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   OLG Naumburg, 03.11.2008 - 8 UF 119/08   

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https://dejure.org/2008,10584
OLG Naumburg, 03.11.2008 - 8 UF 119/08 (https://dejure.org/2008,10584)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.11.2008 - 8 UF 119/08 (https://dejure.org/2008,10584)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. November 2008 - 8 UF 119/08 (https://dejure.org/2008,10584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung des Hausrates der ehemaligen Ehewohnung nach der Hausratsverordnung (Hausrats VO) i.R. einer Scheidung

  • Judicialis

    BGB § 1361b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361b
    Verteilung des Hausrats nach der HausratsVO unabhängig vom Verbleib in der ehemaligen Ehewohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 726
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 01.07.1986 - 9 UF 145/85

    Hausrat; Individuelle Bedürfnisse; Persönliche Gegenstände der Ehegatten

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.11.2008 - 8 UF 119/08
    Als verteilungsfähige Hausratsgegenstände gelten ferner nicht Haushaltsgegenstände, die ausschließlich von einem Familienmitglied genutzt wurden (BayObLG, FamRZ 1982, 399; OLG Hamm, FamRZ 1983, 72) wie etwa Gegenstände des individuellen Bedürfnisses wie z. B. ein Rasierapparat, Schmuck usw. (OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1134) oder Gegenstände, die erst nach der Trennung erworben wurden (BGH, NJW 1984, 484, 486).
  • OLG Naumburg, 28.11.2002 - 3 UF 127/02

    Verfahrensregeln bei einem Verfahren nach der HausratsVO

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.11.2008 - 8 UF 119/08
    Die Parteien sind verpflichtet, dabei mitzuwirken (OLG Naumburg, Beschluss vom 28. November 2002 - 3 UF 127/02 -).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.11.2008 - 8 UF 119/08
    Als verteilungsfähige Hausratsgegenstände gelten ferner nicht Haushaltsgegenstände, die ausschließlich von einem Familienmitglied genutzt wurden (BayObLG, FamRZ 1982, 399; OLG Hamm, FamRZ 1983, 72) wie etwa Gegenstände des individuellen Bedürfnisses wie z. B. ein Rasierapparat, Schmuck usw. (OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1134) oder Gegenstände, die erst nach der Trennung erworben wurden (BGH, NJW 1984, 484, 486).
  • OLG Bamberg, 20.10.1982 - 2 WF 153/82

    Zwangsversteigerung eines Anwesens zum Zwecke der Auseinandersetzung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.11.2008 - 8 UF 119/08
    Als verteilungsfähige Hausratsgegenstände gelten ferner nicht Haushaltsgegenstände, die ausschließlich von einem Familienmitglied genutzt wurden (BayObLG, FamRZ 1982, 399; OLG Hamm, FamRZ 1983, 72) wie etwa Gegenstände des individuellen Bedürfnisses wie z. B. ein Rasierapparat, Schmuck usw. (OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1134) oder Gegenstände, die erst nach der Trennung erworben wurden (BGH, NJW 1984, 484, 486).
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