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   OLG Naumburg, 07.07.2016 - 41 U 7/16   

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https://dejure.org/2016,60979
OLG Naumburg, 07.07.2016 - 41 U 7/16 (https://dejure.org/2016,60979)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.07.2016 - 41 U 7/16 (https://dejure.org/2016,60979)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 41 U 7/16 (https://dejure.org/2016,60979)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen anwaltlichen Stichentscheid in der Rechtsschutzversicherung; Voraussetzungen der Bindungswirkung eines Stichentscheides

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Rechtsschutzversicherung - verbindlicher Stichentscheid

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 125; ARB 08 § 5; ARB 08 § 18
    Anforderungen an einen bindenden Stichentscheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 18 Abs. 1; ARB § 18 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an einen anwaltlichen Stichentscheid in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 882
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2016 - 41 U 7/16
    So ist anerkannt, dass die Verjährung erst mit der Kenntnis des Klägers beginnt, dass er auf andere Weise keinen Ersatz verlangen kann oder in dem Zeitpunkt, in dem der Kläger im Prozesswege oder auf andere Weise sich hinreichende Klarheit verschaffen konnte, ob und in welcher Höhe ein anderweitiger Ersatzanspruch gegen einen Dritten zusteht (vgl. BGHZ 121, 65, 71).
  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 20 U 93/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Deckungsschutz aus einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2016 - 41 U 7/16
    Die Stellungnahme muss, entgegen der Auffassung des Landgerichts, nicht als Stichentscheid benannt werden, da die ARB hierzu keine Vorgaben enthält (OLG Hamm VersR 2005, 1280).
  • BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88

    Anforderungen an Stichentscheid

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2016 - 41 U 7/16
    Hierbei obliegt es dem befassten Rechtsanwalt, eine hinreichende Aussicht auf Erfolg sowie die Frage einer möglichen Mutwilligkeit der Interessenwahrung von objektiver, möglichst neutraler Warte aus, ähnlich einem Schiedsgutachter (BGH VersR 1990, 414) zu beurteilen.
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2016 - 41 U 7/16
    Derartiges Vorbringen, das in prozessualer Hinsicht auf die Einführung eines neuen Streitgegenstandes und damit auf eine alternative, hier allerdings mangels Angabe einer Prüfungsreihenfolge ohnehin unzulässige (vgl. BGHZ 189, 56 ff.) Klagehäufung hinausliefe, ist der Klägerin vom Senat nicht nachgelassen worden und kann deshalb für eine Entscheidung keine Berücksichtigung mehr finden.
  • OLG Hamm, 14.10.2011 - 20 U 92/10

    Bindungswirkung des Stichentscheids des Rechtsanwalts in der

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2016 - 41 U 7/16
    Vielmehr ist er gehalten, alle Ablehnungsgründe bereits in seiner Ablehnungsentscheidung anzuführen (OLG Hamm, Urteil v. 14. Oktober 2011, Az.: 20 U 92/10, zitiert nach juris, Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 121/12

    Notarhaftung: Abweichen von der Regelfrist von zwei Wochen zwischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2016 - 41 U 7/16
    Mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigen vom 9. Februar 2015 (Anlage K 1) wandte sich die Klägerin erneut an die Beklagte und bat diesmal um die Erteilung einer Deckungszusage für ein Vorgehen gegen den Notar Dr. B. , da dieser die zweiwöchige Frist nach § 17 (2a) Nr. 2 BeurkG nicht eingehalten habe und nach Maßgabe eines Urteils des BGH vom 7. Februar 2013, Az.:III ZR 121/12, deshalb ihr gegenüber schadensersatzpflichtig sei.
  • LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 S 2/23

    Geltendmachung vin Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem

    Er kann dann keine weiteren Ablehnungsgründe mehr nachschieben (OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.11.2023 - 12 U 81/23, juris Rn. 44; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2019 - 7 U 8/18, juris Rn. 66; OLG Naumburg, Urteil vom 07.07.2016 - 41 U 7/16, juris Rn. 42, 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2017 - I-4 U 40/16, juris Rn. 100).

    Auf Einwände, die die Beklagte in ihrer Ablehnungsentscheidung nicht angeführt hat, kann sie sich nicht mehr berufen, wenn der Versicherungsnehmer - wie hier - einen Stichentscheid vorlegt, der in hinreichender Tiefe auf die von der Beklagten erhobenen Einwände eingeht und deshalb Bindungswirkung entfaltet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.11.2023 - 12 U 81/23, juris Rn. 63; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2019 - 7 U 8/18, juris Rn. 66; OLG Naumburg, Urteil vom 07.07.2016 - 41 U 7/16, juris Rn. 42, 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2017 - I-4 U 40/16, juris Rn. 100).

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2023 - 12 U 81/23

    Diesel-Abgasskandal: Bindungswirkung eines Stichentscheids hinsichtlich der

    Er kann dann keine weiteren Ablehnungsgründe mehr nachschieben (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2019 - 7 U 8/18, juris Rn. 66; OLG Naumburg, Urteil vom 07.07.2016 - 41 U 7/16, juris Rn. 42, 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2017 - I-4 U 40/16, juris Rn. 100).

    Auf Einwände, die die Beklagte in ihrer Ablehnungsentscheidung nicht angeführt hat, kann sie sich nicht mehr berufen, wenn der Versicherungsnehmer - wie hier - einen Stichentscheid vorlegt, der in hinreichender Tiefe auf die von der Beklagten erhobenen Einwände eingeht und deshalb Bindungswirkung entfaltet (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2019 - 7 U 8/18, juris Rn. 66; OLG Naumburg, Urteil vom 07.07.2016 - 41 U 7/16, juris Rn. 42, 47; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2017 - I-4 U 40/16, juris Rn. 100).

  • OLG Frankfurt, 20.03.2019 - 7 U 8/18

    Die Anforderungen an einem Stichentscheid. Treuwidriges Berufen auf fehlende

    Ansonsten stünde es dem Versicherer in unzulässiger Weise offen, eine Klärung seiner Einstandspflicht auf eine spätere Deckungsklage zu verlagern, wodurch der Stichentscheid seiner Bedeutung, eine schnelle und eindeutige Klärung des umstrittenen Deckungsschutzes herbeizuführen, beraubt würde (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.07.2016 - 41 U 7/16 - zit. n. Juris).
  • OLG Hamm, 12.05.2021 - 20 U 36/21

    Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Deckungszusage

    Er kann dann keine weiteren Ablehnungsgründe mehr nachschieben (s. Senatsurteil vom 14. Oktober 2011 - 20 U 92/10, VersR 2012, 563; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2019 - 4 U 111/17, VersR 2019, 1550, 1553; OLG Naumburg, Urteil vom 7. Juli 2016 - 41 U 7/16, VersR 2017, 882).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21

    Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei

    Hierdurch würde der Stichentscheid jedoch seiner vorgesehenen Bedeutung beraubt, nämlich eine schnelle und eindeutige Klärung des umstrittenen Deckungsschutzes herbeizuführen (OLG Naumburg Urt. v. 7.7.2016 - 41 U 7/16, BeckRS 2016, 120854; BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 139/01, r+s 2003, 363: "rasche Klärung"; vgl. auch zu § 128 VVG in Umsetzung der RL 87/334/EWG vom 22.6.1987 und der nachfolgenden RL 2009/138/EG vom 25.11.2009 (Solvabilität-II-RL) aaO in Erwägungsgrund 83 Satz 1 zu Art. 203 f. Solvabilität-II-RL: "Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen in Bezug auf die Rechtsschutzversicherung sollten so fair und rasch wie möglich beigelegt werden").
  • OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 49/21
    Sie muss in der Absicht abgegeben werden, eine abschließende Reaktion auf die Versagung des Rechtsschutzes darzustellen und so ausreichend begründet sein, dass sie hinreichend erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art die Meinung des Versicherers nach Ansicht des Rechtsanwalts unrichtig ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.01.1990 - IV ZR 214/88 -, zit. nach juris, Rn. 6; OLG Naumburg VersR 2017, 882, 883; OLG Köln r+s 2001, 290, 291).
  • LG Traunstein, 25.08.2022 - 1 O 495/22

    Stichentscheid, Prozeßbevollmächtigter, Allgemeine

    Dementsprechend ist der Stichentscheid bindend, wenn er von der Sach- und Rechtslage nicht offenbar erheblich abweicht, wenn in dessen Ausführungen den Ablehnungsgründen ausreichend entgegengetreten wurde; der Versicherer muss dann Rechtsschutz gewähren und kann keine weiteren Ablehnungsgründe mehr nachschieben (OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2021, 20 U 36/21; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2019, 4 U 111/17; OLG Naumburg, Urteil vom 07.07.2016, 41 U 7/16).
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