Rechtsprechung
OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 253 Abs 1 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 276 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB
Haftung des Fahrlehrers bei Verwendung eines ungeeigneten Ausbildungsmotorrads - RA Kotz
Unfall im Rahmen der Fahrschulausbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ansprüche eines Motorradfahrschülers gegen den Fahrlehrer wegen eines Sturzes
Verfahrensgang
- LG Halle, 06.05.2022 - 5 O 424/19
- OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22
- OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 K 61/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 457
- NZV 2023, 278
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.01.1981 - VI ZR 180/79
Anrechnung der Versicherungsleistung auf einen Haftpflichtanspruch in der …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22
Ungeachtet dessen setzte eine Anrechnung der vom Kläger empfangenen Unfallversicherungsleistung auf seine Schadensersatzansprüche voraus, dass der Beklagte als Versicherungsnehmer der Unfallversicherung spätestens im Zeitpunkt der Auszahlung der Versicherungsleistung eine Anrechnungserklärung abgab oder sich eine solche zumindest vorbehielt (vgl. BGHZ 80, 8 ). - OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14
Fahrschulvertrag; Motorradunterricht; Dokumentation
Auszug aus OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22
Im Rahmen der ihm obliegenden Ausbildung hatte er als Fahrlehrer nämlich dafür Sorge zu tragen, dass dem Kläger keine Aufgaben gestellt wurden, die er nicht oder nicht bewältigen konnte, weil sie seinem Ausbildungsstand oder seinen Fähigkeiten nicht entsprachen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2017, 16 ; KGR Berlin 2007, 223; OLGR Hamm 2005, 465). - KG, 04.09.2006 - 12 U 224/04
Haftung des Fahrlehrers: Sturz eines Motorradfahrschülers bei einer Übungsfahrt …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22
Im Rahmen der ihm obliegenden Ausbildung hatte er als Fahrlehrer nämlich dafür Sorge zu tragen, dass dem Kläger keine Aufgaben gestellt wurden, die er nicht oder nicht bewältigen konnte, weil sie seinem Ausbildungsstand oder seinen Fähigkeiten nicht entsprachen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2017, 16 ; KGR Berlin 2007, 223; OLGR Hamm 2005, 465).
- OLG Hamm, 05.04.2005 - 9 U 41/03
Ausbildung, Bremsübungen, Motorrad, Fahrschule, Sturzgefahr
Auszug aus OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22
Im Rahmen der ihm obliegenden Ausbildung hatte er als Fahrlehrer nämlich dafür Sorge zu tragen, dass dem Kläger keine Aufgaben gestellt wurden, die er nicht oder nicht bewältigen konnte, weil sie seinem Ausbildungsstand oder seinen Fähigkeiten nicht entsprachen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2017, 16 ; KGR Berlin 2007, 223; OLGR Hamm 2005, 465). - BGH, 23.07.2019 - VI ZR 337/18
Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls; Zulässiges Bestreiten mit …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22
Der F. Versicherung VaG als der dem Beklagten beigetretene Haftpflichtversicherer ist streitgenössischer Nebenintervenient im Sinne von § 69 ZPO (vgl. BGH MDR 2019, 1188 ; BGH MDR 2012, 181 ;… Zöller/Althammer, ZPO , 34. Aufl., § 69 Rn 2). - BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89
Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden
Auszug aus OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22
Dies folgt aus der Natur und Zweckbestimmung der Versicherungsleistung (vgl. insoweit BGH NJW 1990, 1360 ). - BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16
Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22
Mehr als sechs Jahre nach dem Unfall vom 29.08.2016 mag zwar der Eintritt weiterer hierauf zurückzuführender Schäden kaum noch zu erwarten sein; mit Blick darauf, dass der Unfall den Kläger am deliktsrechtlich von § 823 Abs. 1 BGB geschützten absoluten Rechtsgut der Gesundheit getroffen hat, gibt es jedoch keinen Grund, die Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten für weitere künftige Schäden von der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts abhängig zu machen, zumal der Anspruch auf Ersatz entsprechender Schäden erst dann entsteht, wenn tatsächlich neue Schäden zu verzeichnen sind (vgl. BGHZ 216, 149 = NJW 2018, 1242 [Rn 49];… Stein/Jonas/Roth, ZPO , 23. Aufl., § 256 Rn 54 f.;… Musielak/Voit/Foerste, ZPO , 19. Aufl., § 256 Rn 29). - BGH, 29.11.2011 - VI ZR 201/10
Kfz-Haftpflichtversicherer als Streitgenosse bzw. Streithelfer beim Verdacht der …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22
Der F. Versicherung VaG als der dem Beklagten beigetretene Haftpflichtversicherer ist streitgenössischer Nebenintervenient im Sinne von § 69 ZPO (vgl. BGH MDR 2019, 1188 ; BGH MDR 2012, 181 ;… Zöller/Althammer, ZPO , 34. Aufl., § 69 Rn 2). - LG Halle, 06.05.2022 - 5 O 424/19
Fahrlässiges Zurverfügungstellen eines für Fahrschüler ungeeigneten Kraftrads
Auszug aus OLG Naumburg, 07.10.2022 - 8 U 61/22
Auf die Berufung des Beklagten und des Nebenintervenienten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 06.05.2022 verkündete Grund- und Teilurteil des Landgerichts Halle (Az. 5 O 424/19) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.