Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 W 44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40979
OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 W 44/15 (https://dejure.org/2015,40979)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.12.2015 - 1 W 44/15 (https://dejure.org/2015,40979)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 1 W 44/15 (https://dejure.org/2015,40979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,40979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1099
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 642/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist und die Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 W 44/15
    Das Merkmal des Zusammenhangs mit der Trennung oder der Scheidung ist weit zu verstehen (BGH, Beschluss vom 5.12.2012 - XII ZB 642/11).

    Inhaltlich genügt die Ursächlichkeit von Trennung oder Scheidung für die geltend gemachte Rechtsfolge, ohne dass der Anspruch seinen Grund in der Ehe haben muss (BGH, Beschluss vom 5.12.2012 - XII ZB 642/11; vgl. zu solchen Ansprüchen bspw. BGH, Urteil vom 2.10.1991 - XII ZR 145/90; OLG Celle NJW-RR 2000, 1675).

    Hierzu muss der Senat in notwendiger Gesamtbetrachtung nicht einmal auf streitiges Vorbringen der Beklagten zurückgreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 5.12.2012 - XII ZB 642/11).

  • OLG München, 02.04.2014 - 20 W 503/14

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Rückforderung von Darlehen unter

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 W 44/15
    Mit der Trennung sind auch Ansprüche aus gegenseitigen Darlehen verbunden (OLG München, Beschluss vom 2.4.2014 - 20 W 503/14; Burger, § 266 Rdn. 7; Musielak/Both/Grandel, FamFG, 5. Aufl., § 266 Rdn. 11).

    Bereits der Vertrag vom April 2012 bringt mit der zinsfreien Gewährung des Darlehens hinreichend zum Ausdruck, dass es nicht um eine rein wirtschaftliche Beziehung der Parteien ging (vgl. OLG München, Beschluss vom 2.4.2014 - 20 W 503/14).

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 W 44/15
    Inhaltlich genügt die Ursächlichkeit von Trennung oder Scheidung für die geltend gemachte Rechtsfolge, ohne dass der Anspruch seinen Grund in der Ehe haben muss (BGH, Beschluss vom 5.12.2012 - XII ZB 642/11; vgl. zu solchen Ansprüchen bspw. BGH, Urteil vom 2.10.1991 - XII ZR 145/90; OLG Celle NJW-RR 2000, 1675).
  • OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99

    Bestehen von Ausgleichsansprüchen infolge eines Verlöbnisses oder einer nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 W 44/15
    Inhaltlich genügt die Ursächlichkeit von Trennung oder Scheidung für die geltend gemachte Rechtsfolge, ohne dass der Anspruch seinen Grund in der Ehe haben muss (BGH, Beschluss vom 5.12.2012 - XII ZB 642/11; vgl. zu solchen Ansprüchen bspw. BGH, Urteil vom 2.10.1991 - XII ZR 145/90; OLG Celle NJW-RR 2000, 1675).
  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10

    Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 W 44/15
    Der Darlehensrückzahlungsanspruch entstand jedoch nicht mit der Vereinbarung vom April 2012, sondern erst mit der Kündigung durch den Kläger und sein Rückzahlungsverlangen (§ 488 I, III 1 BGB; BGH NJW 2010, 2940 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht