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   OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22 Kart   

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https://dejure.org/2022,46415
OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22 Kart (https://dejure.org/2022,46415)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.12.2022 - 7 U 72/22 Kart (https://dejure.org/2022,46415)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - 7 U 72/22 Kart (https://dejure.org/2022,46415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Trinkwasserkonzession II

    § 169 Abs 1 GWB, § 173 Abs 1 GWB, § 570 Abs 3 ZPO
    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs auf Unterlassung der Fortsetzung eines vergaberechtlichen Auswahlverfahrens - Trinkwasserkonzession II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Anspruchs auf Unterlassung der Fortsetzung des Auswahlverfahrens für die Vergabe eines Trinkwasserkonzessionsvertrages; Möglichkeit der Durchsetzung eines Zuschlagsverbots im Wege einstweiliger Verfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe einer Trinkwasserkonzession: Kein prozessuales Zuschlagsverbot!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzlücken bei Primärrechtsschutz außerhalb des GWB (VPR 2023, 113)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 476
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - U (Kart) 25/01

    Wiederherstellung der Wirkungen einer Beschlussverfügung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22
    Wird ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach mündlicher Verhandlung durch Urteil zurückgewiesen, kann das Berufungsgericht nicht durch eine einstweilige Anordnung im Beschlusswege das angefochtene Urteil (vorübergehend) korrigieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.05.2001, U (Kart) 25/01, NJW-RR 2002, 138, in juris Rz. 2; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2010, I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 531, in juris Rz. 50 m.w.N.).

    Die Aufgabe und die Zuständigkeit des Berufungsgerichts besteht vielmehr allein darin, in einem Berufungsverfahren nach der ZPO die Zurückweisung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung durch das erstinstanzliche Urteil zu überprüfen (so OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.05.2001, U (Kart) 25/01, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 13.08.2013 - 16 W 439/13

    Vergabe der Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Internetseite der

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22
    Entscheidet das erstinstanzliche Gericht im Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung und legt der durch die Zurückweisung des Antrags beschwerte Antragsteller sofortige Beschwerde ein, so ist das Beschwerdegericht befugt, den Unterlassungsanspruch des Teilnehmers am Auswahlverfahren, falls er Aussicht auf Erfolg hat, über eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über seine Beschwerde zu sichern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.08.2011, I-27 W 1/11 ; OLG Naumburg, Urteil v. 29.01.2015, 2 W 67/14 (EnWG), ZfBR 2016, 187, in juris Rz. 40; OLG Dresden, Urteil v. 13.08.2013, 16 W 439/13, ZfBR 2014, 512, in juris Rz. 13).
  • OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14

    Konzessionsvergabeverfahren einer Kommune für Wegerechte für ein Gasverteilnetz:

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22
    Entscheidet das erstinstanzliche Gericht im Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung und legt der durch die Zurückweisung des Antrags beschwerte Antragsteller sofortige Beschwerde ein, so ist das Beschwerdegericht befugt, den Unterlassungsanspruch des Teilnehmers am Auswahlverfahren, falls er Aussicht auf Erfolg hat, über eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über seine Beschwerde zu sichern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.08.2011, I-27 W 1/11 ; OLG Naumburg, Urteil v. 29.01.2015, 2 W 67/14 (EnWG), ZfBR 2016, 187, in juris Rz. 40; OLG Dresden, Urteil v. 13.08.2013, 16 W 439/13, ZfBR 2014, 512, in juris Rz. 13).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22
    Wird ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach mündlicher Verhandlung durch Urteil zurückgewiesen, kann das Berufungsgericht nicht durch eine einstweilige Anordnung im Beschlusswege das angefochtene Urteil (vorübergehend) korrigieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.05.2001, U (Kart) 25/01, NJW-RR 2002, 138, in juris Rz. 2; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2010, I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 531, in juris Rz. 50 m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-61/14

    Orizzonte Salute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG -

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22
    Selbst wenn der Senat zugunsten der Verfügungsklägerin unterstellt, dass die Vergabe der Trinkwasserkonzession im vorliegenden Fall eine sog. Binnenmarktrelevanz aufweist und deswegen in den Anwendungsbereich der Grundfreiheiten des AEUV fällt, so steht der in der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union für den Vollzug des Unionsrechts durch die Mitgliedsstaaten entwickelte Äquivalenzgrundsatz bzw. der Verfahrensautonomie der Mitgliedsstaaten (vgl. nur EuGH, Urteil v. 06.10.2015, C-61/14 "Orizzonte Salute ./. Azienda Publica di Servizi alla persona San Valentino ...", VergabeR 2016, 37, Rz. 46 m.w.N.; EuGH , Urteil v. 24.10.2018, C-234/17, EuZW 2019, 82, Rz. 25 ff.) einer Erweiterung des Primärrechtsschutzes entgegen.
  • EuGH, 24.10.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22
    Selbst wenn der Senat zugunsten der Verfügungsklägerin unterstellt, dass die Vergabe der Trinkwasserkonzession im vorliegenden Fall eine sog. Binnenmarktrelevanz aufweist und deswegen in den Anwendungsbereich der Grundfreiheiten des AEUV fällt, so steht der in der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union für den Vollzug des Unionsrechts durch die Mitgliedsstaaten entwickelte Äquivalenzgrundsatz bzw. der Verfahrensautonomie der Mitgliedsstaaten (vgl. nur EuGH, Urteil v. 06.10.2015, C-61/14 "Orizzonte Salute ./. Azienda Publica di Servizi alla persona San Valentino ...", VergabeR 2016, 37, Rz. 46 m.w.N.; EuGH , Urteil v. 24.10.2018, C-234/17, EuZW 2019, 82, Rz. 25 ff.) einer Erweiterung des Primärrechtsschutzes entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2011 - 27 W 1/11

    Privater AG wendet VOB/A an: Rechtsschutz bei Vergabeverstößen!

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22
    Entscheidet das erstinstanzliche Gericht im Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung und legt der durch die Zurückweisung des Antrags beschwerte Antragsteller sofortige Beschwerde ein, so ist das Beschwerdegericht befugt, den Unterlassungsanspruch des Teilnehmers am Auswahlverfahren, falls er Aussicht auf Erfolg hat, über eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über seine Beschwerde zu sichern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.08.2011, I-27 W 1/11 ; OLG Naumburg, Urteil v. 29.01.2015, 2 W 67/14 (EnWG), ZfBR 2016, 187, in juris Rz. 40; OLG Dresden, Urteil v. 13.08.2013, 16 W 439/13, ZfBR 2014, 512, in juris Rz. 13).
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