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   OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18   

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OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18 (https://dejure.org/2018,51599)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.08.2018 - 5 U 65/18 (https://dejure.org/2018,51599)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. August 2018 - 5 U 65/18 (https://dejure.org/2018,51599)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.01.2015 - IX ZR 203/12

    Insolvenzanfechtungsprozess: Tatrichterliche Feststellung der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18
    Der Benachteiligungsvorsatz ist (auch bei kongruenten Deckungen) gegeben, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung (§ 140 InsO) die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge - sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Zieles - erkannt und gebilligt hat (BGH, Urteil vom 8. Januar 2015, IX ZR 203/12, Rn. 12, juris).

    Da für den anderen Teil die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners vermutet wird, wenn er wusste, dass dessen Zahlungsunfähigkeit drohte, können für den Vorsatz des Schuldners selbst keine strengeren Anforderungen gelten (BGH, Urteil vom 8. Januar 2015, IX ZR 203/12, Rn. 12, juris).

    Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 InsO ist die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 S. 2 InsO) die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet (BGH, Urteil vom 8. Januar 2015, IX ZR 203/12, Rn. 14, juris).

    Haben in dem fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, ist regelmäßig von Zahlungseinstellung auszugehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2015, IX ZR 203/12, Rn. 15, juris).

    Sind derartige Indizien vorhanden, bedarf es nicht einer darüber hinausgehenden Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder gar einer Unterdeckung von mindestens 10 v. H. (BGH, Urteil vom 8. Januar 2015, IX ZR 203/12, Rn. 16, juris).

  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94

    Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18
    In diesen Fällen handelte der Schuldner ausnahmsweise nicht mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er aufgrund konkreter Umstände, etwa der sicheren Aussicht, demnächst Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können, mit einer baldigen Überwindung der Krise rechnen kann (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1995, II ZR 277/94, Rn. 10, juris).
  • BGH, 21.01.2016 - IX ZR 32/14

    Insolvenzanfechtung von Druckzahlungen an das Finanzamt

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18
    Infolge des bewirkten Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 129 Abs. 1 InsO bewirkt (BGH, Urteil vom 21. Januar 2016, IX ZR 32/14, Rn. 7, juris).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 85/07

    Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18
    Droht die Zahlungsunfähigkeit, bedarf es konkreter Umstände, die nahe legen, dass die Krise noch abgewendet werden kann (BGH, Urteil vom 5. März 2009, IX ZR 85/07, Rn. 10).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 174/15

    Insolvenzanfechtung einer kongruenten Leistungen: Indizien für eine erkennbare

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18
    Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urteil vom 9. Juni 2016, IX ZR 174/15, Rn. 17, juris).
  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18
    Aus Rechtsgründen genügt es, wenn die Zahlungseinstellung aufgrund der Nichtbezahlung nur einer - nicht unwesentlichen - Forderung gegenüber einer einzigen Person erkennbar wird (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012, IX ZR 3/12, Rn. 21, juris).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18
    Dass er in dem hier interessierenden Zeitraum zu irgendeinem Zeitpunkt überzeugt war, in absehbarer Zeit alle seine Gläubiger, welche Forderungen ernsthaft einforderten, befriedigen zu können (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007, IX ZR 93/06, Rn. 29, juris), ist auszuschließen.
  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 49/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18
    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (BGH, Urteil vom 7. November 2013, IX ZR 49/13, Rn. 8, juris).
  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.08.2018 - 5 U 65/18
    Eigene Erklärungen des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können, deuten auf eine Zahlungseinstellung hin, auch wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind (BGH, Urteil vom 1. Juli 2010, IX ZR 70/08, Rn. 10, juris).
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