Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36957
OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13 (https://dejure.org/2013,36957)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.12.2013 - 2 Ss 151/13 (https://dejure.org/2013,36957)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 2 Ss 151/13 (https://dejure.org/2013,36957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer notwendigen Verteidigung bei einer Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2; StPO § 257c
    Pflichtverteidigerbeiordnung wegen der Schwierigkeit der Rechtslage bei einer Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 116
  • StV 2014, 274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 03.12.2014 - 1 Ws 622/14

    Notwendige Verteidigung im Berufungsverfahren: Erstinstanzliches Urteil auf der

    Allein die Tatsache, dass dem Urteil erster Instanz eine Verständigung nach § 257 c StPO im Sinne einer Urteilsabsprache zugrunde liegt, begründet auch bei einem absprachebedingten Geständnis nicht die Notwendigkeit zur Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Angeklagten wegen der "Schwierigkeit der Rechtslage" im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO im Berufungsverfahren (entgegen OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2013 - 2 Ss 151/13 = StraFo 2014, 21 = NStZ 2014, 116 = StV 2014, 274).

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des OLG Naumburg (OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2013 - 2 Ss 151/13 = StraFo 2014, 21 = NStZ 2014, 116 m. abl. Anm. Wenske NStZ 2014, 117 f. = StV 2014, 274), wonach eine Verständigung nach § 257 c StPO in der Regel geeignet sei, die Schwierigkeit der Rechtslage im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO zu begründen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht