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   OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08   

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https://dejure.org/2009,13245
OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08 (https://dejure.org/2009,13245)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.02.2009 - 6 Wx 8/08 (https://dejure.org/2009,13245)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 6 Wx 8/08 (https://dejure.org/2009,13245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenrechtliche Behandlung eines von kommunalen Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer GmbH betriebenen wirtschaftlichen Unternehmens

  • Judicialis

    KostO § 144 Abs. 1 Satz 1; ; GO LSA § 116 Abs. 2; ; GO LSA § 116 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenrechtliche Behandlung eines von kommunalen Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer GmbH betriebenen wirtschaftlichen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.01.1996 - 3Z BR 290/95

    Begriff des wirtschaftlichen Unternehmens; Gebührenermäßigung für eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08
    Der Begriff des wirtschaftlichen Unternehmens i.S.d. § 144 Abs. 1 Nr. 2 KostO wird allgemein in Anlehnung an die entsprechende Begriffsbildung des Kommunalrechts ausgelegt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschl. v. 23.01.1996, 3Z BR 290/95, Rn. 11; OLG Hamm, Beschl. v. 21.09.1998, 15 W 245/98, Rn. 12; OLG Dresden, Beschl. v. 01.07.1998, 15 W 1695/97, Rn. 19; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 01.07.1998 - 15 W 1695/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08
    Der Begriff des wirtschaftlichen Unternehmens i.S.d. § 144 Abs. 1 Nr. 2 KostO wird allgemein in Anlehnung an die entsprechende Begriffsbildung des Kommunalrechts ausgelegt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschl. v. 23.01.1996, 3Z BR 290/95, Rn. 11; OLG Hamm, Beschl. v. 21.09.1998, 15 W 245/98, Rn. 12; OLG Dresden, Beschl. v. 01.07.1998, 15 W 1695/97, Rn. 19; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06

    Gebührenermäßigung notarieller Beurkundungen betreffend einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08
    Geht es weder um die konkrete Umsetzung des aus Art. 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 GG abzuleitenden Sozialstaatsprinzips noch um staatliche Für- und Vorsorge im Sinne reiner Gemeinnützigkeit, sondern um die Erreichung ökonomischer oder finanzieller Ziele mit Mitteln, wie sie auch in marktwirtschaftlichen Betrieben allgemein gebräuchlich sind, handelt es sich kostenrechtlich um wirtschaftliche Unternehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.02.2007, 6 Wx 7/06, Rn. 30, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01

    Gerichtsgebührenbefreiung von kommunaleigenen Unternehmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08
    § 116 Abs. 1 GO LSA n.F. geht demnach davon aus, dass es sich auch bei den früher von § 116 Abs. 3 GO a.F. erfassten Unternehmen und Einrichtungen um wirtschaftliche Unternehmungen handelt, sodass insoweit generell keine Gebührenermäßigung nach § 144 KostO mehr besteht (in diesem Sinne die Gebührenfreiheit nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG bereits verneint OLG Naumburg, Beschl. v. 22.01.2001, 13 W 235/01, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 21.09.1998 - 15 W 245/98

    Bewirtschaftung von Staats- oder Gemeindewald kein wirtschaftliches Unternehmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08
    Der Begriff des wirtschaftlichen Unternehmens i.S.d. § 144 Abs. 1 Nr. 2 KostO wird allgemein in Anlehnung an die entsprechende Begriffsbildung des Kommunalrechts ausgelegt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschl. v. 23.01.1996, 3Z BR 290/95, Rn. 11; OLG Hamm, Beschl. v. 21.09.1998, 15 W 245/98, Rn. 12; OLG Dresden, Beschl. v. 01.07.1998, 15 W 1695/97, Rn. 19; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 23/16

    Notargebührenerhebung: Gebührenermäßigung für von Gemeinden oder Kirchen

    Diese Erwägungen seien auf die Ermäßigung der Notarkosten zu übertragen (vgl. beispielsweise BayObLGZ 1992, 324, 326 f.; BayObLG, DNotZ 1994, 703, 704; JurBüro 1996, 316; OLG Naumburg, OLGR 2009, 441, 442; NJOZ 2012, 1074; OLG Dresden, NotBZ 1998, 154, 155; OLG Celle, NVwZ-RR 2013, 868, 869; Rohs in Rohs/Wedewer, GNotKG [Stand: Dezember 2016], § 91 Rn. 9; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 91 GNotKG Rn. 4).

    Zwar richtet sich die Auslegung einer bundesrechtlichen Norm wie § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO nicht nach landesrechtlichen Bestimmungen, so dass das spezifische Kommunalrecht des jeweiligen Bundeslandes nicht ausschlaggebend sein kann (aA offenbar OLG Naumburg, OLGR 2009, 441, 442).

  • OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09

    Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw.

    Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97 zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 - 352 zitiert nach juris; insbesondere auch die im wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 - 401 zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 - 97 zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04. Februar 2009, 6 Wx 8/08; Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO Rdn. 13).

    Nach Auffassung des Senates kann aus der Gesetzesnovellierung allerdings nicht abgeleitet werden, dass nunmehr unterschiedslos alle Betätigungen der Kommunen, die diese außerhalb ihrer öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, ungeachtet der gewählten Rechtsform und ihres Gegenstandes als wirtschaftliche Unternehmen zu erfassen sind und damit auch kostenrechtlich der Privilegierung des § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG entzogen werden (so aber OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2001, 13 W 235/01, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04. Februar 2009, 6 Wx 8/08 zitiert nach juris).

  • LG Magdeburg, 07.04.2017 - 10 OH 31/16

    Notarkosten: Gebührenermäßigung bei Flächenerwerb durch einen

    Entsprechend wird der Begriff des wirtschaftlichen Unternehmens im kommunalen Wirtschaftsrecht - welches Maßstab für die entsprechende Begriffsbildung ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009 - 6 Wx 8/08 -, Rn. 7, Korintenberg, GNotKG, 19. Auflage, Rn. 15 f.) - in der Weise ausgelegt, dass wirtschaftliche Einrichtungen diejenigen sind, die auch von einem Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden können (BVerwG, Urteil vom 22.02.1972 - I C 24.69 Rn. 15, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10

    Gerichtskostenfreiheit in Sachsen-Anhalt: Wirtschaftliche Unternehmung der

    Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08; ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO).
  • OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13

    Gerichtskostenfreiheit eines kommunalen Zweckverbandes: Klage auf Rückübertragung

    Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08; ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO).
  • KG, 26.11.2012 - 5 W 120/12

    Kostenentscheidung: Gebührenbefreiung einer Gemeinde bei einem Anwaltsregress

    Dann muss die Absicht einer Gewinnerzielung noch nicht einmal überwiegen; es ist ausreichend, dass sie eine gemeinnützige Tätigkeit begleitet (vgl. hierzu auch OLG Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg 2009, 441, juris Rn. 7: Gebührenermäßigung nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KostO nur bei ausschließlich gemeinnütziger Betätigung).
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