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   OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02   

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https://dejure.org/2003,5307
OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02 (https://dejure.org/2003,5307)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.01.2003 - 2 U 42/02 (https://dejure.org/2003,5307)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 2 U 42/02 (https://dejure.org/2003,5307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags über die Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells ; Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage ; Unwirksamkeit einer Unterwerfungserklärung ; Nichtigkeit einer Vollmacht wegen Verstosses gegen ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 139; ; BGB §§ 145 ff.; ; BGB § 151; ; BGB § 170; ; BGB §§ 171 ff; ; BGB § 171 Abs. 2; ; BGB § 172; ; BGB § 173; ; BGB § 242; ; BGB § 780; ; BGB § 873; ; ZPO §§ 78 ff.; ; ZPO § 87; ; ZPO § 89; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 767; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; RBerG § 1; ; RBerG § 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang des Vertrauensschutzes nach § 172 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung: Kein Gutglaubensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 134, 139, 170, 171, 172, 173 BGB; §§ 78, 87, 89, 767, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO; Art. 1 §§ 1, 5 Nr. 2 RBerG
    Treuhandvertrag - Immobilienerwerb - Vollstreckungsunterwerfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 373
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • RG, 22.02.1935 - V B 2/35

    Ist die von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte Unterwerfung unter die

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    (aa) Die Unterwerfungserklärung stellt eine ausschließlich prozessuale Erklärung dar, die lediglich nach prozessrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist (RGZ 146, 308, 312 f.; BGH NJW 1985, 2423; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 794 Rdn 29 m.w.N.).

    Vorschriften des BGB finden auf die prozessrechtliche Unterwerfungserklärung keine Anwendung (vgl. RGZ 146, 308, 313; BGH NJW 1996, 2792).

    Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung durch einen vollmachtlosen Vertreter erlangt daher erst mit der Genehmigung des Vertretenen volle Wirksamkeit gegen den Schuldner (RGZ 146, 308, 313; Zöller-Stöber a.a.O. Rdn. 29 a).

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    Die in einem Großprojekt regelmäßig bereits eingetretenen tatsächlichen Festlegungen durch die Gesamtkonzeption des Objekts sowie durch vorausgegangene Verhandlungen und Vertragsschlüsse zwischen Dritten, etwa des Bauträgers mit den finanzierenden Banken, schließen dabei den Auftrag zur Rechtsbesorgung nicht aus (vgl. BGH NJW 2002, 66, 67).

    bb) Nach der Zielsetzung des Rechtsberatungsgesetzes nichtig ist zugleich die zur Ausführung des nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrags erteilte umfassende Vollmacht (s. BGH NJW 2002, 66, 67).

    Mit dieser Zweckrichtung wäre es unvereinbar, den unbefugten Rechtsberater gleichwohl rechtlich - bei Wirksamkeit der Ausführungsvollmacht - in den Stand zu setzen, seine gesetzlich missbilligte Tätigkeit zu Ende zu führen, indem er Rechtsgeschäfte zu Lasten des Geschützten abschließt, und den Rechtsuchenden allein auf Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsberater zu verweisen (vgl. BGH NJW 2002, 66, 67 m.w.N.).

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 25/94

    Bedeutung einer salvatorischen Klausel in einem Praxis-Übertragungsvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    (b) Durch eine salvatorische Klausel, nach der die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt und die Parteien verpflichtet sind, die ungültige Bestimmung durch eine dieser wirtschaftlich soweit wie möglich entsprechenden gültigen Regelung zu ersetzen, kann § 139 BGB zulässig abbedungen werden (BGH NJW 1996, 773, 774 m.w.N.), ohne dass indes in allen Fällen ausgeschlossen ist, dass die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung weitere Vertragsbestimmungen oder den gesamten Vertrag erfasst (BGH NJW 1996, 773, 774).

    Die salvatorische Klausel verkehrt lediglich die Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil (BGH NJW 1996, 773, 774 m.w.N.).

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    Eine Prozesshandlung, die ohne wirksame Prozessvollmacht vorgenommen und auch nicht wirksam genehmigt wird, ist unwirksam (BGH NJW 2001, 2095, 2096).
  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    (1) In der Übernahme der persönlichen Haftung durch den Eigentümer oder einen Dritten für einen Geldbetrag in Höhe der Grundschuld liegt ein Schuldversprechen im Sinne des § 780 BGB (BGHZ 98, 256, 259; BGH NJW 1992, 971, 972; Palandt-Sprau, a.a.O., § 781 Rdn. 9; Palandt-Bassenge, a.a.O., § 1191, Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1985 - V ZR 244/83

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines notariellen Kaufvertrages für eine darin

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    (aa) Die Unterwerfungserklärung stellt eine ausschließlich prozessuale Erklärung dar, die lediglich nach prozessrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist (RGZ 146, 308, 312 f.; BGH NJW 1985, 2423; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 794 Rdn 29 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97

    Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    Wenn der Vertragspartner bei Verträgen mit dem Vollmacht- und Auftraggeber, die von dem Rechtsbesorger vermittelt werden, in einer Weise mit diesem zusammenarbeitet, dass seine Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss, kann er sich auf die Rechtsscheinhaftung nicht berufen (vgl. u.a. BGH WM 1998, 923, 924 f.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (s. BGH NJW 2003, 65, 67 f. m. w. N.).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 260/88

    Fortsetzung der Vollstreckung bei Genehmigung einer befreienden Schuldübernahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    a) Die Vollstreckungsgegenklage unterliegt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) der Abweisung, wenn die titulierte Verbindlichkeit zwar nicht besteht, der Schuldner aber schuldrechtlich zur (Wieder-)Herstellung verpflichtet ist (BGHZ 110, 319, 322; Schmidt in: MünchKomm, ZPO, 2. Auflage, § 767 Rdn. 72).
  • BGH, 18.10.1990 - IX ZR 258/89

    Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit der Wiedergabe von Erklärungen in

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2003 - 2 U 42/02
    (3) Übernimmt ein Schuldner bei der Bestellung einer Eigentümergrundschuld auf seinem Grundstück die persönliche Haftung für den Grundschuldbetrag und tritt er die Eigentümergrundschuld alsbald an den Gläubiger der durch die Grundschuld gesicherten Forderung ab, so liegt darin regelmäßig das Angebot an den Gläubiger zur Begründung einer selbständigen persönlichen Verpflichtung (§ 780 BGB) des Schuldners gegenüber dem Gläubiger in Höhe des Grundschuldbetrages (BGH NJW 1991, 228 f. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.03.1990 - 3 U 350/89

    Ausgleich des Darlehenskontos als Tilgung; Umbuchung der Schuld vom

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag

  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines

  • BGH, 10.12.1991 - XI ZR 48/91

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung ohne Eintragung einer Grundschuld

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 172/00

    Rechtsberatung unter Ehegatten

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

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