unmittelbar nach Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines in erster Instanz unmittelbar nach Bekanntgabe des Scheidungsverbundbeschlusses erklärten Rechtsmittelverzichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 774
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80

    Beurteilung von Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14
    Die Erklärung des Rechtsmittelverzichts gegenüber dem Gericht ist eine Verfahrenshandlung, deren Inhalt und Tragweite vom Senat aus der gebotenen objektiven Sicht (BGH, FamRZ 1981, 947; FamRZ 1986, 1089) zu beurteilen ist, wobei die wechselseitigen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83

    Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14
    Außerdem enthält das Protokoll gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i. V. m. § 162 Abs. 1 S. 1 ZPO den Vermerk, dass die Aufzeichnungen insoweit vorgelesen und genehmigt worden sind, ohne dass dies indessen Voraussetzung für die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts wäre (BGH, FamRZ 1984, 372).
  • BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 75/85

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Anfechtbarkeit von Prozesshandlungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14
    Die Erklärung des Rechtsmittelverzichts gegenüber dem Gericht ist eine Verfahrenshandlung, deren Inhalt und Tragweite vom Senat aus der gebotenen objektiven Sicht (BGH, FamRZ 1981, 947; FamRZ 1986, 1089) zu beurteilen ist, wobei die wechselseitigen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 11.10.2006 - XII ZR 79/04

    Lebenslange Unscheidbarkeit der Ehe nach kirchlichem Recht kann im Einzelfall mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 8 UF 110/14
    Die Beschwerde der Antragstellerin ist unzulässig, weil der von ihr erklärte Rechtsmittelverzicht wirksam ist, § 67 Abs. 1 FamFG und sich offensichtlich auf sämtliche Teile der Verbundentscheidung bezieht (BGH, NJW-RR 2007, 145).
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