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   OLG Naumburg, 06.04.2009 - 2 Ss 313/07   

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https://dejure.org/2009,29173
OLG Naumburg, 06.04.2009 - 2 Ss 313/07 (https://dejure.org/2009,29173)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.04.2009 - 2 Ss 313/07 (https://dejure.org/2009,29173)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. April 2009 - 2 Ss 313/07 (https://dejure.org/2009,29173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Verwirklichung des Tatbestands der Erschleichung von Beförderungsleistungen i.S.d. § 265a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 265a Abs. 1
    Tatbestandsverwirklichung der Erschleichung von Beförderungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 02.09.2015 - 1 RVs 118/15

    Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich

    Insoweit wäre erforderlich gewesen, dass in offener und unmissverständlicher Weise nach außen zum Ausdruck gebracht wird, die Beförderungsbedingungen nicht erfüllen und den Fahrpreis nicht entrichten zu wollen (KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2011 - (4) 1 Ss 32/11 (19/11) - zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2009 - 2 Ss 313/07 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08

    Beförderungserschleichung: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung; notwendige

    Er muss darüber hinaus für einen objektiven Beobachter den Anschein ordnungsgemäßer Erfüllung der Geschäftsbedingungen erregt haben (vgl. BGH Beschl. v. 8.1.2009 - Az.: 4 StR 117/08; Beschl. d. Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt v. 6.4.2009 - Az.: 2 Ss 313/07).
  • KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter

    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 1 Ss 253/16

    Zum Tatbestandsmerkmal des Erschleichens von Leistungen (hier: Beförderung im

    Insoweit wäre erforderlich gewesen, dass in offener und unmissverständlicher Weise nach außen zum Ausdruck gebracht wird, die Beförderungsbedingungen nicht erfüllen und den Fahrpreis nicht entrichten zu wollen (OLG Köln, a.a.O.; KG Berlin, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2009 - 2 Ss 313/07 -).
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