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   OLG Naumburg, 09.04.2019 - 12 W 20/19   

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https://dejure.org/2019,28632
OLG Naumburg, 09.04.2019 - 12 W 20/19 (https://dejure.org/2019,28632)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.04.2019 - 12 W 20/19 (https://dejure.org/2019,28632)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. April 2019 - 12 W 20/19 (https://dejure.org/2019,28632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • rechtsportal.de

    ZPO § 719 Abs. 1 S. 1; ZPO § 707 Abs. 2 S. 2
    Unzulässige Beschwerde gegen einen Beschluss über die Einstellung der Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.04.2019 - 12 W 20/19
    Dies betrifft nicht nur die Konstellation, in der es um die Überprüfung des Ermessens bei der Bestimmung der Sicherheitsleistung geht, sondern auch Fälle, in denen Fälle greifbarer Gesetzeswidrigkeit vorliegen (OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 W 297/13 -, Rn. 2, juris).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.04.2019 - 12 W 20/19
    Das Rechtsmittel ist auch nicht als außerordentliche Beschwerde zulässig, etwa weil eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorläge (Zöller-Herget, ZPO , a.a.O., § 707 Rn. 22, jeweils m.w.N.; BGH, Beschluss vom 7. März 2002, IX ZB 11/02, juris).
  • KG, 11.01.2008 - 12 W 2/08

    Zwangsvollstreckung: (Un-)Anfechtbarkeit von die Einstellung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.04.2019 - 12 W 20/19
    Danach sind Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (Zöller-Herget, ZPO , 32. Aufl., § 707 , Rn. 22; KG, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 12 W 2/08 -, juris).
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