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   OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14   

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https://dejure.org/2014,26313
OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2014,26313)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.06.2014 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2014,26313)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2014,26313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2014, 2357
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2012 - 17 U 52/11

    Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen und zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Der Senat schließt sich insoweit nunmehr der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 18. April 2012, Gesch.Nr.: 20 U 4535/11), des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 5. September 2012, Gesch.Nr.: 3 U 225/11) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 23. November 2012, Gesch.Nr.: 17 U 52/11, zitiert nach juris) an, wonach der Emissionsprospekt ausreichend auf das bestehende Totalverlustrisiko hinweist, ohne diese Hinweise an anderer Stelle wieder zu entwerten.

    Aus dem Anlagevermögen wäre hiernach eine Vertriebsprovision von (nur) 11, 25 v.H. gezahlt worden, die als solche die 15 v.H. -Grenze nicht überschritten hätte und mithin nicht aufklärungspflichtig gewesen wäre (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 2012 - I-17 U 52/11 -, juris).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Tritt ein Anlageinteressent an einen Anlagevertreiber oder der Anlagevertreiber an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (BGH BKR 2008, 199).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarkts, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjekts ergeben (BGH BKR 2008, 199).

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Der Berater ist vor Abgabe ihrer Anlageempfehlung verpflichtet, die Erfahrungen und die Anlageziele, zu denen der Anlagezweck und die Risikobereitschaft gehören, zu erfragen (BGH WM 2011, 682).

    Das Risiko, dass sich eine auf Grund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH WM 2011, 682).

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Die Beratung hat sich dementsprechend daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008, III ZR 159/07, zitiert nach juris).

    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008, III ZR 159/07, zitiert nach juris).

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Emissionsprospekt dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 79, 337, 344; vgl. beispielhaft Beschl. v. 13.12.2011 - II ZB 6/09, WM 2012, 115, Rn. 6; Urt. v. 22.03.2010 - II ZR 20/08, Rn. 13 m.w.N.; Urt. v. 14.06.2007 - III ZR 125/06, WM 2007, 1503, Rn. 9).
  • OLG Hamm, 17.12.2013 - 34 U 110/11

    Schadensersatzansprüche von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Lücken und Fehler eines Emissionsprospekts erlangen mittelbar auch für die Beratungs- und Aufklärungspflichten eines Anlageberaters Bedeutung, wenn sie bei obliegenheitsgemäßer Prüfung der Schlüssigkeit und Plausibilität des Anlagekonzepts erkennbar gewesen sind (OLG Hamm, Urteil vom 17. Dezember 2013 - I-34 U 110/11, 34 U 110/11 -, juris).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Emissionsprospekt dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 79, 337, 344; vgl. beispielhaft Beschl. v. 13.12.2011 - II ZB 6/09, WM 2012, 115, Rn. 6; Urt. v. 22.03.2010 - II ZR 20/08, Rn. 13 m.w.N.; Urt. v. 14.06.2007 - III ZR 125/06, WM 2007, 1503, Rn. 9).
  • BGH, 19.01.2012 - III ZR 48/11

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des bankexternen Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Nach ständiger Rechtsprechung muss auch der freie Anlageberater im Rahmen der objektgerechten Beratung unaufgefordert über Vertriebsprovisionen Aufklärung geben, wenn diese eine Größenordnung von 15 v.H. des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten, und etwaige irreführende oder unrichtige Angaben zu Vertriebsprovisionen zu unterlassen beziehungsweise rechtzeitig richtigstellen (BGH BKR 2012, 165).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Emissionsprospekt dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 79, 337, 344; vgl. beispielhaft Beschl. v. 13.12.2011 - II ZB 6/09, WM 2012, 115, Rn. 6; Urt. v. 22.03.2010 - II ZR 20/08, Rn. 13 m.w.N.; Urt. v. 14.06.2007 - III ZR 125/06, WM 2007, 1503, Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 09.02.2010 - 6 U 147/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf Rückvergütungen und

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Wie der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in dem von den Klägern in Bezug genommenen Urteil vom 9. Februar 2010 zutreffend ausgeführt hat, passt die Beteiligung an einem Filmfonds zwar nicht zu einem lediglich ertragsorientierten, sondern nur zu einem zumindest "risikobewussten" Anleger (Gesch.Nr.: 6 U 147/09).
  • BGH, 05.11.2009 - III ZR 302/08

    Handelsblatt ist Pflichtlektüre des Anlageberaters

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11

    Kapitalanlageberatung: Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche wegen

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

  • OLG München, 18.04.2012 - 20 U 4535/11
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 14/10

    Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

  • OLG Naumburg, 01.02.2012 - 5 U 187/11

    Schadensersatzanspruch wegen falscher Anlageberatung: Verharmlosende Information

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 56/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht des Anlageberaters zur Erkundigung und

  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 2 U 58/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Beweislast für eine

    Durch die Darstellung in dem gegenständlichen Prospekt wird auch nicht das Gesamtbild der Beteiligung bei dem Filmfonds derart verzerrt, dass das Totalverlustrisiko gegenüber dem Anleger verschleiert oder der Hinweis auf das Totalverlustrisiko durch die Darstellung an anderer Stelle entwertet wird (vgl. zur nachfolgenden Argumentation auch OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.06.2014, 5 U 45/14).
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