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   OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15   

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https://dejure.org/2015,43537
OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15 (https://dejure.org/2015,43537)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.08.2015 - 12 W 8/15 (https://dejure.org/2015,43537)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. August 2015 - 12 W 8/15 (https://dejure.org/2015,43537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 242 BGB, § 348 FamFG, § 3 Anl 1 Nr 12101 GNotKG, § 21 GNotKG
    Gerichtsgebühren: Kostenerhebung für Testamentseröffnung bei erheblichem Zeitverzug zwischen Sterbefall und Testamentseröffnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung der Gerichtsgebühren für die Eröffnung eines Testaments bei einem Zeitraum von zehn Jahren zwischen dem Versterben des Erblassers und der Eröffnung des Testaments

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG-KV Nr. 12101; GNotKG § 21
    Erhebung der Gerichtsgebühren für die Eröffnung eines Testaments bei einem Zeitraum von zehn Jahren zwischen dem Versterben des Erblassers und der Eröffnung des Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2016, 597
  • FGPrax 2016, 91
  • FamRZ 2016, 1698
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (z.B. BGH, NJW 2014, 1230).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15
    Der Verstoß gegen Treu und Glauben liegt dann in der illoyalen Verspätung der Rechtsausübung (z. B. Sutschet, in: Bamberger/Roth, BGB, Stand 1.2.2015, Rdn. 131 zu § 242 BGB; BGHZ 105, 290).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 57/99

    Offenkundiger Gesetzesverstoß als unrichtige Sachbehandlung i.S. des 16 Abs. 1

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15
    Denn von einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne der vorgenannten Regelung kann nur ausgegangen werden, wenn dem Gericht oder dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (z. B. OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 396; OLG Hamm, OLGR 2002, 363; BayObLG, FamRZ 2000, 174; Bormann/Diehn/Sommer-feldt, GNotKG, Rdn. 2 zu § 21 GNotKG; Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, Rdn. 39 zu § 21 GNotKG, jeweils m. w. N).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2011 - 8 W 78/10

    Erhebung einer gesonderten Gerichtsgebühr für jede Eröffnungshandlung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15
    Denn von einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne der vorgenannten Regelung kann nur ausgegangen werden, wenn dem Gericht oder dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (z. B. OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 396; OLG Hamm, OLGR 2002, 363; BayObLG, FamRZ 2000, 174; Bormann/Diehn/Sommer-feldt, GNotKG, Rdn. 2 zu § 21 GNotKG; Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, Rdn. 39 zu § 21 GNotKG, jeweils m. w. N).
  • LG Potsdam, 06.03.2013 - 4 O 131/12

    Amtshaftung: Schadensersatz wegen der Verletzung von Mitteilungspflichten nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15
    Denn wenn ein bereits amtlich verwahrtes Testament nach der Auflösung der staatlichen Verwahrstelle an eine andere Stelle zur Fortdauer der besonderen amtlichen Verwahrung übergeben wird, handelt es sich um einen rein internen - faktischen - Verwaltungsvorgang, der keine erneute Inverwahrnahme darstellt und auf den sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Verwahrnachricht auch nicht analog übertragen lässt (z. B. mit überzeugender Begründung LG Potsdam, Urteil vom 6. März 2013, 4 O 131/12, zitiert nach JURIS).
  • BGH, 21.09.1998 - II ZR 89/97

    Ausschluß eines BGB -Gesellschafters trotz fehlender Ausschlußgründe

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15
    Denn die Regelung des § 242 BGB enthält keine Ermächtigung zu einer Billigkeitsjustiz, durch die der Richter die Befugnis erhält, die sich aus dem Wortlaut oder einem wie auch immer ermittelten Sinngehalt anderer Normen ergebende Rechtsfolge im Einzelfall durch vermeintlich "billige" oder "angemessene" zu ersetzen (z. B. Sutschet, a.a.O., Rdn. 2 zu § 242 BGB; BGH, NJW 1998, 3771).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15
    Vielmehr soll dadurch der Rechtsausübung (nur) dort eine Schranke gesetzt werden, wo sie zu untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit offensichtlich unvereinbaren Ergebnissen führt (z. B. Sutschet, a.a.O., Rdn. 2 zu § 242 BGB; BGH, NJW 1968, 39).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 20 W 391/15

    Unrichtige Sachbehandlung durch Notar

    Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne der genannten Gesetzesvorschrift liegt aber nach anerkannter Auffassung nur bei einem offen zu Tage getretenen Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder bei einem offensichtlichen Versehen des Notars vor (vgl. OLG Düsseldorf RNotZ 2016, 129; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2015, 12 W 8/15, je zitiert nach juris; vgl. die Nachweise bei Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 19. Aufl., § 21 Rz. 39).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 79/18

    Notar - Aufklärungs- und Belehrungspflichten bei Beurkundung eines Testaments

    Maßstab für die Anwendung des § 21 GNotKG ist nicht die objektiv richtige Behandlung; vielmehr liegt eine unrichtige Sachbehandlung durch Gericht oder Notar nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2020, - V ZB 67/19; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. September 1962, - VII ZR 20/62; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2017, - 20 W 391/15; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2015, - I-10 W 120/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. August 2015, - 12 W 8/15).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 28/25 OH 29/19
    Maßstab für die Anwendung des § 21 GNotKG ist nicht die objektiv richtige Behandlung; vielmehr liegt eine unrichtige Sachbehandlung durch Gericht oder Notar nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2020, - V ZB 67/19; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. September 1962, - VII ZR 20/62; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2017, - 20 W 391/15; Oberlandesgericht Düsseldorf , Beschluss vom 26. November 2015, - I-10 W 120/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. August 2015, - 12 W 8/15).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 28/19

    Notargebühren für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

    Maßstab für die Anwendung des § 21 GNotKG ist nicht die objektiv richtige Behandlung; vielmehr liegt eine unrichtige Sachbehandlung durch Gericht oder Notar nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2020, - V ZB 67/19; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. September 1962, - VII ZR 20/62; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2017, - 20 W 391/15; Oberlandesgericht Düsseldorf , Beschluss vom 26. November 2015, - I-10 W 120/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. August 2015, - 12 W 8/15).
  • LG Düsseldorf, 05.05.2020 - 25 OH 28/25 OH 29/19
    Maßstab für die Anwendung des § 21 GNotKG ist nicht die objektiv richtige Behandlung; vielmehr liegt eine unrichtige Sachbehandlung durch Gericht oder Notar nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2020, - V ZB 67/19; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. September 1962, - VII ZR 20/62; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2017, - 20 W 391/15; Oberlandesgericht Düsseldorf , Beschluss vom 26. November 2015, - I-10 W 120/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. August 2015, - 12 W 8/15).
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