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OLG Naumburg, 06.11.2013 - 1 Ws 666/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 37 StPO, § 145a Abs 2 S 1 StPO, § 230 Abs 2 StPO, § 171 S 2 ZPO
Haftbefehlserlass wegen unentschuldigten Ausbleibens im Hauptverhandlungstermin: Voraussetzung der ordnungsgemäßen Ladung des Angeklagten; Vorlage einer Vollmachtsurkunde bei Ladung des Angeklagten über seinen Pflichtverteidiger - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kuczyfu.de (Leitsatz)
StPO §§ 230, 37, 145a, ZPO § 171
Zustellung Ladung zur Hauptverhandlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 20.07.1982 - 1 Ss 441/82
Zustellung an den Verteidiger; Empfangnahme von Ladungen; Entgegennahme von …
Auszug aus OLG Naumburg, 06.11.2013 - 1 Ws 666/13
Die letztgenannte Vorschrift gilt sowohl für den Wahlverteidiger als auch für den Pflichtverteidiger (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1999, 334 f.; StV 1982, 460; OLG Düsseldorf StV 1982, 127 f.). - OLG Köln, 20.07.1999 - Ss 283/99
Aufhebung eines angefochtenen Urteils und dessen Zurückverweisung wegen Zweifeln …
Auszug aus OLG Naumburg, 06.11.2013 - 1 Ws 666/13
Die letztgenannte Vorschrift gilt sowohl für den Wahlverteidiger als auch für den Pflichtverteidiger (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1999, 334 f.; StV 1982, 460; OLG Düsseldorf StV 1982, 127 f.).