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   OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09   

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https://dejure.org/2010,30712
OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09 (https://dejure.org/2010,30712)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.01.2010 - 4 UF 14/09 (https://dejure.org/2010,30712)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Januar 2010 - 4 UF 14/09 (https://dejure.org/2010,30712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1587a Abs 1 BGB, § 1587a Abs 3 Nr 2 BGB, § 3 Abs 1 Nr 4 VAÜG
    Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund: Beschwerderecht des öffentlich-rechtlichen Trägers eines Zusatzversorgungssystems; Berechnung des Versorgungsausgleichs bei einer statischen Anwartschaft aus einem Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde einesöffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers gegen den Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers gegen den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 108/96

    Zugrundezulegende gesetzliche Rentenanwartschaften bei Regelung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09
    Auf eine Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO a. F. erhellt (vgl.: OLG Bamberg, FamRZ 1998, 305; Philippi , in: Zöller , ZPO, 27. Aufl., 2009, § 621 e Rdnr. 22).
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09
    Die Beschwerdebefugnis ist auch unabhängig von einer finanziellen Mehrbelastung des Beschwerde führenden Versorgungsträgers ( BGH , NJW 1981, 1274).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.2010 - 4 UF 14/09
    Eine Erhöhung des Tabellenwertes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4 BarwertVO um 50 % war geboten, da der ab Leistungsbeginn um jährlich 1 % steigende Wert der Versorgung, wie für eine Erhöhung nach jener Vorschrift vonnöten, mittlerweile in gleicher Weise steigt wie der Wert einer volldynamischen Versorgung (so im Ergebnis BGH , FamRZ 2004, 1474 - 1476 für die insoweit vergleichbare Zusatzversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei der VBL ).
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