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   OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07   

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https://dejure.org/2007,14646
OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07 (https://dejure.org/2007,14646)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.07.2007 - 3 UF 134/07 (https://dejure.org/2007,14646)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 3 UF 134/07 (https://dejure.org/2007,14646)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweiser Entzug der elterlichen Sorge wegen Verhinderung des beklagten Elternteils im Zuge der Vertretung; Erforderlichkeit einer Ergänzungspflegschaft

  • Judicialis

    BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § ... 1632 Abs. 1; ; BGB § 1909 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 51 Abs. 1; ; RpflG § 3 Nr. 2 a; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Entzug der elterlichen Sorge wenn ein Elternteil nach § 1693 BGB an der Vertretung gehindert ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 639
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94

    Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07
    Dieser offenkundige Interessenkonflikt schließt bereits von Gesetzes wegen die Vertretungsbefugnis des Antragsgegners aus (BGH NJW 1996, 658).
  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 354/81

    Ausübung des Unterhaltsbestimmungsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07
    Damit könnte er das ihm als Inhaber des alleinigen Sorgerechts grundsätzlich auch allein zustehende Unterhaltsbestimmungsrecht wirksam mit der Folge ausgeübt haben, dass der Anspruch auf Barunterhalt entfiele (BGH NJW 1983, 2198; 1985, 1339).
  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83

    Fortgeltung einer gemeinsamen Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Ehegatten

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07
    Damit könnte er das ihm als Inhaber des alleinigen Sorgerechts grundsätzlich auch allein zustehende Unterhaltsbestimmungsrecht wirksam mit der Folge ausgeübt haben, dass der Anspruch auf Barunterhalt entfiele (BGH NJW 1983, 2198; 1985, 1339).
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