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   OLG Naumburg, 07.12.2017 - 3 W 15/17   

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https://dejure.org/2017,54429
OLG Naumburg, 07.12.2017 - 3 W 15/17 (https://dejure.org/2017,54429)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.12.2017 - 3 W 15/17 (https://dejure.org/2017,54429)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 3 W 15/17 (https://dejure.org/2017,54429)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert der Geltendmachung von Nutzungsentschädigung innerhalb einer Miteigentümergemeinschaft an einem Hausgrundstück

  • rechtsportal.de

    ZPO § 9 ; GKG § 48 ; BGB § 745 Abs. 2
    Streitwert der Geltendmachung von Nutzungsentschädigung innerhalb einer Miteigentümergemeinschaft an einem Hausgrundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert für Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Miteigentümergemeinschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1106
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 21.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert des Anspruchs des geschiedenen Ehegatten auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2017 - 3 W 15/17
    Soweit der Senat als Familiensenat (OLG Naumburg, Beschluss vom 02.09.2014 - 3 UF 229/13 -, juris) und ihm folgend auch andere Oberlandesgerichte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.03.2017 - 1 UF 106/16 -, juris) im Falle eines auf § 745 Abs. 2 BGB gestützten Anspruchs auf Nutzungsentschädigung bei geschiedenen Ehegatten lediglich auf den einfachen Jahreswert abstellt, beruht dies darauf, dass es sich dann um eine Familiensache gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 FamFG handelt.
  • OLG Naumburg, 03.09.2014 - 3 UF 229/13

    Familienverfahren: Verfahrenswert bei Anspruch auf Nutzungsentschädigung für eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2017 - 3 W 15/17
    Soweit der Senat als Familiensenat (OLG Naumburg, Beschluss vom 02.09.2014 - 3 UF 229/13 -, juris) und ihm folgend auch andere Oberlandesgerichte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.03.2017 - 1 UF 106/16 -, juris) im Falle eines auf § 745 Abs. 2 BGB gestützten Anspruchs auf Nutzungsentschädigung bei geschiedenen Ehegatten lediglich auf den einfachen Jahreswert abstellt, beruht dies darauf, dass es sich dann um eine Familiensache gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 FamFG handelt.
  • OLG Hamburg, 12.04.2016 - 8 W 62/15

    Wohnraummiete: Streitwert eines Antrags auf Zahlung künftiger

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2017 - 3 W 15/17
    Nach ganz herrschender Meinung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011 - 10 W 79/10 -, juris m.w.N., Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 8 W 62/15 -, juris) bemisst sich der Streitwert in solchen Fällen nach §§ 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nur nach dem Jahreswert der monatlichen Beträge.
  • OLG Frankfurt, 07.05.2013 - 6 UF 373/11

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Überlassung der Alleinnutzung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2017 - 3 W 15/17
    Der Wert für den Klageantrag zu 1. auf Zahlung laufender Nutzungsentschädigung ist gemäß §§ 48 GKG, 9 ZPO mit dem 3 ½ fachen Jahreswert zu bemessen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.05.2013 - 6 UF 373/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 10 W 79/10

    Streitwert einer Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach Beendigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2017 - 3 W 15/17
    Nach ganz herrschender Meinung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011 - 10 W 79/10 -, juris m.w.N., Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 8 W 62/15 -, juris) bemisst sich der Streitwert in solchen Fällen nach §§ 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nur nach dem Jahreswert der monatlichen Beträge.
  • OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 15 UF 15/20

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung einer

    Eine solche Privilegierung hätte vielmehr zur Folge, dass trotz des fehlenden unterhaltsrechtlichen Bezuges der Streit um Nutzungsentschädigungsansprüche zwischen geschiedenen Ehegatten kostenrechtlich anders behandelt würde als der in wirtschaftlicher Hinsicht und nach seinen rechtlichen Grundlagen vergleichbare Streit zwischen Miteigentümern, die zuvor nicht miteinander verheiratet waren (hierzu OLG Naumburg, B. v. 07.12.2017 - 3 W 15/17 = BeckRS 2017, 140976).
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