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   OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 AR 28/13   

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https://dejure.org/2014,19616
OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 AR 28/13 (https://dejure.org/2014,19616)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.02.2014 - 1 AR 28/13 (https://dejure.org/2014,19616)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 1 AR 28/13 (https://dejure.org/2014,19616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 36 Abs 2 ZPO, § 37 Abs 1 ZPO, § 59 ZPO, § 60 ZPO
    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Auswahl des Gerichts unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei Anspruch aus mehreren Rechtsverhältnissen

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Im gegebenen Fall ließ sich der Anspruch des Klägers gegen zwei Beklagte aus verschiedenen Rechtsverhältnissen herleiten, ohne dass der Sachverhalt eine Anspruchsgrundlage besonders nahe legte. Das OLG ließ deshalb offen, ob ein gemeinschaftlicher besonderer ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 AR 28/13
    Die Zuständigkeit ist gerichtlich zu bestimmen, wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand der potentiellen Beklagten nicht einfach und zuverlässig festgestellt werden kann (BGH NJW-RR 2008, 1514; Beschluss vom 17.9. 2013, X ARZ 423/13 - BeckRS 2013, 18035 Rdn. 7; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 36 Rdn. 18), was hier anzunehmen ist.
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 AR 28/13
    Der Anspruch des Klägers lässt sich aus verschiedenen Rechtsverhältnissen herleiten (vgl. BGH r + s 2007, 474 f.), ohne dass der Sachverhalt eine Anspruchsgrundlage besonderes nahe legt.
  • BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13

    Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 AR 28/13
    Die Zuständigkeit ist gerichtlich zu bestimmen, wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand der potentiellen Beklagten nicht einfach und zuverlässig festgestellt werden kann (BGH NJW-RR 2008, 1514; Beschluss vom 17.9. 2013, X ARZ 423/13 - BeckRS 2013, 18035 Rdn. 7; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 36 Rdn. 18), was hier anzunehmen ist.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2002 - 16 U 1/01

    Erstattung außergerichtlich aufgewandter Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 AR 28/13
    Das gilt insbesondere für Ansprüche aus Delikt (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 566), für die § 32 ZPO einen gemeinsamen besonderen Gerichtsstand vorhält, an dem der Rechtsstreit umfassend zu entscheiden wäre (vgl. Zöller/Vollkommer, § 32 Rdn. 20, 15).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von

    Entscheidend ist somit, dass tatsächlich Zweifel gegeben sind und durch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt Zuständigkeitsstreitigkeiten für das weitere Verfahren vermieden werden können (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.02.2014 - 1 AR 28/13, juris-Rn. 3 und OLG München, Beschluss vom 08.01.2013 - 34 AR 336/12, juris-Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 25.04.2017 - 1 AR 2/17

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand

    Entscheidend ist, dass derartige Zweifel bereits jetzt gegeben sind und durch die Bestimmung des zuständigen Gerichts Zuständigkeitsstreitigkeiten vermieden werden (Senatsbeschluss vom 06. Februar 2014, 1 AR 28/13, Rn. 4, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15

    Gerichtsstandsbestimmung zur Vermeidung eines Zuständigkeitsstreits für eine

    Entscheidend ist vielmehr, dass derartige Zweifel bereits jetzt gegeben sind und durch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt Zuständigkeitsstreitigkeiten für das weitere Verfahren vermieden werden können (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.02.2014 - 1 AR 28/13, zitiert nach Juris; OLG München, Beschluss vom 08.01.2013 - 34 AR 336/12 = ZIP 2013, 435).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 33/17

    Begriff des Betroffenseins i.S. von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO

    Entscheidend ist somit, dass tatsächlich Zweifel gegeben sind und durch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt Zuständigkeitsstreitigkeiten für das weitere Verfahren vermieden werden können (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.02.2014 - 1 AR 28/13, juris-Rn. 3 und OLG München, Beschluss vom 08.01.2013 - 34 AR 336/12, juris-Rn. 7).
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