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   OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 W 121/15   

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https://dejure.org/2016,34538
OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 W 121/15 (https://dejure.org/2016,34538)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.03.2016 - 12 W 121/15 (https://dejure.org/2016,34538)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. März 2016 - 12 W 121/15 (https://dejure.org/2016,34538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12 Abs 1 AVAG, Art 35 VollstrZustÜbk 2007, Art 45 Abs 2 VollstrZustÜbk 2007
    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels: Berücksichtigungsfähigkeit des Erfüllungseinwands im Exequaturverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressforderung wegen Inanspruchnahme als Bürge gegenüber der norwegischen Bank hinsichtlich Aufnahme eines Darlehens; Überprüfung einer ausländischen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsbefugnis des Gerichts im Verfahren zur Vollstreckbarerklärung eines norwegischen Urteils

  • rechtsportal.de

    Prüfungsbefugnis des Gerichts im Verfahren zur Vollstreckbarerklärung eines norwegischen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06

    Vollstreckbarkeit einer vorläufigen Anordnung nach dem Haager Übereinkommen über

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 W 121/15
    Ein Grund hierfür würde nur vorliegen, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundsätzen des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass es nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (z. B. BGH, NJW 2010, 153).
  • OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Verstoß gegen den ordre

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 W 121/15
    Nach dem Anhang II zu Art. 39 des im Rechtsverkehr der Europäischen Union mit Norwegen geltenden Lugano Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 (im folgenden LugÜ II) bzw. § 3 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen [im folgenden AVAG] ist der zuständige Vorsitzende einer Kammer des Landgerichts kein Einzelrichter i. S. v. §§ 348 ff., so dass das Beschwerdegericht nicht im Rahmen des 568 ZPO, sondern als vollständig besetzter Senat zu entscheiden hat (z. B. OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2009, 184).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 3 W 208/13

    Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren gegen die Zulassung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 W 121/15
    Dem ist die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland nunmehr in vollem Umfang gefolgt (z. B. BGH Beschluss vom 10. Oktober 2013, IX ZB 87/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. November 2014, 3 W 208/13; Beschluss vom 1. September 2015, 3 W 95/15; jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 W 121/15
    Maßgeblich ist somit, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint (z. B. BGH, NJW 2015, 479).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 87/11

    Vollstreckbarerklärung der Urteile aus einem anderen EU-Land und der

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 W 121/15
    Dem ist die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland nunmehr in vollem Umfang gefolgt (z. B. BGH Beschluss vom 10. Oktober 2013, IX ZB 87/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. November 2014, 3 W 208/13; Beschluss vom 1. September 2015, 3 W 95/15; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2015 - 3 W 95/15
    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 W 121/15
    Dem ist die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland nunmehr in vollem Umfang gefolgt (z. B. BGH Beschluss vom 10. Oktober 2013, IX ZB 87/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. November 2014, 3 W 208/13; Beschluss vom 1. September 2015, 3 W 95/15; jeweils zitiert nach Juris).
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