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   OLG Naumburg, 06.06.2002 - 14 UF 78/02   

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https://dejure.org/2002,14550
OLG Naumburg, 06.06.2002 - 14 UF 78/02 (https://dejure.org/2002,14550)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.06.2002 - 14 UF 78/02 (https://dejure.org/2002,14550)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 14 UF 78/02 (https://dejure.org/2002,14550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung durch Familiengericht; Unterbringung des Mündels durch den Vormund; Einrichtungsauswahl; Bezeichnung der Unterbringungsmaßnahme

  • Judicialis

    FGG § 59 Abs. 1; ; FGG § ... 13 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 70 Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 70 f Abs. 1 Nr. 2; ; FGG § 70 g Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1800; ; BGB § 1631 b Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 3; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Entscheidung über eine Unterbringung gemäß § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2002 - 14 UF 78/02
    Eine Unterbringung des Mündels durch seinen Vormund - wie hier - muss durch das Familiengericht gemäß den §§ 1800, 1631 b Satz 1 BGB in Verb. mit § 70 Abs. 1 Satz 3 FGG familiengerichtlich genehmigt werden, wenn das wohlverstandene Interesse des Mündels eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayOLGZ 1981, 306, 307).

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn durch die stationäre Behandlung die Möglichkeit einer Heilung des Untergebrachten genützt werden soll, sondern auch dann, wenn der Mündel sich selbst oder andere gefährdet oder wenn zu seinem Schutz die Absonderung von der Umwelt sachdienlich erscheint (BayOLGZ 1981, 306, 307/308; vgl. BVerfGE 10, 302, 329).

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