Rechtsprechung
OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilweiser Entzug der elterlichen Sorge wegen Verhinderung des beklagten Elternteils im Zuge der Vertretung; Erforderlichkeit einer Ergänzungspflegschaft
- Judicialis
BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § ... 1632 Abs. 1; ; BGB § 1909 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 51 Abs. 1; ; RpflG § 3 Nr. 2 a; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Entzug der elterlichen Sorge wenn ein Elternteil nach § 1693 BGB an der Vertretung gehindert ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Burg, 02.05.2007 - 5 F 645/06
- OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 639
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94
Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07
Dieser offenkundige Interessenkonflikt schließt bereits von Gesetzes wegen die Vertretungsbefugnis des Antragsgegners aus (BGH NJW 1996, 658). - BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 354/81
Ausübung des Unterhaltsbestimmungsrechts
Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07
Damit könnte er das ihm als Inhaber des alleinigen Sorgerechts grundsätzlich auch allein zustehende Unterhaltsbestimmungsrecht wirksam mit der Folge ausgeübt haben, dass der Anspruch auf Barunterhalt entfiele (BGH NJW 1983, 2198; 1985, 1339). - BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83
Fortgeltung einer gemeinsamen Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Ehegatten …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2007 - 3 UF 134/07
Damit könnte er das ihm als Inhaber des alleinigen Sorgerechts grundsätzlich auch allein zustehende Unterhaltsbestimmungsrecht wirksam mit der Folge ausgeübt haben, dass der Anspruch auf Barunterhalt entfiele (BGH NJW 1983, 2198; 1985, 1339).