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   OLG Naumburg, 05.08.2010 - 8 WF 196/10   

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https://dejure.org/2010,20834
OLG Naumburg, 05.08.2010 - 8 WF 196/10 (https://dejure.org/2010,20834)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.08.2010 - 8 WF 196/10 (https://dejure.org/2010,20834)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. August 2010 - 8 WF 196/10 (https://dejure.org/2010,20834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58; BGB § 1631b
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung der Genehmigung der vorläufigen Unterbringung eines Minderjährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2010 - 8 WF 196/10
    Seine in der Beschwerdeschrift zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der für ihn geplanten weiteren Jugendhilfemaßnahme kam bereits vor der Anhörung von ihm während seiner stationären Behandlung im Fachklinikum B. zur Sprache und ist kein nach der Haftanordnung sich ergebender neuer Gesichtspunkt, der eine erneute Anhörung des Betroffenen erforderlich erscheinen ließe (vgl. BGH, Beschl. V. 17.6.2010 - V ZB 3/10).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 1 UF 307/09

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels bei Anschein einer gerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2010 - 8 WF 196/10
    Im Übrigen wollte der Gesetzgeber mit der Neuregelung an der bisherigen Regelung, die eine Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen in diesem Bereich vorsah (vgl. §§ 70 m Absatz 1, 70 h Absatz 1 Satz 2, 70 g Absatz 3 Satz 1 FGG, Sonnenfeld in Jansen FGG, 3. Auflage 2005, § 70 h Rz 44), festhalten (vgl. OLG Frankfurt Beschl. V. 26.11.2009 - 1 UF 2307/09 - FamRZ 2010, 907, 908).
  • OLG Celle, 12.03.2010 - 19 UF 49/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die richterliche Genehmigung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2010 - 8 WF 196/10
    Nach dem in § 167 Absatz 1 FamFG niedergelegten Willen des Gesetzgebers soll das Verfahren der Unterbringung Minderjähriger und der Unterbringung Volljähriger in jeder Hinsicht identisch ausgestaltet sein; eine Unterscheidung hinsichtlich der Anfechtungsmöglichkeit zwischen Minderjährigen und Volljährigen wäre angesichts der Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit gem. Art. 2 II 2 GG sachlich nicht gerechtfertigt und widersinnig (OLG Celle, Beschl. V. 12.3.2010 - 19 UF 49/10, NJW 2010, 1678, 1679).
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