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   OLG Naumburg, 04.03.2015 - 12 Wx 49/14   

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https://dejure.org/2015,36446
OLG Naumburg, 04.03.2015 - 12 Wx 49/14 (https://dejure.org/2015,36446)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.03.2015 - 12 Wx 49/14 (https://dejure.org/2015,36446)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. März 2015 - 12 Wx 49/14 (https://dejure.org/2015,36446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 891 BGB
    Grundbuchsache: Zeitpunkt einer Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts; öffentlicher Glaube des Grundbuchs; Löschungsbewilligung sämtlicher Miteigentümer bei Miteigentum nach Bruchteilen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Löschung eines Grundpfandrechts

  • notar-drkotz.de

    Voraussetzungen der Löschung eines Grundpfandrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 891; GBO § 29; GBO § 39
    Voraussetzungen der Löschung eines Grundpfandrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.04.2013 - 15 W 107/13

    Voraussetzungen des Zwangsmittelverfahrens zur Berichtigung des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.03.2015 - 12 Wx 49/14
    Liegt die Löschungsbewilligung des Grundpfandrechtsgläubigers - wie hier - vor, kann die Beibringung der fehlenden Zustimmung des Eigentümers durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO aufgegeben werden (z. B. BayObLG MittBayNot 1997, 37; OLG Hamm FamRZ 2014, 1326; Demharter, Grundbuchordnung, Rdn. 14 zu § 27 GBO).

    Der Eigentümer soll sein Anwartschaftsrecht auf Erwerb eines Eigentümergrundpfandrechts nicht ohne sein Zutun verlieren können (z. B. OLG Hamm FamRZ 2014, 1326; Demharter, Rdn. 2 zu § 27 GBO; Meikel, Rdn. 4 zu § 27 GBO).

    Diese Frage kann das Grundbuchamt im Grundbucheintragungsverfahren keiner tatsächlichen Überprüfung unterziehen (z. B. OLG Hamm FamRZ 2014, 1326).

  • BayObLG, 29.03.1993 - 2Z RR 233/92

    Amtshaftungsansprüche bei mangelnder Standsicherheit?

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.03.2015 - 12 Wx 49/14
    Für den Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist insofern vor allem von Bedeutung, welche Schwierigkeiten die Behebung des in der Zwischenverfügung angegebenen Eintragungshindernisses machte (BayObLGZ 1993, 142; BayObLG, JurBüro 1992 Spalte 183; Demharter, Rdn. 37 zu § 77 GBO).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 102/96

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.03.2015 - 12 Wx 49/14
    Liegt die Löschungsbewilligung des Grundpfandrechtsgläubigers - wie hier - vor, kann die Beibringung der fehlenden Zustimmung des Eigentümers durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO aufgegeben werden (z. B. BayObLG MittBayNot 1997, 37; OLG Hamm FamRZ 2014, 1326; Demharter, Grundbuchordnung, Rdn. 14 zu § 27 GBO).
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