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   OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16   

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https://dejure.org/2016,63515
OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16 (https://dejure.org/2016,63515)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.12.2016 - 5 U 114/16 (https://dejure.org/2016,63515)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 5 U 114/16 (https://dejure.org/2016,63515)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann entspricht eine einseitige Preisbestimmung "billigem Ermessen"?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 530/12

    Gehörsverletzung durch Überraschungsentscheidung entgegen eines erteilten

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
    Auf diese Weise hätte es der Beklagten Gelegenheit geben müssen, ihr Vorbringen zu den durch das Landgericht für entscheidend angesehenen Punkten zu ergänzen und ggf. weiteren Beweis anzutreten (BGH, Urteil vom 2. Februar 1993, Az.: XI ZR 58/92, Rn. 28, BGH, Beschluss vom 29. April 2014, Az.: VI ZR 530/12, Rn. 4, jeweils m. w. Nachw.).

    Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (BGH, Beschluss vom 29. April 2014, a.a.O., Rn. 5, m. w. Nachw.).

  • BGH, 02.02.1993 - XI ZR 58/92

    Hinweispflicht im Anwaltsprozeß

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
    Auf diese Weise hätte es der Beklagten Gelegenheit geben müssen, ihr Vorbringen zu den durch das Landgericht für entscheidend angesehenen Punkten zu ergänzen und ggf. weiteren Beweis anzutreten (BGH, Urteil vom 2. Februar 1993, Az.: XI ZR 58/92, Rn. 28, BGH, Beschluss vom 29. April 2014, Az.: VI ZR 530/12, Rn. 4, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 138/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
    Ob die seitens der Beklagten getroffene Preisbestimmung der Billigkeit entspricht und damit für die Klägerin verbindlich ist (§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB), wird durch eine Abwägung der typischen Interessen der Vertragsparteien wie auch der übrigen Vertragspartner der Beklagten und eine umfassende Würdigung des Vertragszwecks bestimmt (BGH, Urteil vom 20. Mai 2015, Az.: VIII ZR 138/14 m. w. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2016 - 5 U 13/15

    Private Unfallversicherung für fremde Rechnung: Adressat der Hinweise auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
    Wie der Senat bereits in seinem am 22. April 2015 verkündeten Urteil, Gesch.-Nr.: 5 U 13/15 (Hs), mit Bindungswirkung für die Parteien entschieden hat, ist die Klage, mit der die Klägerin letztlich die Feststellung erstrebt, dass die ihr gegenüber seitens der Beklagten für das Jahr - getroffene Bestimmung der Höhe der Kosten der Abfallentsorgung nicht der Billigkeit entspricht, zulässig.
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2017 - 5 U 13/16

    Haftung des Versicherungsnehmers wegen Mitwirkung an Täuschungshandlungen beim

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
    Wie der Senat in seinem am 22. April 2015 verkündeten Urteil, Gesch.-Nr.: 5 U 13/16 (Hs), bereits entschieden hat, ist zunächst Beweis über die zwischen den Parteien streitigen Grundlagen der Kalkulation zu erheben.
  • BGH, 21.06.2017 - VII ZR 318/16

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Der Senat weist darauf hin, dass die Auffassung des Berufungsgerichts im Urteil vom 22. April 2015 (5 U 13/15 Hs) und im angefochtenen Urteil vom 7. Dezember 2016 (5 U 114/16) hinsichtlich des Bestehens eines durch schlüssiges Handeln zustande gekommenen Entsorgungsvertrages zwischen den Parteien keine Bindungswirkung analog § 563 Abs. 2 ZPO entfaltet, weil es sich insoweit nicht um diese Entscheidungen tragende Erwägungen handelt.
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