Rechtsprechung
OLG Naumburg, 05.04.2012 - 10 U 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen: Rechtliche Einordnung von vorwiegend der Geldanlage dienenden Sondermünzen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des anerkannten Zahlungsmittels i.S. von § 935 Abs. 2 BGB; Eigentumsverhältnisse an gestohlenen in- und ausländischen Sondermünzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des anerkannten Zahlungsmittels i.S. von § 935 Abs. 2 BGB; Eigentumsverhältnisse an gestohlenen in- und ausländischen Sondermünzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 14.06.2011 - 11 O 2007/09
- OLG Naumburg, 05.04.2012 - 10 U 23/11
- BGH, 14.06.2013 - V ZR 108/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.12.1983 - 1 StR 274/83
Südafrika - Krügerrand-Goldmünzen - Geld
Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2012 - 10 U 23/11
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 08.12.1983, 1 StR 274/83 u. 1 StR 275/83, BGHSt 32, 198 - 203, hier zitiert nach juris) hat demgegenüber in einer zu § 146 StGB ergangenen Entscheidung die auch hier in Rede stehenden "Krügerrand"-Münzen nicht als Geld im Sinn jener Vorschrift behandelt und zur Begründung ausgeführt, es fehle diesen Münzen für die Qualifikation als Geld an der Bestimmung und Eignung zum Umlauf im öffentlichen Zahlungsverkehr.Für die "Krügerrand" - Goldmünzen fehlt es hieran aus den im Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 08.12.1983 (a.a.O.) genannten, überzeugenden Gründen, denen sich der Senat anschließt.
- BGH, 22.04.2009 - XII ZB 49/07
Rechtliche Ausgestaltung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur Auskunft über …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2012 - 10 U 23/11
Für die Bewertung dieses Interesses kommt es im Wesentlichen auf den Zeit- und Arbeitsaufwand an, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - XI ZB 49/07, veröffentlicht u.a.: NJW 2009, 2218). - BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10
Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters
Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2012 - 10 U 23/11
In einer jüngeren Entscheidung hat der BGH jedoch gerade für eine Verurteilung zur Auskunftserteilung ausgeführt, dass eine solche Annahme hinsichtlich der Beschwer des zur Auskunftserteilung Verurteilten nicht anzunehmen sei, da bei der Auskunftsklage Streitwert der Klage und Beschwer des Verurteilten in aller Regel auseinander fielen (BGH, Beschl. v. 15.06.2011, II ZB 20/10, zitiert nach juris).
- EuGH, 23.11.1978 - 7/78
Thompson
Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2012 - 10 U 23/11
Der EuGH in dem von den Beklagten zitierten Urteil (Urteil vom 23.11.1978, Az. 7/78, veröffentlicht u.a.: DVBl. 1979, 273, hier zitiert nach juris) ein Ausfuhrverbot eines Mitgliedstaats am Maßstab von Art. 36 EWGVertr. - BGH, 26.10.2010 - VI ZB 74/08
Berufung im Verkehrsunfallprozess: Berücksichtigung ergänzenden Parteivortrags …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2012 - 10 U 23/11
Der Bundesgerichtshof hat zwar angenommen, dass eine solche nachgeholte Entscheidung über die Zulassung der Berufung erforderlich ist, wenn das erstinstanzliche Gericht aus seiner Sicht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es den Streitwert auf über 600 ? festgesetzt hat und deshalb von einer entsprechenden Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist (BGH, Beschl. v. 26.10.2010, VI ZB 74/08, NJW 2011, 615). - LG Würzburg, 07.12.1987 - Qs 439/87
Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2012 - 10 U 23/11
Im letztgenannten Sinn hat das Landgericht Würzburg (Beschl. v. 07.12.1987, Qs 439/87, zitiert nach beck-online) im Rahmen einer Beschwerde zu § 111 k StPO auf den gutgläubigen Erwerb einer gestohlenen kanadische Goldmünze "Canada Maple Leaf ¼ Unze" § 935 Abs. 2 BGB für anwendbar gehalten, da es sich um in Kanada als gesetzliches Zahlungsmittel anerkanntes ausländisches Geld handele.
- OLG Frankfurt, 17.09.2012 - 23 U 190/11
Wirtschaftliche Beteiligung an fehlerhafter Gesellschaft (Immobilienfonds)
Auch der 10. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main hat jüngst mit Urteil vom 13.1.2012 zum streitgegenständlichen Fonds (10 U 23/11, Anlage BB 4) die Nichtigkeit desselben Treuhandvertrags festgestellt.Allerdings kann zugleich infolgedessen die Klägerin nicht zur Rückübertragung der abgetretenen Ansprüche aus der Lebensversicherung verpflichtet sein, weil ihr dies mangels wirksamen Anspruchsübergangs (s.o.) nicht möglich ist (§ 275 Abs. 1 BGB; siehe ebenso 10. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 13.1.2012, 10 U 23/11, Anlage BB 4).