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   OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03   

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https://dejure.org/2003,6112
OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03 (https://dejure.org/2003,6112)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.11.2003 - 9 U 50/03 (https://dejure.org/2003,6112)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. November 2003 - 9 U 50/03 (https://dejure.org/2003,6112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust eines Nachforderungsanspruchs des Vermieters; Minderung des Mietzinses wegen Mängel; Unterlassung einer zeitnahen Geltendmachung; Spiegelbildliche Anwendung der Grundsätze zum Minderungsrechtsverlust des Mieters; Verwirkung des Anspruchs; Wiederaufleben des ...

  • Judicialis

    BGB § 539 a. F

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 539 a. F
    Zum Wiederaufleben des Nachforderungsanspruch eines Vermieters, wenn der Vertrauenstatbestand auf Seiten des Mieters nachträglich entfällt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01

    Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Geht man uneingeschränkt davon aus, dass der Nachforderungsanspruch dann wieder auflebt, wenn der Vertrauenstatbestand auf Seiten des Mieters nachträglich entfällt (im Anschluss an BGH NJW-RR 2003, 727-728), dann muss der Vermieter zur Beseitigung des Vertrauenstatbestandes die Nachforderung gerichtlich geltend machen.

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).

    Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2003, 727, 728) geht allerdings davon aus, dass ein Wiederaufleben des Nachforderungsrechts dann in Betracht kommt, wenn auf Seiten des Mieters ein Vertrauenstatbestand nicht mehr gegeben ist (allerdings stellt der XII. Senat diese Überlegung im Rahmen der Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung an und gerade nicht im Rahmen einer "spiegelbildlichen" Anwendung des § 539 BGB a.F. in entsprechender Anwendung auf Nachforderungsfälle).

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Ist ein Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Mietzins verwirkt, sei es durch spiegelbildliche Anwendung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zur analogen Anwendung von § 539 BGB a. F. auf das Minderungsrecht des Mieters entwickelt hat, sei es durch die Anwendung des allgemeinen Verwirkungstatbestandes, lebt das Nachforderungsrecht auch nach dem 01.09.2001 nicht wieder auf (gegen BGH NZM 2003, 679, 680).

    Der VIII. Senat des Bundesgerichtshof (NZM 2003, 679, 670) hat entschieden, dass ab dem 1.9.2001 (Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes) ein - verwirktes - Minderungsrecht des Mieters wieder auflebt.

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Für die Zeit vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetz am 1.9.2001 war es herrschende Meinung, dass der Mieter sein Recht zur Minderung verliert (§ 539 a.F. in entsprechender Anwendung), wenn er den Mietzins vorbehaltlos und ungemindert über einen Zeitraum von 6 Monaten gezahlt hat (z.B. BGH NZM 2000, 825; zur Sechsmonatsfrist: BGH ZMR 1997, 505).
  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 48/87

    Berufung auf ein mietvertragliches Aufrechnungsverbot nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Ist der Mieter berechtigt, den Mietzins wegen vorhandener Mängel zu mindern, tritt die Minderung kraft Gesetzes ein (h.M. z.B. BGH NJW-RR 1988, 329; Staudinger/Voelskow BGB, Neubearbeitung 2003, § 537, Rn. 11a) und führt zu einer Änderung der Vertragspflichten (BGH WuM 1991, 544).
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90

    Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Ist der Mieter berechtigt, den Mietzins wegen vorhandener Mängel zu mindern, tritt die Minderung kraft Gesetzes ein (h.M. z.B. BGH NJW-RR 1988, 329; Staudinger/Voelskow BGB, Neubearbeitung 2003, § 537, Rn. 11a) und führt zu einer Änderung der Vertragspflichten (BGH WuM 1991, 544).
  • LG Gießen, 06.06.2001 - 1 S 106/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat diese Frage bejaht (ZMR 1999, 328, 329; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 2003, 599, 600; AG Gießen ZMR 2001, 801): Die Partner eines Mietverhältnisses könnten in der Regel davon ausgehen, dass laufend zu erfüllende Ansprüche zeitnah geltend gemacht würden.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 10 U 113/98

    Indexbedingte Mietzinserhöhung - Verwirkung

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).
  • OLG Celle, 29.01.1988 - 2 U 78/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 10 U 163/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).
  • OLG Hamburg, 09.12.1998 - 4 U 32/97

    Forderung der Mietzinsbeträge in vollem Umfang nach Mietminderung wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat diese Frage bejaht (ZMR 1999, 328, 329; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 2003, 599, 600; AG Gießen ZMR 2001, 801): Die Partner eines Mietverhältnisses könnten in der Regel davon ausgehen, dass laufend zu erfüllende Ansprüche zeitnah geltend gemacht würden.
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