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   OLG Naumburg, 06.02.2002 - 11 W 123/01   

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https://dejure.org/2002,8761
OLG Naumburg, 06.02.2002 - 11 W 123/01 (https://dejure.org/2002,8761)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.02.2002 - 11 W 123/01 (https://dejure.org/2002,8761)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 11 W 123/01 (https://dejure.org/2002,8761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis des Annahmeverzuges durch zugestellte Urkunden; Ermächtigung des Gläubigers zur Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung; Verurteilung des Schuldners zur Vorauszahlung; Aufrechnung des Schuldners mit Kosten der Ersatzvornahme; Inhalt der Prozessakten

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 765; ; ZPO § 765 Nr. 1; ; ZPO § 765 Nr. 1 HS 1; ; ZPO § 887; ; ZPO § 887 Abs. 1; ; ZPO § 887 Abs. 2; ; GKG § 1; ; GKG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Voraussetzung des Nachweises des Annahmeverzugs durch zugestellte Urkunden gem. § 765 Nr. 1 HS 1 ZPO bei Ermächtigung des Gläubigers zur (Ersatz-) Vornahme einer vertretbaren Handlung und die Verurteilung des Schuldners zur Vorauszahlung nach § 887 Abs. 1 und 2 ZPO; keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.03.1984 - 26 W 4/84
    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2002 - 11 W 123/01
    Die Schuldnerin würde ansonsten wegen ihrer Gegenleistung bereits zu einem Zeitpunkt Befriedigung erfahren, zu dem sie bei gehöriger Erfüllung noch keinen Anspruch auf die Zahlung der Gläubigerin hätte (OLG Hamm OLGZ 1984, 254 ; Schilken, in: MünchKomm.-ZPO, 2. Aufl., § 887 Rdn. 17; Stein-Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl., § 887 Rdn. 46; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 887 Rdn. 18; Zöller/Stöber, § 887 Rdn. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 887 Rdn. 9).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2002 - 11 W 123/01
    War die Schuldnerin danach zwar bereit, die Leistung der Gläubigerin anzunehmen, bot sie aber nicht gleichzeitig die Nachbesserung an, geriet sie in Annahmeverzug (§ 298 BGB), was umso mehr gilt, als die Schuldnerin als Werkunternehmer vorzuleisten hat (BGHZ 90, 354 ; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 298 Rdn. 1).
  • LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09

    Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer

    Vielmehr ist maßgeblich darauf abzustellen, wie das hierzu berufene Vollstreckungsorgan, in erster Linie also das Vollstreckungsgericht oder auch ein Beschwerdegericht, den Inhalt der zu erzwingenden Leistungen verständigerweise versteht und festlegt (BGH 31.03.1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1995; KG 29.07.1988 - 1 W 2199/88 - MDR 1989, 77; OLG Stuttgart 17.04.1997 - 8 WF 10/97 - RPfl 1997, 446; OLG Koblenz 07.02.2002 - 3 W 44/02 - JurBüro 2002, 551; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 794 Rn. 14 a m.w.N.).
  • OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08

    Voraussetzungen der Anordnung der Ersatzvornahme für die Verpflichtung zur

    Weiterhin wird die Auffassung vertreten, dass eine Aufrechnungsbefugnis des Schuldners mit einer vom Gläubiger zu beanspruchenden Gegenleistung jedenfalls dann ausscheide, wenn der Schuldner wegen der von ihm zu erbringenden Leistung vorleistungspflichtig sei (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1984, 254 f.; OLG Naumburg, JurBüro 2002, 551 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - 15 W 6/16

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Simultandolmetschers für die Teilnahme

    Relevante Umstände sind etwa die technische Komplexität der Materie und die Unverzichtbarkeit des jederzeit verfügbaren Sachverstandes desjenigen, für den simultan gedolmetscht wird (vgl. OLG Düsseldorf [2. Zivilsenat], Beschluss vom 29. Januar 2013 - I - 1 W 32/12, S. 4 ff.; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], Beschluss vom 10. Januar 2008 - I - 10 W 21/07; OLG Köln, JurBüro 2002, 551; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Kap. B, Rdnr. 356; Rüting in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, § 91 ZPO Rn. 180).
  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 1 W 28/03

    Aufrechnung gegen einen Kostenvorschussanspruch aus § 887 Abs. 2 ZPO

    Weiterhin wird die Auffassung vertreten, daß eine Aufrechnungsbefugnis des Schuldners mit einer vom Gläubiger zu beanspruchenden Gegenleistung jedenfalls dann ausscheide, wenn der Schuldner wegen der von ihm zu erbringenden Leistung vorleistungspflichtig sei (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1984, 254 f.; OLG Naumburg, JurBüro 2002, 551 f.).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2007 - 8 UF 254/06

    Unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf eine auf einem offenkundigen

    Vollstreckbar ist das, was sich unmittelbar aus dem Titel ergibt; für die Auslegung darf auf andere tatsächliche oder rechtliche Umstände (mit Ausnahme gesetzlicher Vorschriften) nicht zurückgegriffen werden (Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 794, Rdnr. 14 a; OLG Koblenz in JurBüro 2002, 551), auch nicht auf die Prozessakten, die zuvor gestellten Anträge und ihre Begründung, da anders als bei einem streitigen Urteil, das einen Tatbestand enthält, bei einem Vergleich außerhalb seines Wortlautes liegende Umstände keinen hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, welche Ansprüche die Parteien einvernehmlich erledigen wollten (OLG Frankfurt in Versicherungsrecht 1995, 1061; OLG Stuttgart in Rechtspfleger 1997, 446).
  • LAG Köln, 26.07.2016 - 7 Ta 58/16

    Vergleich; Zeugnisentwurf; Vollstreckungstitel; Zwangsgeld

    Auf andere Umstände als gesetzliche Vorschriften, auch auf die Prozessakten und die im Rechtsstreit vor Vergleichsabschluss gestellten Anträge, kann nicht zurückgegriffen werden (KG NJW-RR 88, 1406; OLG Frankfurt VersR 95, 1061; OLG Koblenz JurBüro 2002, 551; OLG Stuttgart Rechtspfleger 97, 446).
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