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   OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul)   

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https://dejure.org/2005,9926
OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul) (https://dejure.org/2005,9926)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul) (https://dejure.org/2005,9926)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. März 2005 - 1 W 4/05 (Baul) (https://dejure.org/2005,9926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung des Anwaltszwanges für Verfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten; Pflicht zur Beiziehung eines Rechtsanwaltes für die Beteiligten, die Anträge in der Hauptsache stellen möchten; Anwaltszwang bei einem Antrag, die aufschiebende Wirkung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1; ; BauGB § ... 116; ; BauGB § 222 Abs. 3 S. 2; ; BauGB § 224 S. 1; ; FStrG § 18; ; FStrG § 18 Abs. 1 S. 1; ; FStrG § 18 Abs. 6a S. 1; ; FStrG § 18 f Abs. 1; ; FStrG § 18 f Abs. 1 Satz 1; ; FStrG § 18 f Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 18 f Abs. 1 Satz 3; ; VwGO § 8O Abs. 5; ; EntG LSA § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Ausnahme vom Anwaltszwang bei Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltszwang in Baulandsachen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 08.11.1985 - 1 W 599/85
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung anzuordnen, betrifft aber nicht die Hauptsache und unterliegt deshalb auch im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang (Anschluss an OLG Koblenz NVwZ 1986, 336).

    Soweit in der Rechtsprechung bisher umstritten war, ob das statthafte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung die sofortige Beschwerde (so OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 L; OLG Jena NVwZ 1998, 771; vgl. auch Kalb in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, Komm. z. BauGB, Loseblattsammlg., Stand Januar 2003, § 224 Rn. 18 f) oder die einfache Beschwerde (so OLG Stuttgart, NVwZ 1983, 633 und NVwZ 1989, 693) ist, dürfte sich dieser Streit auf Grund der ZPO-Reform zum 01.01.2002 erledigt haben, durch die die einfache Beschwerde entfallen ist.

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung anzuordnen, betrifft aber nicht die Hauptsache und unterliegt deshalb nicht dem Anwaltszwang (so auch OLG Koblenz, NVwZ 1986, 336).

  • OLG Stuttgart, 06.03.1989 - 10 W (Baul) 23/88

    Anfechtung eines Beschlusses über eine vorzeitige Besitzeinweisung; Antrag auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Soweit in der Rechtsprechung bisher umstritten war, ob das statthafte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung die sofortige Beschwerde (so OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 L; OLG Jena NVwZ 1998, 771; vgl. auch Kalb in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, Komm. z. BauGB, Loseblattsammlg., Stand Januar 2003, § 224 Rn. 18 f) oder die einfache Beschwerde (so OLG Stuttgart, NVwZ 1983, 633 und NVwZ 1989, 693) ist, dürfte sich dieser Streit auf Grund der ZPO-Reform zum 01.01.2002 erledigt haben, durch die die einfache Beschwerde entfallen ist.
  • OLG Jena, 22.08.1997 - Bl W 292/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Soweit in der Rechtsprechung bisher umstritten war, ob das statthafte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung die sofortige Beschwerde (so OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 L; OLG Jena NVwZ 1998, 771; vgl. auch Kalb in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, Komm. z. BauGB, Loseblattsammlg., Stand Januar 2003, § 224 Rn. 18 f) oder die einfache Beschwerde (so OLG Stuttgart, NVwZ 1983, 633 und NVwZ 1989, 693) ist, dürfte sich dieser Streit auf Grund der ZPO-Reform zum 01.01.2002 erledigt haben, durch die die einfache Beschwerde entfallen ist.
  • VGH Bayern, 09.08.2004 - 22 AS 04.40028

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; vorzeitige Besitzeinweisung; sofortige

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Dies würde dem Beschleunigungszweck des Rechtsinstituts der vorzeitigen Besitzeinweisung zuwiderlaufen (vgl. Bayer. VGH München, Beschluss vom 09.08.2004, 22 AS 04.40028).
  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 134/87

    Zulässigkeit einer Enteignung zugunsten einer privaten Ersatzschule

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Deshalb müssen über das öffentliche Interesse an der Planung hinaus Umstände vorliegen, die ein vorzeitiges Zurücktreten des Eigentümers hinter das Gemeinwohl erforderlich machen (vgl. BGHZ 105, 94, 97 zur teilweise vergleichbaren Rechtslage nach § 87 Abs. 1 BauGB).
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 37.60

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Rechtmäßigkeit einer Enteignung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 149.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • BVerwG, 20.05.1954 - I C 73.53
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • BGH, 28.09.1993 - III ZB 30/93

    Anwaltszwang im gerichtlichen Verfahren vor der Kammer für Baulandsachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Der Anwaltszwang des § 78 Abs. 1 ZPO ist für das Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht durch § 222 Abs. 3 S. 2 BauGB insofern eingeschränkt, als nur diejenigen Beteiligten eines Rechtsanwalts bedürfen, die Anträge in der Hauptsache stellen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1021-1022; VersR 1987, 680).
  • OLG Stuttgart, 20.04.1983 - 10 W (Bau) 38/82
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Soweit in der Rechtsprechung bisher umstritten war, ob das statthafte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung die sofortige Beschwerde (so OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 L; OLG Jena NVwZ 1998, 771; vgl. auch Kalb in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, Komm. z. BauGB, Loseblattsammlg., Stand Januar 2003, § 224 Rn. 18 f) oder die einfache Beschwerde (so OLG Stuttgart, NVwZ 1983, 633 und NVwZ 1989, 693) ist, dürfte sich dieser Streit auf Grund der ZPO-Reform zum 01.01.2002 erledigt haben, durch die die einfache Beschwerde entfallen ist.
  • BGH, 18.12.1986 - III ZB 38/86

    Anwaltszwang im Beschwerdeverfahren über Baulandsachen

  • OLG Bremen, 16.03.2022 - 1 W 3/22

    Vorzeitige Besitzeinweisung durch eine Enteignungsbehörde auf

    Teils liegt dieser Rechtsprechung vielmehr die Geltung des § 9 Abs. 3 VerkPKG zugrunde (siehe BVerwG, Beschluss vom 01.04.1999 - 4 B 26/99, juris Rn. 8, NVwZ-RR 1999, 485; Beschluss vom 30.03.2000 - 4 B 23.00, juris Rn. 5, DVBl. 2000, 1462; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul), juris Rn. 7); teils sind Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung außerhalb des Anwendungsbereichs des FStrG betroffen, bei denen die Zuständigkeit der Kammern für Baulandsachen aus § 217 Abs. 1 BauGB folgt (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.10.2003 - 100 W 1/03 (Baul), juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2002 - 16 W (Baul) 1/02, juris Os., OLGR Hamm 2003, 89; Beschluss vom 19.01.2017 - 16 W (Baul) 1/16, juris Rn. 3, MDR 2017, 269).
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