Rechtsprechung
OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die bereits abgeschlossene und erledigte Vorführung; Zuständigkeit für Beschlüsseüber die Vorführung und ihre Durchführung; Vorführung als Freiheitsbeschränkung oder als Freiheitsentziehung; Beachtung des Gesetzesvorbehalts ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Vorführung i.S.d. § 380 ZPO und zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen diese bei Geltendmachung eines Grundrechtseingriffes gegen durch den Beschwerdeführer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 12.01.2004 - 23 O 393/01
- OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81
Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
Zwar findet ein Eingriff in die Bewegungsfreiheit des Betroffenen statt, indes nur über einen kurzfristigen Zeitraum (BGHZ 82, 261, 263).Der Betreffende wird beispielsweise vor dem Gerichtstermin zuhause abgeholt und sodann zum Gerichtsort verbracht.Eine Freiheitsentziehung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die körperliche Bewegungsfreiheit auf einen eng umgrenzten Raum beschränkt (BVerwGE 62, 325, 327; BGHZ 82, 261, 266 f.), in jede Richtung aufgehoben (BVerfGE 94, 166, 198) und ein Festhalten über eine mehr als kurzfristige Zeit gegeben ist; insbesondere in allen Fällen der Haft (BVerfGE 58, 208, 220 f.).
- OLG Zweibrücken, 28.12.1995 - 7 W 49/95
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
Einer Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Zeugen bedarf es nicht, da diese als Auslagen gemäß § 11 ZuSEG zu Lasten der nach dem Urteil kostenpflichtigen Partei gehen (OLG Zweibrücken, MDR 1996, 533; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 60; OLG Frankfurt, MDR 1984, 322;… Zöller, ZPO-Kommentar, 24. Auflage, § 380 ZPO, Rn. 10). - BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
Eine Freiheitsentziehung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die körperliche Bewegungsfreiheit auf einen eng umgrenzten Raum beschränkt (BVerwGE 62, 325, 327; BGHZ 82, 261, 266 f.), in jede Richtung aufgehoben (BVerfGE 94, 166, 198) und ein Festhalten über eine mehr als kurzfristige Zeit gegeben ist; insbesondere in allen Fällen der Haft (BVerfGE 58, 208, 220 f.).
- BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67
Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
Eine nachträgliche richterliche Entscheidung lässt Art. 104 GG nur zu, wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck andernfalls nicht zu erreichen wäre (BVerfGE 22, 311, 317). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
In Fällen, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann, ist jedenfalls bei einem Grundrechtseingriff grundsätzlich von einem Rechtsschutzinteresse auszugehen (BVerfG, NJW 1999, 3773; NJW 1997, 2163). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
Selbst wenn ein entsprechendes Gesetz einen Richtervorbehalt nicht enthält, wird dieses durch Art. 104 Abs. 2 GG dahin ergänzt, dass die betreffende Maßnahme auch der richterlichen Entscheidung bedarf (BVerfGE 51, 97, 114). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
Eine Freiheitsentziehung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die körperliche Bewegungsfreiheit auf einen eng umgrenzten Raum beschränkt (BVerwGE 62, 325, 327; BGHZ 82, 261, 266 f.), in jede Richtung aufgehoben (BVerfGE 94, 166, 198) und ein Festhalten über eine mehr als kurzfristige Zeit gegeben ist; insbesondere in allen Fällen der Haft (BVerfGE 58, 208, 220 f.). - OLG Hamm, 15.11.1979 - 2 W 13/78
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, die außergerichtlichen Kosten des Zeugen fielen in analoger Anwendung von § 467 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG der Staatskasse zur Last (OLG Bamberg, MDR 1982, 585; OLG Hamm, MDR 1980, 322; OLG Koblenz, NJW 1967, 1240), folgt der Senat dem nicht. - BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
Eine Freiheitsentziehung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die körperliche Bewegungsfreiheit auf einen eng umgrenzten Raum beschränkt (BVerwGE 62, 325, 327; BGHZ 82, 261, 266 f.), in jede Richtung aufgehoben (BVerfGE 94, 166, 198) und ein Festhalten über eine mehr als kurzfristige Zeit gegeben ist; insbesondere in allen Fällen der Haft (BVerfGE 58, 208, 220 f.). - BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04
In Fällen, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann, ist jedenfalls bei einem Grundrechtseingriff grundsätzlich von einem Rechtsschutzinteresse auszugehen (BVerfG, NJW 1999, 3773; NJW 1997, 2163). - OLG Bamberg, 02.11.1981 - 7 WF 66/81
- OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84
- AG Fulda, 09.06.2023 - 91 IN 162/18
Zuständigkeit des Rechtspflegers für Vorführungen
Der Betreffende wird beispielsweise vor dem Gerichtstermin zuhause abgeholt und sodann zum Gerichtsort verbracht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2004 - 4 W 6/04 -, Rn. 14, juris unter Verweis auf BGH a.a.O.).