Rechtsprechung
OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1587a Abs 1 BGB, § 1587a Abs 3 Nr 2 BGB, § 3 Abs 1 Nr 4 VAÜG
Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund: Beschwerderecht des öffentlich-rechtlichen Trägers eines Zusatzversorgungssystems; Berechnung des Versorgungsausgleichs bei einer statischen Anwartschaft aus einem Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde einesöffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers gegen den Versorgungsausgleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers gegen den Versorgungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 03.02.2009 - 221 F 718/08
- OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 108/96
Zugrundezulegende gesetzliche Rentenanwartschaften bei Regelung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09
Auf eine Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO a. F. erhellt (vgl.: OLG Bamberg, FamRZ 1998, 305;… Philippi , in: Zöller , ZPO, 27. Aufl., 2009, § 621 e Rdnr. 22). - BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den …
Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09
Die Beschwerdebefugnis ist auch unabhängig von einer finanziellen Mehrbelastung des Beschwerde führenden Versorgungsträgers ( BGH , NJW 1981, 1274). - BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09
Eine Erhöhung des Tabellenwertes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4 BarwertVO um 50 % war geboten, da der ab Leistungsbeginn um jährlich 1 % steigende Wert der Versorgung, wie für eine Erhöhung nach jener Vorschrift vonnöten, mittlerweile in gleicher Weise steigt wie der Wert einer volldynamischen Versorgung (so im Ergebnis BGH , FamRZ 2004, 1474 - 1476 für die insoweit vergleichbare Zusatzversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei der VBL ).