Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.10.2019 - 7 Verg 3/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44499
OLG Naumburg, 04.10.2019 - 7 Verg 3/19 (https://dejure.org/2019,44499)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.10.2019 - 7 Verg 3/19 (https://dejure.org/2019,44499)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2019 - 7 Verg 3/19 (https://dejure.org/2019,44499)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Elektronisches Angebot"

  • rechtsportal.de

    GWB § 173 Abs. 2
    Nachprüfungsverfahren über die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Angebots von einer Wertung im Vergabeverfahren aus formellen Gründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Elektronisches Angebot gefordert: Formblätter müssen nicht unterschrieben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit einer Signatur bei elektronisch übermitteltem Angebot

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Ein Angebot in Textform erfordert keine (handschriftliche) Unterschrift

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Auch in Papierform entworfene Formblätter müssen im elektronischen Vergabeverfahren nicht unterschrieben werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschriftszeile in Formblättern bei Textform unbeachtlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Elektronische Textform erfordert keine (handschriftliche) Unterschrift! (VPR 2020, 48)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Elektronische Textform erfordert keine (handschriftliche) Unterschrift! (IBR 2020, 142)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 324
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Verg 3/11

    Akteneinsicht - Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.10.2019 - 7 Verg 3/19
    Allerdings geht der Senat davon aus, dass der Anspruch auf Akteneinsicht von vornherein auf diejenigen Teile der Vergabedokumentation beschränkt ist, deren Inhalt ggf. dem entscheidungserheblichen Verfahrensstoff zuzuordnen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 01.06.2011, 2 Verg 3/11, VergabeR 2012, 250, in juris Tz. 4).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20

    Vergabeverfahren: Ausschluss des Angebots bei fehlender Namensangabe

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 04.10.2019, 7 Verg 3/19).
  • VK Sachsen, 13.03.2023 - 1/SVK/034-22

    E-Vergabe: Textform ≠ Schriftform!

    Der Auftraggeber hat lediglich ein Ermessen darüber, welches Sicherheitsniveau er festlegt, § 11a EU Abs. 4 VOB/A (vgl. zur VgV: OLG Naumburg, B. v. 04.10.2019 - 7 Verg 3/19).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 6/20

    Nutzung eines fremden Benutzerkontos ist kein Ausschlussgrund!

    Dass Bieterunternehmen ihre Angebote "gemäß § 10" VgV übermitteln müssen, bedeutet entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht, dass ein Verstoß gegen die vom öffentlichen Auftraggeber auf der Grundlage von § 10 VgV aufgestellten Sicherheitsanforderungen für die elektronischen Mittel oder gegen die Nutzungsbedingungen des gewählten elektronischen Mittels zwingend zugleich einen zum Angebotsausschluss führenden Verstoß gegen § 53 Abs. 1 VgV darstellen (offengelassen von OLG Naumburg, Beschluss vom 4. Oktober 2019, 7 Verg 3/19 - juris, Rn. 42; der von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Beschluss des OLG Naumburg vom 22. November 2019, 7 Verg 7/19 - juris, Rn. 34, betrifft Formanforderungen des öffentlichen Auftraggebers und ist nicht einschlägig).
  • VK Thüringen, 20.02.2020 - 250-4003-887/2020-N-002-J
    Danach genügt bei elektronischer Übermittlung "des Angebots" in allen seinen Teilen die Übermittlung des Angebotsschreibens und aller zum Angebotsinhalt bzw. zur Angebotserläuterung gehörender Erklärungen des Bieters sowie aller seiner sonstigen Eigenerklärungen jeweils die Textform, welche keine, auch keine eingescannte Unterschrift vorsieht (vgl. hierzu auch OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2019 - 7 Verg 3/19).
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